Beiträge von Uwe R.

    Kleiner Nachtrag noch:


    Die obige Ausführung betrifft die Sichtweise aus rein technisch-mechanischer Sicht.


    Nun werden in anderen Zusammenhängen natürlich auch Unterscheidungen von statisch und dynamischen Lasten gemacht.


    Bei Reutlingern z.B. meint man mit dynamisch jede schwellende Last, die an dem Bauteil hängt.


    Es ist also durchaus kompliziert.

    Sind 2 Movingheads und paar Scheinwerfer an 'ner F34 unter 2 D8+en eine "dynamische Last ? Wie verhält sich das dann, wenn man zwischen Truss und Movinghead z.B. ein Lightlock hängt ? Is das dann keine "dynamische Last" mehr ?

    Ist die gehangene LED-Leinwand indoor keine "dynamische Last", weil da kein Wind sich verfangen könnte, wie es Outdoor passieren kann ?


    Die begriffliche Unterteilung von Lasten in statisch und dynamisch ist irgendwann mal gemacht worden, um eine einfach Unterscheidung zu treffen, ob beispielsweise Bauteilermüdung oder Resonsanzeffekte berücksichtigt werden müssen oder nicht. Mit viel Phantasie kann ich daher jede Last als dynamisch deklarieren und ein Diskussionsfass ohne Boden öffnen, ohne jemals am Ziel anzukommen.


    Bauteilermüdung tritt auf, wenn Lastwechsel an einem Bauteil eine bestimmte Anzahl von Wiederholungen mit einer Intensität über einen materialabhängigen kritischen Wert vollziehen. Dann führen zu viele Wiederholungen zu einem vorzeitigem Materialversagen. Je größer die Intensität, desto geringer die Anzahl der tolerierbaren Wiederholungen. Der obere Grenzwert der Intensität entspricht der "statischen" Last. Der Untere Grenzwert entspricht der "Dauerfestigkeit". Bei Werten unterhalb der Dauerfestigkeit kann ich theoretisch unendlich viele Wiederholungen durchführen, ohne das Materialversagen eintritt.


    Resonanzeffekte treten in jedem Bauteil auf. Jedes Bauteil besitzt mindestens eine bestimmte Frequenz (der Fachmann sagt Eigenfrequenz oder Resonanzfrequenz), bei dem das Bauteil besonders gerne mitschwingt und dann die Schwingung noch verstärkt. Würde man das Bauteil besonders lange unter dieser Frequenz anregen, könnte das unter Umständen irgendwann zur Beschädigung des Bauteils führen.


    Wenn nun also eine "dynamische" Einwirkung weder zur Baueilermüdung führt, noch Resonanzeffekte hervorruft, betrachtet man sie üblicher Weise als statisch.


    So ist Wind z.B. bei einem "normalen" Haus eine statische Last, weil das Bauwerk nicht schwingungsanfällig ist. Bei einem hohen Funkmast hingegen müssen sowohl die Bauteilermüdung, als auch die Resonanzeffekte durch die Windeinwirkung betrachtet werden, weil das Bauwerk eben anfällig für beides sein kann.


    Es ist also die selbe Ursache (hier Wind), die bei zwei unterschiedlichen Bauwerken zu völlig unterschiedlichen Lösungswegen führt.


    Und dann gibt es noch sowas sie Dissipation oder Dämpfung, die obige Effekte wieder abschwächen und gezielt eingesetzt werden können.


    Bedeutet also für Movingheads und Lautsprecher, dass man folgenden Ansatz prüfen könnte:

    1. Du verwendest die Spektrale Belastungs-Leistungsdichtenreaktion, um abzuschätzen, ob Materialermüdung durch Vibration (durch die Schallerzeugung) eintreten könnte und falls ja, wann.
    2. Du verwendest die Eigenfrequenz des Bauwerks um zu abzuschätzen, ob Resonanzeffekte durch das Frequenzspektrum der Anregung zu erwarten sind.


