Beiträge von UweLam

    Zitat von "lini"

    Ich dachte die BGV C1 bezieht sich auf Lasten, die über Personen hängen oder die nicht "totgehangen" werden!?


    Das ist richtig soweit, jedoch nur ein Teilbereich. Die BGV C1 (früher VGB 70) regelt weitaus mehr.
    Die BGV C1 sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Auch wenn es „nur“ eine Versicherungsvorschrift ist, so hat sie jedoch eine Rechtsgrundlage. Die Vorschriften gelten für den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich, in dem wir arbeiten. Also: überall dort, wo wir etwas aufstellen, oder aufhängen.
    Es handelt sich um den Arbeitsbereich von „Versicherten“. Damit sind alle Personen gemeint, die dort arbeiten (egal ob mit oder ohne Geldverdienen). Die BGV C1 deckt nicht den Bereich, in dem sich das Publikum aufhält ab, außer wir stellen, oder hängen dort etwas.
    Die Vorschriften zum Schutz des Publikums werden in der Landesbauordnung der Bundesländer geregelt. Ein Teil der Landesbauordnung ist die VStättVO (Versammlungsstättenverordnung). Dort gibt es einige Punkte, die ähnlich sind wie in der BGV C1.
    Die beiden Vorschriften dürfen nicht verwechselt werden. Ein typisches Beispiel ist (auch wenn es hier vom Thema abweicht) die Geländerhöhe bei Bühnen. Wenn ich die Notwendigkeit eines Geländers nach BGV C1 bemesse, dann darf „Lieschen Müller“ nicht auf die Bühne kommen, um sich den 1.Preis von der Tombola abzuholen. Denn „Lieschen Müller“ ist Publikum, und keine Versicherte nach BG, also muss das Geländer nach VStättVO bemessen seien.

    Wir benutzen die Schablonen / Farbe vom US Hersteller Marsh Stencil (vor ca. 15 Jahren gekauft).
    Den Vertrieb macht inzwischen http://www.elried.de (da habe ich bislang noch nicht gekauft).
    Von Marsh gibt es Buchstaben, Zahlen und Symbole in verschiedenen Größen, als Set oder einzeln.
    Wichtig ist auch die richtige Farbe. Mit einer Sprühdose geht das nicht. Von Marsh gibt es Hartschaumstoffroller, ein Stempelkissen und Farbe/Verdünner. Damit lässt es sich sehr gut arbeiten.
    Ich vermute das es so etwas auch bei http://www.seton.de gibt.

    Wir benutzen die Schablonen / Farbe vom US Hersteller Marsh Stencil (vor ca. 15 Jahren gekauft).
    Den Vertrieb macht inzwischen http://www.elried.de (da habe ich bislang noch nicht gekauft).
    Von Marsh gibt es Buchstaben, Zahlen und Symbole in verschiedenen Größen, als Set oder einzeln.
    Wichtig ist auch die richtige Farbe. Mit einer Sprühdose geht das nicht. Von Marsh gibt es Hartschaumstoffroller, ein Stempelkissen und Farbe/Verdünner. Damit lässt es sich sehr gut arbeiten.
    Ich vermute das es so etwas auch bei http://www.seton.de gibt.

    Zitat von "ADMIN"


    12-fache Sicherheit gilt für Seile (und andere verschleißbehaftete Bauteile), die statisch belastet sind.


    Darf ich noch mehr Verwirrung bringen? Die BGV C1 (zuständig für unseren Arbeitsumfeld, in dem sich kein Publikum aufhält) sagt folgendes:
    Tragmittel (fest verbundene Teile zum Aufnehmen der Last) benötigen die 10-fache Sicherheit (unter Berechnung der dynamischen Kräfte, bemessen nach Bruchkraft..
    Anschlagmittel (zwischen Tragmittel und Last) benötigen die 12-fache Sicherheit.


    Da beim Kauf von Seilen aus der Industrie bereits der 6-fache Faktor eingerechnet worden ist, muss dieser Wert für uns noch einmal halbiert werden. Wir kaufen Seile teilweise direkt beim Hersteller, und nehmen dann diese Rechnung als Grundlage.

