Hi,
ZitatAchso und es dürfen schon ewig keine messer mehr benutzt werden.
Ich frage nochmals wo dies stehen soll. Mir ist eine solche Vorschrift nicht bekannt.
Hi,
ZitatAchso und es dürfen schon ewig keine messer mehr benutzt werden.
Ich frage nochmals wo dies stehen soll. Mir ist eine solche Vorschrift nicht bekannt.
Hi,
ZitatDenn: Messer verboten beim abisolieren.
und das steht wo?
Hallo,
jetzt wartet erstmal ab bis schriftlich Urteil fertig ist, bis jetzt gibt es zu diesen Fall nur die Aussage von einer Partei das Sie den Prozess verloren habe. Nun muss man aber erstmal schauen mit welcher begründung.
Desweiteren handelt es sich nach Aussage von Heise um das Ergebniss einer einstündigen mündlichen Verhandlung. Jeder der schonmal wegen eines Internettechnischen Problems vor Gericht war weiss was es bedeutet. Der Richter hat meistens (nicht auf den Fall bezogen wie gesagt erstmal begründung abwarten) keine ahnung über was er eigentlich gerade geurteilt hat. Dann kommt es eigentlich nur noch auf das geschick der Anwälte an
Hi,
die fortsetzung: http://daemlich.net/12316
Hi,
ZitatDas Musikstück eignet sich ja hervorragend für eine Lightshow. Weiss jemand, wie es heisst?
Auf der verlinkten Seite steht "Trans Siberian Orchestra-Wizards in Winter"
Hi,
dann möchte ich noch etwas zu Thema sagen.
Das weiterbetreiben der Anlage war gefährlich!!! Wer einen nicht nachvollziehbaren Fehler in seiner Elektroinstallation hat, sollte bzw. muss diesen Fehler finden, und die Schutzmassnahmen erneut prüfen! Welcher Fehler es in diesem Fall nun war wird ohne jemand mit entsprechenden Messgeräten und wissen vor Ort nicht mehr nachvollziehbar sein, aber es könnte sehr gut sein das es ein Fehler war welcher die Schutzmassnahmen beeinflusst.
Und auch bei dem gedanken an meine Geldbörse hätte ich die Anlage nicht weiterbetrieben, bevor ich den Fehler nicht gefunden hätte, und die Installation nicht durchgemessen hätte.
Hi,
dies ist genormt, in DIN-VDE 0664-10 wird als Normwert des Nichtauslösefehlerstoms 0,5*Bemessungsfehlerstrom angegeben.
Hi,
Zitat
na das ist wohl mit kanonen auf Spatzen geschossen
Jeder gute grosshandel hat selektive RCDs im Sortiment ein paar Exemplare in der Regel sogar auf Lager.
Hi,
ZitatIch bin darauf angwiesen eine Elektrofachfirma damit zu beauftragen, zwecks "Nachweisführung" daß die Sachen ordnungsgemäß gemacht worden sind.
Die BG kann meines wissens keinen Fachbetrieb fordern sondern höchstens eine Fachkraft. Wenn ich mich recht entsinne muss diese für Ex-Bereiche desweiteren gesondert unterwiesen sein. Details müsste ich dazu aber auch herraussuchen.
ZitatAls Leitung kann ohne weiteres NYM verwendet werden.
Jaein, dies kommt auf die Stoffe an welche in diesem Raum genutzt werden.
Hi,
Zitatder die Rechnung (nettes Bußgeld, nicht Busgeld !)
hast du einen solchen Fall schon einmal erlebt? Falls ja in welchem Ort/Kreis ?
Hi,
soweit ich weiss wird dies bei Crimp-verbindern in der Praxis nicht genacht, genaueres weiss die IEC/Din-EN 60352-2, welche leider nicht in meiner Normauswahl ist, oder der Hersteller.
Hi,
die Einschätzung und Prüfung ob ein gerät die Anforderungen nach VDE 0700 etc. erfüllt obliegt dem Hersteller. Falls man nun einen solchen Stecker ohne die Genehmigung des Herstellers montiert ist man selber in der Pflicht nach VDE 0700 und andere zu Prüfen.
Es könnte schon sein das im Fehlerfalle durch die höhere Absicherung eine erhöhte Brandgefahr besteht, oder andere nicht auf anhieb sichtbare gefahren.
Bei CEE 16A sehe ich da weniger technische Probleme aber im Falle eines Falles könnte dies z.B. die Beweisspflicht umkehren, da man eine Bauliche veränderung am Gerät vorgenommen hat.
ZitatDass irgendwo ein Kurzschluss auftritt, der mehr als 16A und weniger als 32A fliessen lässt gibts praktisch nicht.