    Die Ergebnisse dürften aber ziemlich eindeutig ausfallen, wenn man übliche Werte kennt. Daher ist die Betrachtung von rein akademischen Interesse und nicht besonders zielführend.

    Ich gehe als Grundvoraussetzung davon aus, dass der Vermieter/Immobilieneigentümer Dir die Erlaubnis erteilt hat, in die Bausubstanz einzugreifen, falls nicht, ist das Thema eh erledigt.


    Die Landesbauordnung (als erster Anlaufpunkt) regelt die Anforderungen auf gesetzlicher Ebene und ist bundeslandabhängig. Dann gibt es aber noch ggf. Ministerialerlasse, Verwaltungsvorschriften und andere Regelwerke. Je nach Bundesland haben auch bestimmte Handwerksberufe die "Erlaubnis" einfache statische Fragen zu klären.


    Nun zu der Frage: Nein, eine einfache "Marginalitätsgrenze" gibt es nicht. Und selbst wenn es so eine Grenze gäbe, kann man nicht davon ausgehen, dass es egal ist, was man unterhalb dieser Grenze macht.


    Da heißt das Zauberwort dann "Verantwortung". Sprich derjenige, der das Ding montiert ist voll dafür verantwortlich. Sowohl beim Thema Haftung als auch in der Frage, ob alle baurechtliche Vorgaben eingehalten sind.


    Wenn man also selbst sachkundig und erfahren in allen relevanten Bereichen ist, kann man das selbst machen. Hat man z.B. keine Sachkunde und Erfahrung bei der Auswahl und Montage von Schwerlastdübeln, sollte man hierfür einen Fachmann konsultieren. Kann man nicht selbst ausrechnen, ob alle tragenden Komponenten halten (mindestens Rohr, Montageplatte, Dübel, Decke), alle relevanten Sicherheitsfaktoren eingehalten sind und das schriftlich für einen Dritten nachvollziehbar festhalten, dann sollte man auch hier einen Fachmann konsultieren.

    Hallo Uwe,

    es gibt aus dem Seilklettersport Absturzsicherungen nach DIN EN 795.

    Was hälst du von sowas?

    Kann ich nicht pauschal sagen.


    Der Teufel bei sowas steckt immer im Detail. Insofern ist eine Ferndiagnose ohne Detailwissen der Bauteile unmöglich.


    Es kann ja durchaus sein, dass die Last sicher gehalten wird, aber z.B. andere Konstruktionsprinzipien der DGIV 215-313 nicht eingehalten sind. Da steckt ein bissel mehr Arbeit drin, als einmal drauf schauen.

    Die TÜV-Siegel sind ein unabhängiges Zertifikat, welches nicht zwingend erforderlich ist. Baurechtlich sind sie sogar irrelevant. Viele Hersteller wollen aber natürlich Ihre Qualität beweisen und lassen deswegen ihre Produkte zertifizieren. Es ist daher ja auch prinzipiell nichts schlechtes.

    1.)

    Es gibt Kantenschutzwinkel, die technisch den Zweck definitv erfüllen. Gibts in jedem gut sortierren Hebezeugladen. Die habe ich in unserer Branche aber ehrlich gesagt noch nicht wirklich gesehen.

    "Beliebt" sind Burlaps oder ähnliche Matten, dessen seilschonende Eigenschaften aber durchaus diskutabel sind.


    2.)

    Es gibt keine zentrale Zulassungstelle für solche Sachen.


    Ich kenne nun keine Details zur zweiten Klemme, aber was das Konstruktionsprinzip betrifft, sehe ich keine Schwierigkeiten (in Abhängikeit der Last).


    Die Frage ist, in welcher Domäne möchtest Du das Bauteil unterbringen? Arbeitsmittel oder Bauprodukt?


    Unabhängig davon, wieviel musst Du denn heben?

