ZitatDa ja nun das Privatfernsehen sich der Geräte bedient, die der Livebereich auch genutztwerden
Ist das so? Ich bin noch nie mit Fernsehleuten in dieser Form in Konflikt geraten. Diese nutzen aus Angst um die eigene Übertragungsstrecke meist Frequenzbereiche, die für Beschaller im Normalfall eh tabu sind.
Aber bei den Billigsendern, und deren frei dazugekauften Ü-Wagen ist das vielleicht anders?
Der Höflichkeit halber ist das doch erstmal so: Ich sende nur dort, wo ich nichts empfange. In so gemischten Situationen lasse ich meine Sender nach dem Aufbau meistens an, damit später zureisende Kollegen schon früh merken:" Upps, da ist schon einer, muss ich wohl ausweichen". Reden kann man dann immer noch.
Im R´n´R ist es wohl so, dass die Show Vorrang hat. Wenn der Künstler eine eigene Funke hat, weichen alle anderen aus. Da der Stadionsprecher ganz klar zum Event, zum Programmgestalter gehört, würde ich dieser Funke zunächst Vorrang einräumen. Du kannst dem Veranstalter ja mal sagen:" Sorry heute kein Stadionsprecher, das Fernsehen stört unsere Funkmikrophone..."
Zitatman kann doch nicht alle zwei Wochen seine Funkstrecken umprogrammieren, nur weil der Ü-Wagen mal wieder ein anderer ist
Warum nicht? Wieviele sind es denn? Dafür sind die eigentlich frei durchstimmbar erfunden worden.
Zitatob es irgendwo in Regelung zwischen Übertragungs- und LIvebereich gibt
Gibt es. Das sind die Vorgaben der BNA und da steht sinngemäß: die Betreiber der Strecken müssen sich untereinander einigen. Sogar dann, wenn bestimmte Teilnehmer eigene Frequenzen zugewiesen bekommen und dafür gezahlt haben.
Zitat von "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen in den Fre-quenzbereichen 790 – 814 und 838 – 862 MHz"Bei gemeinschaftli-cher Frequenznutzung sind gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen bzw. sind vor Ort koordinierende Maßnahmen für eine störungsfreien Frequenznutzung zu treffen.
und:
ZitatFür Regie- und Kommandofunk sind die Frequenzen für drahtlose Mikrofone als sog. „breitbandiger Rückkanal“ zur einseitigen Übertragung von Regie- und Kommandosignalen sowie für das sog. „In-Ear-Monitoring“ (am Ohr getragener Kleinstempfänger für den Liveton, für Regieanweisungen und/oder ähnliches) bei Veranstaltungen sowie bei Rundfunk- und Bühnenproduktionen allgemein zugeteilt. Es gelten die o.a. Bestimmungen für drahtlo-se Mikrofone. Kommt es beim Zusammentreffen mehrerer Nutzer vor Ort zu Frequenzengpässen, so genießen die Frequenznutzungen durch drahtlose Mikrofone Vorrang vor den Frequenznutzungen für den Regie- und Kommandofunk. Entsprechende Festlegungen werden von den Frequenznutzern vor Ort im Vorfeld der Produk-tion selbst getroffen, um störungsfreie Funkübertragungen zu gewährleisten.
Also:
Einige Dich.
Grüße
Opi