Beiträge von Stephan Graeske

    Ein digitaler Amp müßte um dem Namen gerecht zu werden Signale erzeugen, die gleichzeitig wertdiskret und zeitdiskret sind. Das tut er aber nicht ... von daher gibt es keinen Digitalamp. Die Bezeichnung klingt modern und fördert möglicherweise den Absatz der Hersteller, weil Käufer sich davon eine "verlustfreie" Endstufe versprechen.


    Der Lautsprecher fände es auch nicht gut, wert- und zeitdiskret zugleich angesteuert zu werden. Wie kommt die Pappe von der positiven Auslenkung zur negativen Auslenkung, wenn sie den Weg dazwischen nicht durchschreiten darf? :D

    Claus ist ja kein Vermieter ... er hat eine Multifunktionshalle und nutzt die Podeste intern. Natürlich kann man Geld für eine Kiste ausgeben, aber dann hat man zusätzlich noch jedes Mal die Arbeit sich aus der Kiste die Füße zu nehmen ... wenn sie schon auf dem Podest liegen würde dies entfallen.

    Na gut - aber wenn die eigenen Leute abbauen und aufbauen, dann kann man sich ja auf die entsprechende Anzahl einigen und jeder hält sich dran.


    Ohne Transport ist es auch egal, wenn die beim Schieben etwas rutschen.


    Das fände ich die beste Lösung :)

    Hallo Claus,


    da es sich bei Euch um die Verwendung in der eigenen Halle handelt würde ich prüfen, ob man die Füße auf den Podesten lagern kann.


    Bei Bütec geht das prima. Podeste auf dem Kopf lagern und Füßte im Hohlraum zum nächsten Podest aufheben. Der Aufbau geht auch sehr schnell. Füße ins Podest schrauben, aufstellen, nächstes Podest ... die Füße liegen damit quasi immer Griffbereit auf dem Wagen.


    Ansonsten wie mein Vorredner sagt ein passendes Case bauen lassen.


    Liebe Grüße


    Stephan

    Guten Abend,


    inzwischen hat sich ja herumgesprochen, dass Traversensysteme einen Potentialausgleich benötigen. Ich hatte letztens ein interessantes Gespräch, bei dem ich mir meine eigene Meinung gebildet habe. Dennoch möchte ich das Thema mal zur Diskussion stellen:


    Wo ist die Grenze, ab der man Potentialausgleich an eine Metallkonstruktion anbringt? Ground-Support klar ... Trusstempel hm ... Stative nein (z.B. Manfrotto Wind Up mit 6er Bar) - aber warum nicht bei Stativen? Wo würdet Ihr die Grenze sehen ... nicht aus praktischer Sicht sondern aus sicherheitstechnischer Sicht?


    Ich bin gespannt :D


    Viele Grüße


    Stephan

    Guten Abend,


    bei einem unserer Stromverteiler ist die Zugentlastung gebrochen. Der Verteiler ist über 15 Jahre alt und ich schrieb Indu eine eMail, ob es noch ein Ersatzteil gibt. Statt einer Antwort oder einem Preis erhielt ich 2 Tage später ein Päckchen mit 2 Zugentlastungen (kostenlos!).


    Das mußte jetzt mal gesagt werden (ist mir bei Indu schon mehrfach passiert) - so etwas wünscht man sich auch von anderen Herstellern.


    Schöne Grüße


    Stephan

    Natürlich hat erstmal der Veranstalter die Verkehrssicherungspflicht, d.h. die Pflicht dafür zu sorgen dass es für die Besucher keine Gefährdung gibt.


    Nun kannst Du aber nicht wegen einem Stück Papier eine offensichtliche Gefährdung aufbauen, weil es eine Haftpflichtversicherung gibt. Und gerade durch so ein spezielles Stück Papier zeigst Du ja sogar schriftlich, dass Du von der Gefährdung Kenntnis hattest und diese bewußt erstellt hast. Damit kommst Du bestimmt nicht durch, wenn ein Gast verletzt wird.


    Nutz Deine Zeit lieber um eine Lösung zu finden, die sicher ist. Dann bist Du nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch auf der guten Seite.

    Die Vorschrift ist hier anzufwenden:


    (1) Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit.


    Meiner Meinung nach ist also die Frage (ob freie Mitarbeiter "Beschäftigte" sind) sehr grundlegend für die Antwort.


    Bei Scheinselbständigkeit würde ich sagen:
    ja, beschäftigt
    ja, anwendbar.

    Was du entscheidest (Anzahl Module, Winkellung, etc.) dürfte wohl nicht ins Gewicht fallen, denn all diese Dinge entscheidet der Angestellte ja auch.


    Es geht mehr darum, "frei vom Chef" zu sein. Also keine Vorgaben zu bekommen, wie sie in einem Angestelltenverhältnis üblich sind.


    "Komm um 8 Uhr zur Firma, Du fährst mir Mike im 7,5t und vor Ort erklärt Dir Ulli was zu tun ist"...


    Solche Aufträge sind definitiv Scheinselbständig ... man handelt wie ein Angestellter.


    "Wir brauchen in München am 8. Juni eine Beschallungsanlage für 400 Gäste, könntest Du das machen?"


    ... wäre dann ein Auftrag als Subunternehmer mit der Freiheit, Transportart, Aufbauzeit, Art der Technik, usw. selber zu bestimmen.


    So verstehe ich es.

    Deinen konkreten Fall kenne ich natürlich nicht. Es gibt viele "Freelancer" welche ihren Hauptumsatz als "Person" bei 1-2 Unternehmen machen (und sei es die Handagentur). Genau diese Techniker meinte ich.


    Es gibt Kriterien für Scheinselbständigkeit die auch dann zutreffen, wenn jemand einen Gewerbeschein hat, Rechnungen schreibt, usw.


    Die meiste "Freelancer" ordnen sich letzendlich "wie Angestellte" dem Arbeitsprozess unter, folgen den Anweisungen eines Produktionsleiters und bekommen gesagt, wann sie wo erscheinen sollen. Damit sind sie auch wie Angestellte zu betrachten. Damit es 100% stimmt, heißt es ja heute "Beschäftigte".


    Wenn Du als Subunternehmer selber entscheidest wann Du aufbaust, wie Du aufbaust, was Du aufbaust, etc. dann bist Du kein klassischer "Freelancer" wie ich ihn meinte sondern Subunternehmer. Da hast Du Recht.

    In unserer Branche werden sog. "Freelancer" steuerlich als selbständige Einzelunternehmer geführt ... doch im Grunde sind es Scheinselbständige die abhängig von ihrem "Chef" (Auftraggeber) dessen Arbeitsprozesse, Arbeitszeiten, Arbeitsorte, Arbeitsvorgaben, etc. wie Angestellte durchführen.


    Von daher werden diese im Falle eines Unfalls (bzw. köperlichen Schadens) sicherlich als Beschäftigte wie Angestellte behandelt ... ergo: der Unternehmer muss sie wie Angestellte behandeln. (Zumal sie sich ganz sicher selber aus finanziellen Gründen nach einem Unfall als scheinselbständige Bezeichnen werden, um entsprechende Versorgung zu erhalten).


    Vielleicht ist es jemandem aufgefallen: Wo früher in den UVV-Schriften "Arbeiter / Angestellte" stand, steht heute "Beschäftigte".


    Dies habe ich so von unterschiedlichen Experten erklärt bekommen.