Zitat von "MarioEberle"
könntest du es mir bitte nochmal erklären?
der amtliche vordruck EÜR wird höchstwahrscheinlich eh von dir gefordert werden, gibt da auch schon neuere gerichtsentscheidungen, und zweitens bedeutet "formlos" in diesem fall nichts anderes als die selben angaben auf einem blatt papier. faktisch musst du ja iregend eine form der gewinnermittlung machen. dies ist in deinem fall die vereinfachte gewinnermittlung, einnahme-überschuß-rechnung. (mit anlage bzw. afa)
das ist keine hexerei. bei der afa gibt es wieder einmal verschiedene möglichkeiten. (da ändert sich mal immer wieder die gesetzeslage) die einfachste variante ist die lineare abschreibung über einen definierten zeitraum. faktisch buchst du bei der anschaffung eines gerätes - je nach kosten (ich gehe jetzt mal von höheren kosten als 150,- bzw. 410,- und auch höher als 1.000,- euro aus) in betriebliche anlagen. das mindert erst einmal nicht deinen gewinn. am jahresende buchst du dann je nach abschreibungsdauer den entsprechenden teil in die afa. das mindert dann deinen gewinn. beim sammelposten - also geräte über 150,- euro (410,-) aber auch nicht über 1.000 euro buchst du der einfachheit halber direkt in sammelposten. dieser sammelposten wird am jahresende unabhängig von wirklichem verschleiß, veräußerung oder verlust der geräte - zu 20% abgeschrieben.
eine EÜR ist:
einnahmen
- ausgaben
- abschreibungen (sammelposten und/oder normale afa)
=überschuß (positiv oder negativ) rechtlich = gewinn
edit. buchen bedeutet in deinem fall notieren (dazu musst du nicht kontieren da du wenn als kleingewerbe gemeldet nicht buchführungspflichtig bist - irgendwie aber natürlich "kaufmännisch" eine gewinnermittlung machen musst. - faktisch doch buchst