Musik wird störend oft empfunden…

  • Musik wird störend oft empfunden…Schallpegel bei Veranstaltungen


    In den letzten Jahren hat der Streit um die zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen immer häufiger auch Gerichte beschäftigt. Mal klagten Anwohner über ruhestörenden Lärm, mal erhoben Konzertbesucher im Nachgang Schadenersatzklage wegen erlittener Gehörschädigungen – oft mit Erfolg. Es gilt: Beschallungsanlagen bei Veranstaltungen können Schallpegel erzeugen, die das Gehör des Publikums schädigen. Im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten hat der Veranstalter in Abhängigkeit von der Höhe der zu erwartenden Pegel entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die in der seit November 2007 neugeordneten DIN 15905 Teil 5 festgeschrieben sind.
    Eine DIN-Norm hat zwar keine Gesetzeskraft. Dennoch wird sie, wenn es zu einem Streitfall kommt, von Gerichten als Urteilsgrundlage herangezogen. Es ist davon auszugehen, dass sich die aktuelle Rechtsprechung an diesen Empfehlungen orientieren wird. Zu den vorbeugenden Maßnahmen zählt unbedingt die normgerechte Messung der Schallpegel.
    In einem zweitägigen Seminar vermitteln wir sowohl die theoretischen Grundlagen als auch die praktische Umsetzung der DIN 15905 Teil 5. Ein eintägiges Aufbauseminar beschäftigt sich mit den Messungen nach TA-Lärm (Anwohner) und LärmVibrationsArbSchV (Schutz der Beschäftigten).


    Nächster Termin: 2. – 4.11.2010, Weimar


    Alle Infos unter http://www.thueringer-event-akademie.de