Also:
1. Ja, aber die Zustimmung alleine reicht nicht aus. Du wirst dich hauptsächlich vor dem Vormundschaftsgericht verantworten müssen, die dich ausquetschen, wie es mit Sachen wie Kapitaleinlage/Kapitalrücklagen, fachlicher Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, geistiger Reife, usw. aussieht.
Ich war damals 17 und bei mir hat das 3 Monate gedauert, bis ich dann den Wisch von denen in der Hand hatte. Beamte halt...
Es hilft immer, wenn du sagst, dass du die Schule nie vernachlässigen wirst und keinen Vollzeitjob draus machst und den Gewerbeschein brauchst, um auch für Schulen und Vereine rechtsgültige Rechnungen schreiben zu dürfen.
2. Ab 16400,- UMSATZ im Jahr fällst du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung, du musst/darfst dann Umsatzsteuer ausweisen und bist Vorsteuerabzugsberechtigt.
Dafür dürfen deine Eltern für das ganze Jahr das Kindergeld zurückzahlen (!!!) und du bist nicht mehr bei deinen Eltern krankenversichert und musst dich um deine eigene Versicherung kümmern. Im Jahr kostet dich das mindestens 3000,- Euro mehr! Also gut überlegen!
Ab 7000,- Euro GEWINN musst du deine Einnahmen versteuern. Alles was darunter ist, muss zwar angegeben, aber nicht versteuert werden.
3. Die USt = Umsatzsteuer (MWST gibt es nicht mehr!!!) bekommst du nicht zurück, du darfst sie nur "weiterreichen": Angenommen du kaufst was für 116,- Euro ein (100,- Euro + 16% Steuer) und verkaufst es für 126,- Euro weiter. Dann musst du nicht noch einmal 16% auf die 126,- Euro ans Finanzamt abführen, sondern nur deinen "Gewinn", also 10,- Euro mit den 16% versteuern.
Das angeben von UST entbindet dich aber von der Kleinunternehmerregelung und du darfst dich sofort ohne Kindergeld auf die Suche nach einer Krankenversicherung machen und verlierst evtl. später mal deinen Studentenstatus, wenn die Uni arg penibel ist.
Werbung machen und Rechnungen schreiben darfst du natürlich dann auch. Pass aber auf, was du in deine Werbung schreibst, wenn sich da ein "Großer" irgendwie auf den Schlips getreten fühlt, schleppt er dich wegen Wettbewerbsverzerrung vor Gericht. Also keine Übertreibungen, unfundierte Vergleiche, etc.