    Eine weitere elegante Lösung wäre eine Stahlbodenplatte, beispielsweise 1x1m mit 1-2 cm Dicke. Auf der kann die Traverse mittig an einem Rand positioniert werden und das ganze bis fast an die Wand geschoben werden. In Abhängigkeit der Höhe und der Nutzung kommt dann ggf. Gewicht auf die Platte und fertig.

    Ich sag jetzt mal die "üblichen Verdächtigen". Kannst Du wahrscheinlich an einer Hand abzählen. Bei den Statikern im Bauwesen wirst Du als "Nicht-Bauing" ziemlich sicher nicht unterkommen und die Fachplanungsbüros unserer Branche machen das vermutlich auch nicht alle.


    Im Bereich Fliegender Bauten sucht der TÜV auch immer mal wieder Interdisziplinär, wobei die Bauings und Maschbauer dann für den statisch konstruktiven Teil zuständig sind und die E-Ings den elektrotechnischen Teil prüfen.


    So zumindest meine Erfahrung aus den Stellenanzeigen.

    TM1 und TM2 eines Ingenieursstudienganges in Verbindung mit mehrjähriger Erfahrung reicht auch vollkommen aus, sofern es nicht in den baurechtlichen Bereich geht.

    Mathematik und Mechanik reichen als Quali nicht aus. Man muss auch die Werkstoffe beherrschen und Bauteile auslegen können. Diese Fächer tauchen in einem E-Technik-Studium in der Regel nicht auf. Und das war ja die Ausgangsfrage.


    Die einzigen Fakultäten, denen ich ausreichende Grundlagen zutraue, sind Bauings und Maschbauer, wozu ja auch die Faktultät der VA-Technik an der Beuth-FH zählt.

    Der Casus Knacksus bei der Erfahrung ist, dass sie fachbezogen sein muss. Wenn man also nicht unter mehrjähriger Anleitung eines Statikers selbst statische Berechnung erstellt hat, wird das nichts.


    Deshalb sind ja einige Büros - auch meines - interdisziplinär aufgestellt, um für alles gewappnet zu sein ;)

    Als Fertigbauteil ist mir das nicht bekannt. Die üblichen Konusse sind für M12 Schrauben ausgelegt. M20 ist da schon sehr grob. Der Konusdurchmesser liegt in der Größenordnung des M20 Schraubenkopfes.


    Ich würde entweder bei Global Truss anfragen, ob sie Dir soetwas designen können, oder selbst ein kleines M20-Gegenstück designen, auf dem Du den M12 Halbkonus aufschrauben kannst.


    VG Uwe

    Einfache Antwort: Nein.


    Die Frage, wer statische Berechnungen durchführen darf, regelt sich im Geltungsbereich des Baurechts nach §54 MBO bzw. dessen Umsetzung im jeweiligen Landesrecht. Jetzt kann man zwar mit viel Phantasie einzelne Teile unserer Branche als außerhalb des Baurechts angesiedelt betrachten, was aber in meinen Augen hier sehr dünnes Eis ist. Dann stellt sich die Frage, welche Qualifikation ein Elektroingenieur in der Tragwerksplanung erworben hat? Die Antwort der Ingeniuerkammern steht in Zeile 1. Diplom-Ingenieur ist nur ein Titel und sagt zunächst nur einmal aus, dass man etwas technisches studiert hat. Genauso wenig, wie ich als Diplom-Ingenieur Elektrofachkraft bin und schalten darf, ist ein Elektroingenieur Statiker. Ein Kfz-Meister repariert auch keine Sanitäranlagen fachkundig. Schuster bleib bei deinen Leisten ;)

    Ich habe solche (oder so ähnliche) Verbindungen schon rechnerisch nachgewiesen. Ist alles eine Frage der gewünschten Anwendung. Was in einem Fall geht, muss im nächsten Fall nicht automatisch auch so sein. Und manchmal bauen "Kollegen" auch Grütze zusammen ;) Ohne Foto schwer zu beurteilen.


    VG Uwe