Beiträge von Stephan Graeske

    Danke für die Rückmeldungen!


    Wie ist das denn mit der Beweislast? Wenn nach wochenlangem problemlosen Betrieb plötzlich 2 Verstärker gleichzeitig ausfallen (abbrennen) - dann scheint mir eine Fremdeinwirkung nicht ausgeschlossen.


    (Der Hersteller gibt keinen Kommentar zum Fehler und schickt das Gerät repariert auf Gewährleistung zurück).

    Guten Abend,


    wir haben in eine Festinstallation Audiotechnik verkauft und installiert. 1 Gerät ist nach 2 Monaten ausgefallen - die Ursache liegt irgendwo zwischen Fehlbedienung und "von selbst kaputgegangen". Das Gerät wurde auf Gewährleistung repariert, den Ein/Aufbau haben wir auf Kulanz vorgenommen.


    Meine Frage für einen solchen Fall: Klar, dass es auf die Geräte Gewährleistung gibt. Nur wer muss normalerweise den Ausbau vor der Reparatur und den Einbau nach der Reparatur bezahlen (also unsere Dienstleistung)? Ich kann ja auch nichts dafür, wenn ein Gerät kaput geht und der Hersteller bezahlt die notwendigen Arbeiten auch nicht.


    Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?


    Viele Grüße


    Stephan

    Frag mal Deine IHK - die haben da oft interessante Merkblätter.


    Wäre denn Dein Unternehmen auf internationale Veranstaltungstechnik vorbereitet? Dazu gehört neben der Bereitschaft ja auch eine gewissen Logistik, Erfahrungen mit den Besonderheiten im Ausland und eine gewissen Größe - als Kleinbeschaller ist man ja international nicht wirklich interessant.

    Zitat von "treibsand"

    Wenn bestimmte Auftraggeber nicht bereit sind Leistungen ordnungsgemäß und pünktlich zu bezahlen, dann geraten sie eben an weniger qualifiziertes, motiviertes und vom Job überzeugtes Personal, welches dementsprechende Arbeit abliefert.
    Ist das mein Problem?!?
    Wenn meine Kunden nicht bereit sind, im Einvernehmen mit mir Zahlungsmodalitäten (und somit eine langfristige, gute Zusammenarbeit) festzuzurren, dann ist das ja auch bald deren Problem.


    Ich habe auchmal so gedacht: Wenn die Mitbewerber günstiger und weniger fähige Leute einsetzen, dann rächt sich dies später indem sie weniger Aufträge bekommen. Doch inzwischen beobachte ich dass viele Mitbewerber günstige Techniker einsetzen, schlechte Leistungen abliefern und JETZT KOMMTS: Die Auftraggeber gewöhnen sich an die mindere Qualität, senken Ihre Erwartungshaltung und freuen sich über niedrigere Preise.


    Meiner Meinung nach entsteht die Dumpingwelle mit der gesunkenen Erwartungshaltung der Auftraggeber - oft auch deshalb weil die Auftraggeber "schlechte" Leistungen für normal halten und schlicht nicht wissen, wie eine gute Leistung aussehen könnte.

    Ich denke eine solche Ausbildung kann kein Nachteil sein - auch wenn sie sehr oft nicht die wünschenswerte oder erwartete Kompetenz bei den Absolventen bewirkt.


    Nun aber zurück - es ging ja darum wie man die Preise auf dem Markt wieder anheben kann. Rein aus der theoretischen Betrachtung des Markt-Modells bleibe ich dabei (und das ist nicht branchenspezifisch) dass eine Einschränkung des Angebotes den Preis wieder anheben könnten.


    Wenn die Einschränkung nicht über die Qualifikation erfolgt, dann halt über andere Parameter. Ich freue mich über Eure Vorschläge.


    Wovon ICH gar nichts halte ist die Einführung eines Mindesttagessatzes. Das ist wirtschaftlicher Quatsch.


    Die Grenzen der Scheinselbständigkeit zu verhärten ist auch eine Methode - aber warum sollte sie den Preis anheben? Ganz im Gegenteil würde man sich dann günstige Arbeitnehmer einstellen und durch die Lohnnebenkosten bleiben dem Technik noch weniger Euros in der Tasche.


    Schweres Thema. Gleiches gilt auch für den Angebotsmarkt der Unternehmen gegenüber dem Endkunden - auch hier verfällt der Preis durch unwirtschaftlich kalkulierende Mitbewerber.

    240 EUR pro Tag minus Steuern * Anzahl der gebuchten Tage pro Monat führt nicht nur zu einem schlechten Monatsgehalt, sondern auch zu einem niedrigen Stundensatz.


    Es bleibt ein Marktproblem - denn diesen Preis bieten genug Leute an.


    Begegnen könnte man dem mit einer Reduzierung des Angebotes, beispielsweise wenn per Gesetz die Anforderungen an die Freelancer steigen (Qualifikation, etc). Aber das ist ein seeeeeehhhrr langer Weg...

    Stefan fragte am Anfang, ob er sich Fachbetrieb "schimpfen" darf was für mich bedeutet, dass dies ein Teil seines Namens bzw. seines öffentlichen Auftrittes sein darf.


    Grundsätzlich dürfen "Nichtfirmen" zwar zusätzlich zum Namen des Inhabers auch eine Geschäftsbezeichnung tragen, diese darf aber nicht über die tatsächlichen Eigenschaften täuschen.


