Beiträge von Uwe R.

    Lass es bleiben.


    Autokrane sind keine baulichen Anlagen oder als solche auslegbar. Damit ist Baurecht als Grundlage nicht anwendbar.


    Bleibt nur noch die Beleuchtung des Arbeitsschutzes, weil die bestimmungsgemäße Verwendung des Kranes das bestimmt nicht hergibt:


    Für Krane gilt im allgemeinen, dass sich keine Personen unter der Last aufhalten dürfen. In engen Grenzen gibt es zwar die Möglichkeit, Personen damit zu befördern, hierzu sind aber zusätzliche Kriterien zu erfüllen inkl. Meldung des geplanten Einsatzes an den Unfallversicherungsträgers (DGUV).


    Personenbeförderung mit dem Autokran
    Die grundsätzliche Bestimmung eines Kranes ist der Transport von Lasten. Die Personenbeförderung ist nur als Ausnahme und unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
    www.bg-verkehr.de


    Die beschriebenen Umstände deuten nicht darauf hin, dass man die DGUV mit eingebunden hätte.



    In Anbetracht der Tatsache, welche Konstruktionen in unserer Branche Stand der Technik sind, empfinde ich solche Bastelei als unprofessionell.

    Ein Fliegender Bau ist nur dann ein Fliegender Bau, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:


    1. Die Anlage ist eine bauliche Anlage,

    2. Die Anlage kann wiederholt auf- und abgebaut werden,

    3. Die Anlage ist dazu bestimmt, um an verschiedenen Orten aufgebaut zu werden.


    Das letzte Kriterium ist ein subjektives Kriterium, muss aber auch erfüllt sein.


    Das bedeutet, wenn z.B. ein temporäres Zelt immer nur an der gleichen Stelle steht und niemals woanders aufgebaut wird, ist es kein Fliegender Bau nach Baurecht. Das kommt in unserer Veranstaltungspraxis eher selten vor, gibt es aber tatsächlich. Inklusive Rechtsstreit, der das vor Jahren klargestellt hat ;)


    Gleiches gilt auch für einmalige temporäre Sonderkonstruktionen. Diese sind auch keine Fliegenden Bauten. Und das haben wir häufig.



    Wenn man diese Bauten verfahrensfrei stellt, erleichtert das tatsächlich einiges.


    Hier würde mich mal eine Primärquelle interessieren. Hast Du mal nen Link zu dem Text?



    VG Uwe

    Hallo Thomas,


    wenn Du eine Sekundärsicherung korrekt verbaust, sehe ich keine Probleme. Ansonsten müsste man sicherstellen, dass Formschlüssigkeit gegeben ist. Es sollte also nicht abrutschen, wenn sich die Schraube lockert. Bei einer Klemme allein also schwierig.


    Im Installationsbereich ist man da etwas "schmerzbefreiter", da gilt aber (zumindest hier in D) dann auch nicht die DGUV V17 oder V18 oder 215-313, woraus sich ja konstruktive Mindestanforderungen ergeben.


    VG Uwe

    Kannst Du denn von der Montageseite her um einen Gurt des Trägers greifen?


    Als "Standardbauteil" sind mir ad hoc nur Trägerkupplungen oder die Lindapter ALP Hebeöse bekannt.


    Wenn das nichts taugt, klassisch Stahlplatte 4 Lindapter mit angeschraubter Halbkupplung in der Mitte.


    VG Uwe

    Bei unbekannten Orten fährt man mit Messwerkzeug hin und macht ein Aufmaß.


    Das ist im einfachsten Fall ein Maßband und ein leeres Blatt Papier auf dem man z.b. den Grundriss grob skizziert und die wichtigsten Maße notiert. Dann kann man mit den Infos daheim planen. Soll angeblich auch Apps geben, die das in 3D automatisch können, habe ich aber noch nicht angetestet.


    VG Uwe

    Ich habe letztes Jahr noch nen Nachtrag zu einer alten Willy Bühne 8x6 gerechnet. Ich vermute, diese hier dürfte ähnlich sein. Da war alles „Custom“-Kultour. Da waren aber keine Outrigger dabei, wenn ich mich richtig erinnere.

    Ich muss mich allerdings klar den Vorrednern anschließen. Ohne Papiere spielen kann nach hinten los gehen. Lieber von Kultour ordentlich beraten lassen, auch wenn es etwas dauert.

    Die Bühne sollte eigentlich eine Statik haben. Also müsste man aus der Statik auch erkennen können, ob Kultour die Bauteile selbst hergestellt hat, oder ob es Zukaufteile waren. Es ist nämlich durchaus möglich, dass das kein System von der Stange ist.

    Kleiner Nachtrag noch:


    Die obige Ausführung betrifft die Sichtweise aus rein technisch-mechanischer Sicht.


    Nun werden in anderen Zusammenhängen natürlich auch Unterscheidungen von statisch und dynamischen Lasten gemacht.


    Bei Reutlingern z.B. meint man mit dynamisch jede schwellende Last, die an dem Bauteil hängt.


    Es ist also durchaus kompliziert.

    Sind 2 Movingheads und paar Scheinwerfer an 'ner F34 unter 2 D8+en eine "dynamische Last ? Wie verhält sich das dann, wenn man zwischen Truss und Movinghead z.B. ein Lightlock hängt ? Is das dann keine "dynamische Last" mehr ?

