Vorschriften für Lichtstative

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage die Ihr mir mit Sicherheit leicht beantworten könnt:


    Ich möchte gerne zwei 6er Bars mit PAR56 Kannen bestücken und suche dazu passende Lichtstative.
    Was muss ich beim Kauf der Stative (neben der Tragkraft) an Sicherheitsvorschriften beachten? Die BGV C1 Zulassung ist mWn beim Einsatz von Traversen Voraussetzung.
    Muss ich hier auch auf eine bestimmte Zulassung achten? Dürfen die Bars über die Standfläche des Stativs herausragen?


    Danke und Gruß
    Patrick

  • Die Lifte sollten eine BGV C1 Zulassung haben, wenn Du auf der sicheren Seite sein willst und Dinge wie Gefährdungsanalyse etc. nicht kennst.


    Ob die Bars über die Füsse des Liftes herausragen ist nicht entscheidend, sofern Du das Kippmoment nicht erreichst. Dazu solltest Du Indoor davon ausgehen, das ein (alkoholisierter) Mensch mit 100kg in 1,5m Höhe gegen Dein neues Stativ rennt. Dieses sollte dabei nun nicht kippen, also sollte das Eigengewicht des Stativs, der Lampen und Kabel mit der kürzesten Auslegerlänge (z.Bsp. beim vierbein ist das die Auslegerlänge durch Wurzel 2) als Hebel mindestens um Faktor 1,2 schwerer sein.


    Für Outdoor ist dann noch die Windlast zu rechnen. Wenn Du aber unter 3m Höhe bleibst, wird diese kleiner sein als der rennende Mensch mit 100kg ...

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