    "Internationale Veranstaltungstechnik" wäre zum Beispiel verboten, wenn es sich um eine lokal agierende Garagenfirma handelt. Daher fragte ich weiter oben, ob er der Bezeichnung "Fachbetrieb" denn auch gerecht wird. Wenn gewissen Eigenschaften suggeriert werden, dann müssen sie auch vorhanden sein. Die Fachkraftausbildung des Inhabers ist hier natürlich schon eine gute Voraussetzung. Ob diese reicht - wäre mit meiner obigen Frage wohl zu beantworten.

    Vielleicht muss man dies rein praktisch angehen. Ich kenne leider weder Dein Angebot noch Dich.


    Bietest Du wirklich nur die Dienstleistungen an, die Du nach den Arbeitsschutzregeln als frische Fachkraft (d.h. ohne 3jährige Berufserfahrung) ausführen darfst?


    Die Antwort hilft vielleicht weiter bei der Beurteilung, ob Du ein Fachbetrieb bist.

    Ich finde so ein Zahlungsverhalten gar nicht gut und befürworte es nicht.


    Schlussendlich ist es aber ganz klassisch das Ergebnis von Angebot und Nachfrage: Solange "Freelancer" dies anbieten (hinnehmen) wird der Auftraggeber das Angebot annehmen (ausnutzen).


    Nimmt 1 Freelancer nach 14 Tagen Zinsen, wird er nicht mehr gebucht. Nehmen alle Freelancer nach 14 Tagen Zinsen, ist das Thema vom Tisch und es wird pünktlich bezahlt oder aber der Verzug honoriert.


    Ist natürlich für den einzelnen Freelancer nicht befriedigend :cry:

    Hallo,


    natürlich gibt es Geräte die gut / schlecht anzeigen. Damit ist es einigen Personen möglich die Messwerte zu beurteilen. Dass heißt aber doch nicht, dass die Messwerte dann nicht auch aufgeschrieben werden könnten - selbst von einer Person welche sie nicht beurteilen kann.


    Viele Grüße


    Stephan

    Wir sollten nicht vergessen dass die Diskussion um die Anforderungen der BGV A3 geht - also eine rechtliche Versicherungsbedingung der Unfallversicherer.


    Die DIN0702 ist darin zwar erwähnt - darf aber nicht als einzige Regel betrachtet werden.

    Ich erlebe auch "bauaufsichtliche Abnahmen" die vor Fertigstellung des Aufbaus stattfinden. Der Sinn hat sich mir bisher noch nicht erschlossen :? Aber der Bürgermeister meiner Stadt ist nicht interessiert mit mir zu reden. :(


    Die Traversenkonstruktion im Freien ist mir auch direkt aufgefallen.

    Gegen Sammelprotokoll spricht ja nichts.


    Oben technische Daten des Gerätes bzw. des Modells ... unten eine Liste mit den Daten jedes einzelnen Gerätes in Tabellenform (ID / Schutzleiterwiderstand / Isolationswiederstand / Ersatzableitstrom / ...)

    buzz: Alle Kabel ab einem bestimmten Datum (als wir damit anfingen) haben eine eigene Nummer. Natürlich könnte diese auch für die Messung genutzt werden - doch für BGV A3 haben wir eine eigene ID (auf dem Etikett). Das war einfacher weil diese über alle Betriebsmittel fortlaufend ist. Auf dem Protokoll sind beide Nummer angegeben - wenn das Etikett verloren geht ist die Eindeutigkeit noch gewährleistet.


    mringhoff: Wenn Du kein Protokoll schreiben möchtest, würde ich es als interne Prüfung ansehen. Dann brauchst Du auch keine Etiketten. Das Protokoll hat letztlich die Funktion des Nachweises gegenüber der BG.


    Wenn Du 4000 Kabel statt 400 Kabel vermietest, dann verdienen die ja auch mehr Geld ... so dass die BGV A3 bei größerer Gerätezahl auch kein größerer finanzieller Nachteil als bei kleinen Mengen ist. Und das reine dokumentieren ist im Vergleich zur gesamten Messung (Betriebsmittel auspacken, anschließen, Messungen durchgehen, etc.) kein großer Aufwand.

    Die Plakette ist tatsächlich nicht so viel wert - doch immerhin bekommt das Betriebsmittel dadurch seine IDentität.


    Und auf der Baustelle wird zumindest suggeriert, dass alles sorgfältig gewartet und gepflegt ist :)

    Hi,


    ich kann Dir sagen wie wir es machen: Jedes Kabel hat eine ID und zu jeder ID gibt es ein Protokoll. Es ist daher problemlos festzustellen, welche Messwerte jedes einzelne Kabel hatte.


    Ob dies so vom Unfallversicherer tatsächlich gefordert wird, kann ich Dir nicht beantworten.


    Wenn Du nicht alle 6 Monate prüfen möchtest - also den Zeitraum verlängern möchtest - mußt Du eine Fehlerquote nachweisen. Dies ist sehr schwierig, wenn Du keine Protokoll zeigen kannst.


    Genaugenommen ist es auch nicht so ein riesen Aufwand, die gemessenen Daten zu dokumentieren.


    Viele Grüße


    Stephan