    Zitat von "Tobias"

    wäre es möglich, den Test auf den Forumsserver zu laden oder klappt das wg. Urheberrecht & Co. nicht?


    meinst Du den ftp://paforum@ftp.noetec.at/ Server? Habe ich probiert, komme aber nicht mit klar. Oder gibt es noch einen anderen Server?
    Urheberrecht sollte kein Problem seien, denn den Download gab es schon einmal beim VPLT

    Zitat von "uifei"

    übrigens von lmp gibt es jetzt auch Karabiner aber eben nur mit Schraubverschluss ohne Klappmechanismus!


    die Teile nennen sich "Kettbiner"

    Baugewerbe ?! Klingt etwas merkwürdig (auch wenn ich meine Jobs oft als Baustelle bezeichne). Aber das uns Behörden und ähnliche Einrichtungen teilweise merkwürdigen Branchen zuordnen, oder merkwürdige Tätigkeitsbezeichnungen haben, ist ja nicht neu.
    Wenn man sich das mit dem Baugewerbe genau überlegt, dann gibt es dort ähnliche Risiken wie bei uns. Dann kann das mit der Versicherung dort funktionieren.
    Aber warum ohne Bautätigkeit? Das mag ja für manchen Malocher zutreffen: Entweder Pause, Bier holen, auf`m Klo oder Bild lesen. Aber WIR arbeiten doch alle.
    Ich nehme an, dass damit Artverwandte Branchen gemeint sind.

    Etwas Wasser ist meist nicht so schlimm wie oft gedacht wird. Wichtig ist, dass es schnell trocknet. Das Warten bis zum nächsten Tag war nicht ideal. Ruhig nachts ausladen (auch wenn man keinen Bock mehr hat) und die Sachen offen hinstellen. Da die meisten Geräte mehr oder weniger schmutzig sind, kann man gut erkennen, wo Wasser hingekommen ist. Dann ggf. aufschrauben und innen nachschauen. Bei dem schönen Wetter dann offen trocknen lassen.
    Das Problem mit Feuchtigkeit tritt auch ohne Regen auf. Kondenswasser im Winter. In der Halle sind +22° und im Truck –12°. Da wird auch alles Nass, und trocknet schlecht.

    Zitat von "Lipfi"

    Beeinträchtigung durch Bedienungsfehler, Ungeschicktheit, Fahrlässigkeit, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Vorsatz Dritter, Vandalismus, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag und Explosion. Durch den Schaden entstehende Eil- und Expressfrachtkosten, Überstunden, Aufräum-, Abbruch, Bewegungs-, und Schutzkosten sind mitversichert. Ebenso wie die zu den Geräten gehörenden Kabel und "nicht-elektronik-Teile"
    Vorsorgepauschale für neue Geräte entfällt, da die Versicherungssumme festgesetzt wird, bis zu der im Schadensfalls bezahlt wird (danach richtet sich dann die Versicherungsgebühr). Das einzige was nicht dabei ist, ist das Versichern von hinzugemietetem Equipment. Allerdings ist das bei uns eh eher selten der Fall, so dass wir zu gunsten einer doch recht billigen Versicherung, darauf verzichten können...Was die Nachtzeiten angeht, ist hier auch keine Klausel im Versicherungsvertrag. Wiederbeschaffungswert, kein Zeitwert. Die Geschichte mit dem Facharbeiterlohn wüsste ich jetzt nicht...Wobei hier ja wieder die Frage ist ob ich als E-Technik-Student (Elektrotechnisch unterwiesene Kraft nennt man das dann meines Wissens nach) überhaupt Elektrogeräte reparieren dürfte, da ja schließlich und letztendlich eh noch einmal der Elektriker ein Auge darauf werfen müsste....Betriebshaftpflicht wurde übrigens auch hier abgeschlossen und ist soweit auch in Ordnung...


