Auslegungs- und Anwendungshilfen zum neuen sog. GUTSCHEINGESETZ bei Veranstaltungsausfall wegen COVID 19 - Webinar

Anmeldung unter https://avb-akademie.edudip.com/w/364244


Zahlung auf Rechnung: Kommunen, Behörden und andere öffentliche Institutionen erhalten gerne die Möglichkeit Webinare via E-Mail zu bestellen und per Rechnung zu bezahlen. (Kontakt: service@avb-akademie.de)

Preis: 29,00 € incl. MwSt


Dozentin: Prof. Dr. iur. M. Risch-Kerst

***********************************

Auslegungs- und Anwendungshilfen zum neuen sog. GUTSCHEINGESETZ bei Veranstaltungsausfall wegen COVID 19
Aktuelles zur Gutschein- und Datenproblematik beim Ticketing

Zielgruppe:
Veranstalter und Agenturen
Betreiber von Veranstaltungsstätten
Messegesellschaften
Dienstleister aus Veranstaltung, Messe, Kultur, Kunst & Kultur, Sport
Verbände
Sport- und Freizeiteinrichtungen, Vereine
Hochschulen, Bildungseinrichtungen
Theater, Musical, Oper
Interessierte Personen

Ziele / Inhalte:
Das Webinar stellt dem Teilnehmer klar und verständlich die neue Rechtslage zum Gesetzesentwurf / Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht dar. Die neuen Anforderungen für Veranstalter hinsichtlich Liquiditätslenkungen und Herausgabe von Besucherdaten werden unter Abwägung der Interessen der Besucher, VVK-Stellen und Hallenbetreiber dargelegt.

Die Rechtslage bei Verlegung der geplanten Veranstaltung wird im Kontext hierzu näher beleuchtet. Besonderes Augenmerk wird auf die konkreten Abwicklungsherausforderungen, insbesondere der Belegpflichten im Falle der sog. Härteklausel seitens der Besucher gelegt und welche Relevanz diese im Falle einer endgültigen Vertragsauflösung haben. Die Referentin gibt konkrete Handlungsanweisungen und Empfehlungen zum Umgang mit den Ticketingunternehmen und dem speziellen Umgang mit CTS-EVENTIM. Datenschutzrechtliche Herausgabeansprüche im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitungsverträge oder der Joint Controllerships werden dem Teilnehmer hinsichtlich der hochaktuellen Gutscheinproblematik im Ticketing an die Hand gegeben. Die Rechtsinformationen sind praxistauglich und branchenbewährt. Sie werden aufgrund der sich aktuell stetig ändernden Situation wöchentlich aktualisiert und angepasst. Warten und Hoffen sind die falschen Ratgeber. Präventive Maßnahmen mit geschickten Vertragsanpassungen durch Ergänzungen oder Zusatzklauseln für die Zukunft und für die Vergangenheit sind die neuen Lichtblicke am Veranstaltungshorizont für Veranstalter, VVK-Stellen und Betreiber.

Kommentare 1

  • Verbraucherzentrale sieht diese Gutscheinlösung kritisch. Ein Theater geht meine Einkommenssituation nichts an, um berechtigte Erstattungsansprüche nachzuweisen. Ich bin kein Kreditinstitut für hoch bezuschußte Bayreuth Festspiele etc.