Hallo Volker,
ich will mal versuchen, "Licht in das Dunkel" zu bringen.
Also:
1. Es gibt nur einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, und das ist die "Fachkraft für VT". Der existiert seit 1998 und wurde 2002 noch einmal "neu geordnet", wie es so schön heißt. 2002 wurde u.a. der Anteil an der elektrotechnischen Ausbildung quantitativ und qualitativ an die Branchenerfordernisse angepasst und festgelegt, dass alle Fachkräfte für VT, die nach dieser Verordnung (also nach 2002) ihren Abschluss gemacht haben als "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" gelten, was allein wegen der mehrmaligen Verwendung des Begriffes "Fachkraft" immer wieder Verwirrung stiftet...Die "Elektrofachkraft für VT" wiederum ist eine modifizierte "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten", was bedeutet, dass jemand nach einer solchen Ausbildung bestimmte festgelegte Tätigkeiten ausüben darft, weil er „(...) auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“.
Die "Fachkraft VT" kann laut § 40 MVStättV (4) als Verantwortlicher für VT eingesetzt werden, wenn die Szenenfläche der Versammlungsstätte zwischen 50 und 200 qm beträgt, nicht mehr als 5000 Besucherplätze vorhanden sind und die Fachkarft VT über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügt.
Womit ich bei deinem eigentlichen Anliegen angelangt bin.
Was ist der "Verantwortliche für VT" und wer darf das sein?
Der "Verantwortliche für VT" im Sinne der MVStättV ist kein Berufsabschluss, sondern eher als Funktion zu verstehen, die aus baurechtlicher Sicht an Personen übertragen wird, die eine besondere Befähigung nachweisen können.
Diese Befähigungen sind in § 39 eindeutig festgelegt:
1. Der "Geprüfte Meister VT" (Verordnung seit 1997, zuletzt geändert 2002) - das ist klar...
2. Technische Fachkraft mit bestandenem fachspezifischem Teil der Meisterprüfung bedeutet:
Die Meisterprüfung ist momentan noch in mehrere Teile gegliedert, einen fachübergreifenden Teil (Meister im Betrieb, Kostenbewusstes-und rechtsbewusstes Handeln etc.), einen arbeitspädagogischen Teil (Meister als Ausbilder) und einen fachspezifischen Teil (Bühne/Studio, Halle oder Beleuchtung). Wer die Prüfung in diesem Fachteil bestanden hat, kann von der obersten Bauaufsichtbehörde ebenfalls die Befähigung als "Verantwortlicher" zuerkannt bekommen. Lehrgänge zum "Verantwortlichen VT" bieten inzwischen einige Bildungseinrichtungen an; Knackpunkt ist hier allerdings die Prüfung vor der zuständigen IHK. Du musst erstens entsprechend der Prüfungsverordnung "Meister" von de zuständigen IHK (zuständig ist die IHK an deinem Wohnort, deinem Arbeitsort oder am Lehrgangsort) zur Prüfung zugelassen werden (2 bis 6 Jahre berufliche Tätigkeit in der VT...) und, wenn du die Fachrichtung Halle oder Beleuchtung wählst, musst du auch die "Elektrofachkraft für VT" nachweisen. Sehr verwirrend, ich weiß...
3.Hochschulabsolventen meint die Diplom-Ingenieure Theater- oder Veranstaltungstechnik, die meines Wissens im Moment nur in Wildau (TFH) und in Karlsruhe (Berufsakademie) angeboten werden. Der Dipl-Ing. darf "Verantwortlicher" sein, wenn er ein Jahr parktische Erfahrungen im technischen Betreib nachweist.
4. Mit den "Technischen Fachkräften" mit Befähigungsnachweis sind zum einen alle diejenigen gemeint, die z.B. vor-Inkraft-Treten der MVStättV, also vor 2002 eine Prüfung als "Beleuchtungsmeister" oder "Bühnenmeister" bei den entsprechenden Landesprüfstellen (München, Leipzig etc.) abgelegt haben. Zum anderen weden auch alle übrigen Bühnen- und Studiofachkräfte anerkannt, die auch ohne Befähigungszeugnis diese Funktion in den letzten drei Jahren ausgeübt haben. Hier wird das Ganze nun noch ein wenig komplizierter, denn jetzt greifen u.a. auch landesrechtliche Besonderheiten. Generell möchte ich an dieser Stelle auf die Berufsgenossenschaftliche Information (nicht Vorschrift!) BGI 810-1 verweisen, die als geprüfte Fachkraft u.a. auch den Veranstaltungsoperator (mit 5 Jahren Berufserfahrung) und den Assistenten für VT nennt.
Diese Abschlüsse sind z.Teil in den einzelnen Bundesländern durch besondere Rechtsverordnungen geregelt, die IHK als zuständige Stelle nimmt auf der Grundlage dieser Rechtsverordnungen dann die Prüfungen ab. Das Befähigungszeugnis "Verantwortlicher" stellt die oberste Bauaufsicht aus. (meistens jedenfalls...)
Du siehst, viele Wege führen nach Rom, von einer Vereinheitlichung oder einer Vereinfachung der beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten sind wir jedoch meilenweit entfernt.
Ich hoffe, du bist jetz nicht vollkommen entnervt. Wenn noch Fragen sind, ich helfe gern weiter, soweit ich kann.
Beste Grüße aus Weimar
Frank