    Das liest sich nach einer „Standard“ Elektronik Versicherung, die jedoch viele Gefahrenpunkte beinhaltet. Frag doch deinen Ansprechpartner nach folgender Situation: Du lädst dein Equipment aus dem Fahrzeug aus, in eine Veranstaltungshalle. Nach dem Ausladen gehst Du mit Deiner Crew etwas Essen. Das Equipment steht für 30 min. alleine in der Halle, die Türen sind offen, andere Leute machen irgendwelche anderen Arbeiten. Es ist reger Betrieb. Als Du zurück kommst fehlen einige Cases. Keiner will etwas gesehen haben. Ist das so bei dir versichert (mobiler Einsatz) ?
    Ein anderer Fall: Du lädst heute den LKW aus, mit dem Equipment vom Open Air am Vortag. Der Microkoffer fehlt. Du hattest ihn zulest gesehen, als Du die Micros eingepackt hattest. Danach kann sich keiner von Deiner Crew mehr erinnern. Ist er beim Abbauen geklaut worden, oder habt ihr ihn in der Dunkelheit beim einladen vergessen? Ist das bei dir versichert?
    Der erste fall ist mir passiert, der zweite einem Kollegen. Beide wurden ohne Probleme bezahlt.
    Das mit der Nachtklausel für KFZ steht bei dir bestimmt irgendwo (Kleingedruckt). Bei diesem Punkt sagen die meisten Versicherungen NEIN.
    Zum Reparieren: Natürlich nur das, was Du kannst und darfst. Wenn Du z.B. im LKW einen Bremsschaden hast (wird bei Transportversicherungen auch gerne ausgeschlossen), dann kannst Du die Cases selbst reparieren.
    Ob eine Versicherung gut ist merkt man immer erst dann, wenn sie zahlen muss.
    Die Spezialversicherungen in unserer Branche kündigen schnell die Verträge wenn man in kurzer Zeit 2-3 Schäden hatte. Ich habe meine Selbstbeteiligung hoch angesetzt, darum ist die Prämie „niedrig“. Dadurch kann und will ich nicht wegen einem vermissten SM58 zur Versicherung rennen.

    Zitat von "lini"

    um den Gliedern nicht so recht zu trauen.


    Das sehe ich aber vom Gefühl her anders. Das sich das Gewinde bei einem Notglied abschert macht mir keine Sorgen. Aber dem dünnen Bolzen in einem Karabiner misstraue ich. Der Bolzen ist zwar nicht aus ST37, das ist schon was härteres, aber seit dem RTL Test sehe ich das etwas skeptisch.
    Im Moment kenne ich keinen Link zu dem Test, aber bei Interesse ich kann ihn dir mailen. Da sind schöne Bilder drin.




    Zitat von "lini"

    Aber was solls! Vorschriften (nicht nur in unserer Branche) haben in den letzten Jahren ja leider immer weniger mit dem gesunden Menschenverstand zu tun, sondern ich hab den Eindruck, daß den Menschen, die die Vorschriften machen, einfach nichts anderes mehr einfällt, was sie noch so reglementieren können.


    Diesen Anschein hat der deutsche Vorschriftenwald schnell. Das stimmt wohl. Zu einigen Verordnungen gibt es jedoch Begründungen, so das der Grund der Vorschrift dann eher deutlich wird. Wenn man selbst mit Vorschriften einer Branche oft konfrontiert wird, oder Vorschriften aus Unfällen entstanden sind, dann werden diese auch verständlicher.
    Verwirrend finde ich immer, wenn Vorschriften verschiedener Branchen zum gleichen Sachverhalt etwas verschiedenes verlangen. Ein Beispiel dafür sind die Seilklemmen. Wir dürfen diese zum sichern oder hängen nicht nehmen. Auf Messen ist das aber immer noch üblich. Man beruft sich dort auf die Geschäftshausverordnung, redet von statischen, nicht temporären Befestigungen, und wir denken immer an die VStättVO.

    Von einer Versicherung über die Sparkasse habe ich noch nichts gehört. Soll es dann wohl geben. Überprüfe doch, ob die besonderen Gefahren unserer Branche versichert sind.
    z.B. mobiler Einsatz, Ausschluss der Nachtklausel im KFZ/LKW (halte ich für sehr wichtig, den bei „normalen“ Versicherungen sind Diebstähle aus KFZ zwischen 22:00 und 6:00 nicht versichert, Fehlbedienung, Überspannung (z.B. verpoltes CEE Kabel), Abhandenkommen von Geräten (damit ist nicht Diebstahl gemeint), Diebstahl im unbewachten Moment bei Auf- oder Abbauarbeiten, Diebstahl Nachts von einer Open Air Bühne . Ist der Wiederbeschaffungswert, oder der Zeitwert versichert? Gibt es eine Vorsorgepauschale, damit alles neu gekaufte sofort versichert ist, ohne dass man jedes Teil sofort melden muss? Wenn Du Geräte von einem anderen Verleiher zumietest, sind die auch versichert? Kannst Du bei Schäden deine Geräte selbst reparieren, und bekommst dafür einen Facharbeiterstundenlohn ausgezahlt?

    Zitat von "Christoph"

    auch der immer noch so verbreitete Karabiner ist nicht zulässig!!!


