Ist ein Antrag auf Sondernutzung wirklich in jedem Fall nötig, oder gibt es da eine "Bagatell-Grenze"?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich für einen öffentlichen Brettspiele-Abend mit 15 Teilnehmern eine spezielle Genehmigung brauche?! Also nur mal als Beispiel - irgendeine Grenze muss es doch hierfür sicher geben?
Ich glaube hier gibt es ein Verständnisproblem. Die VStättVO ist eine Erweiterung der Bauordnung, die es auf Grund des höheren Risikos bei der Zusammenkunft von vielen Menschen an einer Stelle gibt.
In diesem Sinne wäre die Bagatellgrenze, dass die Räumlichkeiten eben nur unter die Bauordnung und nicht unter die VStättVO fallen.
Die Bauordnung selbst interessiert sich nicht dafür, ob du Veranstaltungen machst oder Autos reparierst, sondern spricht von Nutzung. Die Art der baulichen Nutzung ist genehmigungspflichtig.
Daher ist es egal, ob man Büroräume "kurz" für eine Veranstaltung, eine KFZ-Werkstatt oder eine Metzgerei nutzen will, in allen Fällen muss die Nutzung - höchstwahrscheinlich unter Auflagen - genehmigt werden.
Wenn man Räumlichkeiten in einer Art und Weise nutzen will, die nicht genehmigt ist, führt nichts an der Kommunikation mit den Baubehörden vorbei.