Ein Kurzschluss hat schon per definition einen widerstand gegen unendlich, aber es gibt gerade in Gerätschaften viele Fehlerfälle durch zerstörte Halbleiterbauteile etc. die einen erhöhten Strom, und dadurch eine erhöhte Brandgefahr darstellen.
Hi,
ZitatHier flitzen nur Dipl. Ings. rum...
ja das ist was anderes, ich schrieb oben ja auch:
ZitatMeister oder eine ähnlich Quallifizierte Fachkraft
ZitatHintergrund dieser ganzen Diskussion war, dass wir unsere Maschinen gerne einer CE-Prüfung unterziehen wollen
Ach ich halte es ab jetzt wie starstage
Hi,
ich denke man sollte erstmal klären ob du die schränke herstellen darfst.
Die GmbH für welche du arbeitest hat entweder:
1. das Haupttätigkeits feld in der Elektrotechnik/Elektromaschinenbau und ist damit logischerweise auch Meisterpflichtig, oder
2. ein anderes Haupttätigkeitsfeld, sodass man wieder weiter differenzieren muss:
a: ein Mischbetrieb liegt vor wenn sich beide Tätigkeiten die Waage halten, dann ist eine Mitgliedschaft in beiden Kammern vorgeschrieben, und auch die Meisterpflicht,
b: ein Nebenbetrieb liegt vor wenn deine Tätigkeit in mehr als unerheblichem Umfang ausgeübt werden, und dies im direkten Zusammenhang mit dem Hauptbetrieb. Wenn ihr z.B. Hallenbauer seid, und an Hallentoren Endschalter Montiert, könntet ihr dies ohne beachtung der Handwersordnung machen. Aber ich denke mal die Veräusserung von Schaltschränken wird niemals dazu gehören.
Ich empfehle dir ein Gespräch mit der IHK, wenn du willst führe dies erstmal anonym, aber du wirst um die Handwerksordnung nicht herumkommen. Ich schreibe das nicht um dich zu ärgern, sondern um dich vor ärger zu bewahren.
Hi,
das sehe ich genauso, denn in der Praxis geht es auch oft garnicht anders. Da bekommt man am Übergabepunkt nur eine Klemme am PEN, muss dann schon mit 4 Adern weitergehen. Die Aufteilung erfolgt dann im erstem eigenen Verteiler. Ich glaube ich habe früher als ich noch ab und zu Baustrom gemacht habe, nicht eine Baustelle ohne 4 Adrige flexible zuführung gesehen.
Hi,
ZitatDoch sicher kann das sein.
Nein kann man nicht.
Es kommt auf Verlegearten, Umgebungstemperatur, Häufung usw. an.
Und auch nach der ich glaube in 8 2003 geänderten Tabellen in DIN VDE 0298-4 gibt es noch anwendungsfälle wo 1,5² mit 16 A abgesichert werden darf.
Hi,
ZitatSeid wann muss man sich nen Meister einladen um nen Schaltschrank abnehmen zu lassen? Im Handwerk vielleicht.... aber wir sind Industire.
du fertigst als Mitglied der IHK für dritte Schaltschränke also brauchst du einen Meister oder eine ähnlich Quallifizierte Fachkraft. Kannst du im BGBL 2003 Teil I Nr. 66 nachlesen, oder morgen mit einem kurzen anruf bei der IHK klären. Was für ein Gewerbe hast du denn angemeldet? Normalerweise verlangt die IHK direkt den Nachweiss, wenn ein Gewerbe sich nach einem der ca. 40 weiterhin Meisterpflichtigen anhört.
Hi,
Zitat von "MatzePA"aber bei Längeren Schuko Strecken (50m+) hab ich immer ganz gerne 2,5²
....
... wie gesagt: nicht mehr als 3% Spannungsabfall; also Taschenrechner raus und los
na dann rechne mir mal vor wie du bei 50m 1,5² @ 16A auf weniger als 3 % kommst
Hi,
nur zur info, ein PEN ist in flexiblen Leitungen (ich denke eine solche ist hier mit "Kabel" gemeint) nicht erlaubt. (vgl VDE 0100 Teil 540)
Hi,
ZitatKann mir wer sagen, in welchen Farben ich die einzelnen Stromkreise verdrahten muss?
vs.
Zitatfalls wer mal nen schaltschrank brauchen sollte: wir können ALLES !!!
*kopfschüttel*
Zitatsiehe oben ... und ich brauche keinen meister!
ich bin mein eigener chef.
Na dann solltest du dich bevor hier Produkte/Dienstleistungen anbietest mit der Handwerkerrolle beschäftigen.