Beiträge von dermüdemike

    Hiermit warnen wir alle Kollegen ausdrücklich vor Herrn Christoph Armin Wollenheit bzw. seiner Firma CW Event mit Sitz in Uelzen.
    Herr Wollenheit hatte bei uns im April letzten Jahres hochwertige Medientechnische Geräte von Analogway im Rahmen einer b2b-Materialanmietung gemietet. Ein vorheriges Geschäft wurde etwas zäh, aber erfolgreich abgewickelt. Bei diesem Auftrag allerdings traten nun größere Probleme auf:
    Auf die freundliche Abwicklung erfolgte allerdings dann eine mühselige Angelegenheit der Rückgabe. Zum Zeitpunkt der Rücklieferung war das Material nicht bei Ihm verfügbar, der Praktikant, der es Rückliefern sollte, krank etc. Letztendlich war der Rückgabezeitpunkt um mehrere Wochen überschritten und nur durch massiven telefonischen Aufwand erfolgreich.
    Auf unsere Rechnung und Mahnungen etc kam keine Reaktion, so wurde von unserer Seite ein Mahnverfahren mit anschließender Kontopfändung eingeleitet, der Titel wurde uns zugesprochen, das Konto ist wie zu erwarten allerdings leer.
    Herr Wollenheit schuldet uns in dieser Sache 12800,- plus diverse Auslagen der anwaltlichen Kosten. Gerne wären wir zu einer Zahlung via Raten oder Inzahlungsnahme von Material etc bereit, leider ist der Herr auf keinem Kommunikationsweg erreichbar und durch den Gerichtsvollzieher an seiner Firmenadresse auch nicht erreichbar.


    An seiner Firmenadresse ist der Herr nicht anzutreffen, für sachdienliche Hinweise bzgl. des Aufenthaltsortes oder ggf. neuer Geschäftsadresse/ Umgebung oder Kollegen/Firmen mit ähnlichem Problem mit diesem Herrn wäre ich via mail oder PN sehr dankbar.


    Michael Riehm
    LIVESOUND Veranstaltungsservice GmbH
    Mötzinger Str. 14
    71126 Gäufelden
    Tel: 07032-991200

    Zitat von "marcoboy"

    Anders BGV, BGR oder BGG. Diese Regeln Gelten nur für Mitarbeiter! Der Chef kann alles machen wo zu er lustig ist. In unsere Branche gibt es viele Selbständige die alleine unterwegs sind. Für die Gelten die Vorschriften der BG nicht..



    Alter Schwede... Höchste Zeit, sich hier auszuklinken.

    Kleiner Nachtrag zu heute morgen zum Thema, wer was "darf" und wie/was gemessen werden muss:


    Aus der BGI 810-1 (Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – für die Praxis):


    "Anschluss in „fremden Häusern“ und im Freien Vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel in „fremden Häusern“ und im Freien werden die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters durch eine Elektrofachkraft überprüft. Diese Überprüfung kann mit geeignetem Prüfgerät auch von elektro- technisch unterwiesenen Personen durch- geführt werden. Auf die Prüfung kann verzichtet werden, wenn der Betreiber der Anschlüsse den ordnungsgemäßen Zustand bestätigt.
    Fehlerhafte Steckdosen werden nicht benutzt.
    Als zusätzliche Schutzmaßnahme wird ein Fehlerstrom-Schutzschalter (PRCD-S 30 mA) verwendet. usw."


    Lohnt sich nachzulesen: http://www.dthg.de/offsite-7/downloads-2/files/bgi_810_1.pdf



    Grüße und fröhliches Fest,
    mike

    Zitat von "surfvill"


    Aber nochmal Klartext bitte: Wenn ich ein Gerät mit einem 32A-Stecker (Betonmischer, 18KW-Heizer, Kreissäge) in eine passende Dose stecke, muss ich ein Elekrofachmann sein und darüber hinaus vorher sogar die Funktion prüfen? Abgesehen davon, dass diese "Prüfung" im Korrosionsfall eh' nur Makualtur ist?



    Auch hier: Lies einfach mal in der IGvW SQ4 nach.