    Ist die gehangene LED-Leinwand indoor keine "dynamische Last", weil da kein Wind sich verfangen könnte, wie es Outdoor passieren kann ?


    Die begriffliche Unterteilung von Lasten in statisch und dynamisch ist irgendwann mal gemacht worden, um eine einfach Unterscheidung zu treffen, ob beispielsweise Bauteilermüdung oder Resonsanzeffekte berücksichtigt werden müssen oder nicht. Mit viel Phantasie kann ich daher jede Last als dynamisch deklarieren und ein Diskussionsfass ohne Boden öffnen, ohne jemals am Ziel anzukommen.


    Bauteilermüdung tritt auf, wenn Lastwechsel an einem Bauteil eine bestimmte Anzahl von Wiederholungen mit einer Intensität über einen materialabhängigen kritischen Wert vollziehen. Dann führen zu viele Wiederholungen zu einem vorzeitigem Materialversagen. Je größer die Intensität, desto geringer die Anzahl der tolerierbaren Wiederholungen. Der obere Grenzwert der Intensität entspricht der "statischen" Last. Der Untere Grenzwert entspricht der "Dauerfestigkeit". Bei Werten unterhalb der Dauerfestigkeit kann ich theoretisch unendlich viele Wiederholungen durchführen, ohne das Materialversagen eintritt.


    Resonanzeffekte treten in jedem Bauteil auf. Jedes Bauteil besitzt mindestens eine bestimmte Frequenz (der Fachmann sagt Eigenfrequenz oder Resonanzfrequenz), bei dem das Bauteil besonders gerne mitschwingt und dann die Schwingung noch verstärkt. Würde man das Bauteil besonders lange unter dieser Frequenz anregen, könnte das unter Umständen irgendwann zur Beschädigung des Bauteils führen.


    Wenn nun also eine "dynamische" Einwirkung weder zur Baueilermüdung führt, noch Resonanzeffekte hervorruft, betrachtet man sie üblicher Weise als statisch.


    So ist Wind z.B. bei einem "normalen" Haus eine statische Last, weil das Bauwerk nicht schwingungsanfällig ist. Bei einem hohen Funkmast hingegen müssen sowohl die Bauteilermüdung, als auch die Resonanzeffekte durch die Windeinwirkung betrachtet werden, weil das Bauwerk eben anfällig für beides sein kann.


    Es ist also die selbe Ursache (hier Wind), die bei zwei unterschiedlichen Bauwerken zu völlig unterschiedlichen Lösungswegen führt.


    Und dann gibt es noch sowas sie Dissipation oder Dämpfung, die obige Effekte wieder abschwächen und gezielt eingesetzt werden können.


    Bedeutet also für Movingheads und Lautsprecher, dass man folgenden Ansatz prüfen könnte:

    1. Du verwendest die Spektrale Belastungs-Leistungsdichtenreaktion, um abzuschätzen, ob Materialermüdung durch Vibration (durch die Schallerzeugung) eintreten könnte und falls ja, wann.
    2. Du verwendest die Eigenfrequenz des Bauwerks um zu abzuschätzen, ob Resonanzeffekte durch das Frequenzspektrum der Anregung zu erwarten sind.


    Die Ergebnisse dürften aber ziemlich eindeutig ausfallen, wenn man übliche Werte kennt. Daher ist die Betrachtung von rein akademischen Interesse und nicht besonders zielführend.

    Ich gehe als Grundvoraussetzung davon aus, dass der Vermieter/Immobilieneigentümer Dir die Erlaubnis erteilt hat, in die Bausubstanz einzugreifen, falls nicht, ist das Thema eh erledigt.


    Die Landesbauordnung (als erster Anlaufpunkt) regelt die Anforderungen auf gesetzlicher Ebene und ist bundeslandabhängig. Dann gibt es aber noch ggf. Ministerialerlasse, Verwaltungsvorschriften und andere Regelwerke. Je nach Bundesland haben auch bestimmte Handwerksberufe die "Erlaubnis" einfache statische Fragen zu klären.


    Nun zu der Frage: Nein, eine einfache "Marginalitätsgrenze" gibt es nicht. Und selbst wenn es so eine Grenze gäbe, kann man nicht davon ausgehen, dass es egal ist, was man unterhalb dieser Grenze macht.


    Da heißt das Zauberwort dann "Verantwortung". Sprich derjenige, der das Ding montiert ist voll dafür verantwortlich. Sowohl beim Thema Haftung als auch in der Frage, ob alle baurechtliche Vorgaben eingehalten sind.


    Wenn man also selbst sachkundig und erfahren in allen relevanten Bereichen ist, kann man das selbst machen. Hat man z.B. keine Sachkunde und Erfahrung bei der Auswahl und Montage von Schwerlastdübeln, sollte man hierfür einen Fachmann konsultieren. Kann man nicht selbst ausrechnen, ob alle tragenden Komponenten halten (mindestens Rohr, Montageplatte, Dübel, Decke), alle relevanten Sicherheitsfaktoren eingehalten sind und das schriftlich für einen Dritten nachvollziehbar festhalten, dann sollte man auch hier einen Fachmann konsultieren.