falcocgn das widerspricht jetzt aber nicht meinen Ausführungen.
Das Wort "insbesondere" oder "insbesonders" leitet im Juristendeutsch die unvollständige Aufzählung ein, die nicht abschließend ist.
Das ist ein typisch deutscher Gummiparagraph der nur so formuliert wurde damit die Stadttheater und Gemeindesäle an denen es noch Leute mit dem "alten" Theatermeister in verantwortlichen Positionen gibt denen nicht noch kurz vor der Rente die Weiterbildung nach der aktuellen Meisterprüfungsordnung zahlen müssen. Also eine Übergangsregelung die sich mit der Zeit von selbst erledigt und dann eigentlich auch aus den DGUV-Regeln gestrichen werden müsste.
Daraus eine Einschränkung der de facto bestehenden Meisterpflicht sowohl nach DGUV-Regeln als auch im Rahmen der VStättVOen der einzelnen Länder abzuleiten ist meiner Ansicht nach juristisch sehr dünnes Eis...