    Das hatte ich bislang auch immer gedacht. In der BGI 810-3.1 u.3.2 wundert mich die Tabelle, in der für kleine Gewichte ein Schraubkarabiner vorgesehen ist. Ein Schraubkarabiner ist zwar nicht das gleiche wie ein „normaler“ Karabiner, aber die Schwachpunkt, der dünne Bolzen im Gelenk ist bei beiden gleich.
    Vor 2-3 Jahren hatte RTL einen Versuch damit gemacht. Schraubkarabiner (8mm) haben z.T. den Fall von einem 15kg Gerät aus 30cm Höhe (2-strängiges Seil) nicht überstanden.
    In der DIN 56927 wird auch ein Kettennotglied nach DIN 56926 gefordert.
    Was verstehe ich hier falsch?

    Zitat von "CaptainChaos"

    In welchem Jahr an welcher Bühne ?! Wer hat denn da abgenommen ?
    .


    Das war in diesem Jahr. Dort stand ein Promotion Bühnentruck von der Ruhrgas AG. Wir betreuen den Truck, und hatten in Münster nur 2 6er Bars auf Wind Up aufgestellt. (PA fürs Live Programm kam von einer örtlichen Firma).
    Den Namen der Person, die die Abnahme gemacht hat, möchte ich hier nicht mitteilen. Seine Fachkompetenz, bzw. seine Aufmerksamkeit für Gefahrenpunkte habe ich angezweifelt. Die Abnahme fand zu einem Zeitpunkt statt, an dem ich noch nicht fertig war, es aber so aussah. Die Wind Ups waren voll ausgefahren, und es gab einen böigen Wind. Ich wollte sie gerade wieder einfahren um Ballast für die Füße zu holen, da kam die Abnahme. Die vom Wind fasst umfallenden Wind Ups haben keinen interessiert, aber die Safetys. Tolle Abnahme. Im Bereich der Bühne hat man auch nicht genau hingeschaut, aber das würde hier zu weit führen.
    Ich selbst war nur zum Auf- und Abbau vor Ort. Aber die Kollegen erzählten mir, es hätte bei den anderen Bühnen das gleiche Safety Problem gegeben.

    Zitat von "PA-Peter"


    Die Ansicht vertrete ich eigentlich auch. Meistens kann ich das meinem Gegenüber auch vermitteln. Aber in diesem Jahr hatte ich bei Abnahmen schon 2x Pech. Beim Hafenfest in Münster habe ich vor Ort Drahtseil und Seilklemmen gekauft (ist natürlich auch falsch), und beim Uni Fest in Dortmund hatte ich genug Spare dabei.
    Wenn der Mensch, der die Abnahme macht, hartnäckig ist, dann ist es in solch „einfachen“ Fällen besser nachzugeben, bevor er pingelich wird, und anderswo Fehler sucht.
    Richtig sicher sind die Stoppmuttern auch nicht. Wenn die 6er Bars einige Jahre alt sind, und viel unterwegs waren, dann sind die Kunststoffringe oft ausgelutscht. Ich entdecke bei uns gelegentlich auch Stopmuttern, die ich mit der Hand lösen kann.

    Bei einem Versicherungsmakler bei Dir im Ort wirst Du bestimmt nichts bekommen. Einige Makler in Deutschland haben gesonderte Rahmenverträge mit Versicherungen ausgearbeitet. Das sind erweiterte Elektronikversicherungen, die auf unsere Branche angepasst sind. Du kannst die Verträge dann auch nur über diese Makler abschließen. Die Jungs haben dann auch gute Branchenkenntnisse und wissen genau was Du brauchst.
    Das mit dem VPLT war schon ein guter Tipp.
    Ich bin seit vielen Jahren bei http://www.erpam.com . Auf der HP steht, wie Du die Prämie selber ausrechnen kannst.

    Bis vor ca. 15 Jahren war das D12 häufig in der Bassdrum zu sehen. Es war da aber nie richtig gut. Mit dem D112 ist es dann besser geworden.
    Albert Mangelsdorf hat es früher auf Tour genutzt. Das war recht o.k. Sogar die Ansagen machte er darüber, und das war nicht so muffig wie erwartet.
    Das D190 war früher ein typisches Tom Micro. Man kann es dort einsetzen, wo man heute SM 57 nimmt. Das D190 ist etwas weniger präsens. Von AGK wurde es auch als "Reportermikrofon" verkauft.
    Ich habe davon noch ca. 10 Stück im Schrank liegen. Vermieten kann man die heute nicht mehr, und verkaufen bringt kein Geld.