Hi zusammen,
ich bin hauptberuflich im Einkauf in der Automobilindustrie beschäftigt und hab schon einige Schulungen in Vertragsrecht erhalten ... bzw. ertragen dürfen ;o)
Ganz wichtig ist: alles was in irgendwelchen Vertragsrelevanten Schriftstücken wiederholt auftaucht, sprich eine Checkliste, vorgefasste Texte, die immer beigelegt oder angehängt werden - gelten als AGBs. Es ist völlig unwichtig, ob da Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliches dabei steht.
Ich denke es geht eher darum, dass der Kunde eben nicht auf die Idee kommen kann ... er habe gedacht, das wird der Beschaller oder DJ oder sonst wer schon bezahlen. Vieles kommt dann gar nicht groß vor Gericht, sondern kann man so regeln.
Erfahrungsgemäß, falls es irgendwie vor Gericht geht, gibt es eh meist einen Vergleich. Wobei Gema hat der Veranstalter zu bezahlen, da wird wohl aus unseren Reihen keiner Belangt werden.
Wichtig ist auch zu wissen - es zählt nicht das zuletzt verschickte, also von wegen ... "es gelten nur unsere Bedingungen". Es gelten nur übereinstimmende Erklärungen. Also wenn ich muh sage und der Auftraggeber mäh, dann gilt keins von beidem, sondern der Gesetzestext.
Es ist nen schwieriges Thema, aber ich denke, es ist gut alles rein zu schreiben und ich hab bei den vorhergehenden Beträgen auch noch was mitgenommen für unsere eigenen AGBs ;o)
Ein Tip noch - führt auf jeden Fall nen Datum oder Änderungsindex auf, dass falls ihr öfters was am Text ändert. Nicht irgend wann mal peinlich wird und man hat die Falsche Version und steht dumm da vor dem Richter, weil der Kunde eine andere Version hat.
Man muss die AGBs gegenüger nicht Kaufleuten übrigens bei Vertragsabschluss in den eigenen Geschäftsräumen immer vorlegen, es genügt nicht, die "nur" irgendwo an der Wand oder im Internet zu haben, am besten mit unterschreiben lassen.
Gruß
Matthias