    Und nochmals, wenn jemand auf dem Bau aufgrund seines Berufsbildes oder zuhause privat seine Kreissäge an einen enstprechend dimensionierten CEE-Stecker welcher Größe auch immer steckt, ist das eines. Wir sind hier aber in der Veranstaltungstechnik und dann möge man bitte auch die Regeln dieser Branche beachten. Wir haben immer als oberstes Schutzziel Dinge wie Besucherschutz, der Schutz unbeteiligter usw. Sowas gibt es auf dem Bau nicht. Aus diesem Grund muss der Grad der Qualifizierung hier m.E. nach anders betrachtet werden als in anderen Branchen.

    Zitat von "yamaha4711"

    ...
    Vor allem als Laie kann ich nicht messen oder sicherstellen, dass die Anlage fehlerfrei ist....



    Vermutlich wurde genau deswegen so gegen 1999/2000 noch der Teil "Elektrofachkraft" in den Beruf Fachkraft f. VT aufgenommen.


    Ich frag mich grad, wie man als Laie seiner Prüfpflicht im Bezug auf BGV A3 oder VDE0100 etc nachkommt? Hierbei schließt sich m.E. auch der Kreis im Bezug auf das Thema "ab 32A Stecker nur durch Fachkräfte", denn wie "darf"/kann eine "Nicht"-Elektrofachkraft RCD-Schutzschalter prüfen? Natürlich nur, wenn wir davon ausgehn, dass hinter einer lokalen 32er Dose kein RCD mehr sitzt, dieser sich aber in der gelieferten Stromstation befindet...



    Und ja, natürlich passierts, dass man mal aus irgenteinem Grund nicht misst, und wenn dann sowas passiert, ist´s erst recht zum in den A.... beissen...

    Naja... Da muss ich meinem Vorredner schon recht geben:
    Wenn das gewisse Vorwissen da ist, weisst du auch, dass man in einer fremden Umgebung besser mal den Duspol ansetzt, bevor man einsteckt, von RCD-Messungen nach VDE0100(Wiederkehrende Prüfung bei Standortveränderlichen Geräten) mal abzusehen.
    Null-Leiter-Abrisse sind eben nicht ganz soo selten anzutreffen....

    Nimm den von EIKI; www. Eiki.com
    Musst halt nur schauen, wie die baugleichen Maschinen und Optiken hier heissen.
    Ist auch etwas anders aufgebaut, funktioniert aber schneller und v.a. ohne Java..


    grüße, dermike

    Halloo? Ich weiss nicht, wo dein Problem liegt? Wenn ich sowas brauche (und glaub mir, auch wenn ich jetzt dir hier nix aufzähl, ich habe fast tägliche Anwendung dafür und kanns sogar bezahlen...) dann darf ich mich drüber interessieren, oder nicht?
    Althergebrachte Lösungen hab ich mit ebenfalls knapp 20 Jahren Erfahrung genug und vielleicht such ich genau deswegen schon einige Zeit ne vernünftige, schnelle Lösung.
    Und nur noch eins: um die Schelle allein gehts mir nicht..

    ähh sorry, wer sowas braucht? Es soll Häuser geben, wo Bühnenteile, Truss-Steher und wat weiss ich geerdet sein müssen. Da wirds evtl. bissle schwierig mit ner Schelle an jedem Steher und dann wohin mit dem Ende? Und Zeit kostets dann auch noch.
    Aber wie schon oben genannt, wenn du´s net brauchst, ist das ja kein Problem...

    Dem ist nicht so, die degressive Abschreibung wurde zwar abgeschafft aber dann wieder eingeführt, im Moment zumindest sollte es sie wieder geben, vielleicht wurde sie aber auch schon wieder ausser Betrieb genommen??
    Zum Thema Gebrauchtgeräte: Unser Steuerberater ist auch der Meinung, dass gebrauchte Geräte kürzer abgeschrieben werden können, einfach weil auch die Lebenserwartung nicht mehr so hoch sein wird wie bei einem Neugerät. Wir praktizieren dies so, Mecker von Seiten des Amtes gab es bisher hier nicht.