Beiträge von j ö r g

    Zum Verkauf kommt ein gebrauchtes "ACF LED bar Case 4"


    http://www.americandj.eu/en/acf-led-bar-case-4.html


    Habe es ein paar mal im Kofferraum meines Autos transportiert und daher ist es vom Zustand her noch gut.
    Ein paar Kratzer sind dennoch vorhanden. Bilder folgen.


    Die Schaumstoffinlays habe ich (in Eile, leider etwas unprofessionell) entfernt.
    Die Polsterung im Deckel ist noch vorhanden und unversehrt.


    Neupreis: € 258
    Gebraucht: € 129


    Derzeit steht das Case in: PLZ 55490.
    Über ein Wochenende kann das Case aber auch nach Köln, Nähe Koblenz, Mainz oder Nähe Frankfurt a.M. gebracht und dort abgeholt werden.


    Versand ist auch möglich. Wenn jemand eine günstigere Alternative zu DHL Sperrgut hat, bin ich für Vorschläge offen.



    Specifications:
    - Solid 7 mm thick plywood
    - Max length of the LED BAR: 115 cm
    - Strong aluminium profiles
    - Heavy duty handles
    - Steel ball corners
    - Butterflylocks
    - Color: black


    The LED BAR Case 4 offers maximum protection for the following LED Bars & fixtures :


    4 x Elar Ex Tribar
    4 x Mega Tri Bar
    4 x Mega Tri 60
    4 x Ultra Kling Bar 18
    4 x Mega Bar LED RC
    4 x Sweeper Beam LED
    4 x Sweeper Beam QUAD LED
    4 x Ultra BAR 9
    4 x Ultra BAR 12
    4 x Ultra Kling Bar 18
    4 x WiFly Bar RGBA,
    4 x Eco UV Bar DMX
    4 x VBar Pak
    8 x Ultra Bar 6
    8 x Wifly BAR QA5
    8 x Mega Go Flood Bar
    8 x Wifly Wash Bar
    8 x LED Pixel Tube 360
    8 x VBar

    ...und: "Alles zusammen nur komplett" ist an mich gegangen... :grin:


    Vielen Dank Michael, das war mal eine unkomplizierte und entspannte Sache.
    Das Material ist sehr gepflegt, tiptop in Schuss und es gab noch umfangreiches Zubehör dazu!


    Mein ruhiges Gewissen sagt: Hier kann man einkaufen! 8)


    Viele Grüße,
    Jörg

    Wenn deine Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben, achte darauf, dass es die Grenze von Einkünften u. Bezügen von derzeit 7.680 Euro im Kalenderjahr gibt (Also Ausbildungsvergütung abzgl Werbungskosten, Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben, Zuschüsse, Renten, etc. Sozialversicherungsbeiträge dürfen abgezogen werden)... Wenn du darüber kommst, muss das Kindergeld zurückgezahlt werden (derzeit mind. 164 Euro / Monat).


    Ist halt ein Rechenspiel... :)


    Sofern die Arge keine Existenzgründerzuschuss nach deiner Ausbildung bewilligt, kann man durchaus auch mit den Krankenkassen sprechen und ein Deal über die Beitragshöhe machen...


    Grüße Jörg

    Moin erstmal,


    an burn_56k: was ist eigentlich aus deinem Gedanken geworden? Ist ja schon eeetwas älter... :D


    Mit der Umsatzsteuer sieht das (glaub ich) jedenfalls so aus:


    Wenn der Umsatz im Kalenderjahr 17.500 Euronen übersteigt, werden die Umsätze im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig.


    Es gibt aber auch die Möglichkeit zur Umsatzsteuer zu OPTIEREN. Dies bindet dich für 5! Jahre!!!


    Ach, und wenn du Umsatzsteuer ausweist (das darf im Übrigen jeder), musst du diese ungeachtet deines Statusses ans Finanzamt abführen... So sind die nunmal (unberechtigt ausgewiesene Umsatsteuer wird vom Unternehmer geschuldet und der Empfänger darf diese nicht als Vorsteuer abziehen)... :evil:


    Wenn zur Umsatzsteuer optiert wird, kannst du die Vorsteuer aus deinen Anschaffungen ziehen... Musst aber auch -wie hier schon angesprochen- im ersten Jahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.


    Wenn du umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigst ist das garnicht so schlimm, wenn deine Kunden meistens gewerblicher Natur sind, denn die können... Na? Hast du es verstanden? Ja, genau... wiederum deine Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen... :idea:


    So, und wenn du sagst, es soll eigentlich nur Hobby bleiben und letztendlich Null auf Null aufgehen, solltest du zwecks Nachweis trotzdem alles fein säuberlich aufzeichnen, musst aber sonst steuerlich nichts beachten, da das in den bereits angesprochenen Bereich der Liebhaberei (geile Bezeichnung, und so passend für mich bei PA :oops: ) fällt... Es ist auch kein Problem, wenn du mal für eine Quittung ausstellst... :wink:


    Auch nicht zu vergessen: Wenn du >18 Jahre bist, aber noch Anspruch auf Kindergeld hast, solltest du mit deinen Einkünften und Bezügen nicht über 7.680€ kommen, da sonst das Kindergeld zurückgezahlt werden muss. Nur mal so als Hinweis...


    An slaytalix: Beim 400€-Job bist du krankenversichert... Der Arbeitgeber entrichtet pauschale Beiträge zur Sozialversicherung, die auch Krankenversicherung beinhalten (sowohl gewerbliche AG als auch bei Mini-Jobs im Privathaushalt). Anders ist es mal wieder bei den privat Versicherten... (ach, ich bin mal wieder ein Klugschei***) :wink:


    Ein Besuch beim Finanzamt hilft oft weiter (und ist günstiger als ein Termin beim Steuerberater)...


    Soviel zu meinen Denkanstößen am Morgen... Huaaah!!! Ich muss...schon so spät!!! §!#+&%


    Gruß Jörg