Beiträge von HenrySalayne

    Das System kenne ich nicht.

    Bei Ladegeräten von Notebooks haben wir die Stecker schon mit Sekundenkleber eingeklebt und so zu einer Einheit gemacht, da das Ladegerät/ Netzteil eh problematisch zu prüfen ist. Zuleitung Schutzklasse 1 , Gehäuse Schutzklasse 2.

    In Kombination mit der Zuleitung findet man nirgends Kontakt für die Sonde. Da kein PELV System ist sekundär kein PE messbar.

    Ich hatte da mal die Lösung für dein Problem bei einem Gerät aus China dabei. iron

    Nachdem David sich mit DM3 schon mal warm gelaufen hat, schöpfe ich neue Hoffnung!


    Da das Teil sich in meiner o.g. "Opa kauft sein letztes Männerpult" Region angesiedelt hat und die mich umgebenden Alt-FOH-Großmäuler, Pultposer, Beschallnarzissten und die vom Heimtheater kommend mittels Labernarkose im Kulturestablishment positionierten Mehlwürmer alle Yamahafans sind, bleibt mir wohl nichts anderes übrig... iron

    Bezieht sich der "Achtung Ironie"-Emoji auf die Yamahafans?


    Ich habe nicht nur in diesem Forum manchmal das Gefühl das Yamaha klanglich mindestens so schlecht wie Behringer ist, wenn nicht noch deutlich schlechter. Also Obacht! Der Pultmensch ist ja immer nur so gut, wie sein Werkzeug. iron

    Ich möchte dem Kunden einfach etwas Hilfestellung geben, für die Abstimmung/Abstimmungssoftware würde ich mir ein Partnerunternehmen ins Boot holen.

    Verständlich. Aber die "rechtlich einwandfreie Abstimmung" funktioniert auch nur mit einem "rechtlich einwandfreien Stream", oder? ;)
    Letztlich müsste hier in einem Vertrag eindeutig stehen, für was deine Firma sorgt und was nicht. Wenn am Tag X das Internet der Versammlungsstätte und damit der Stream ausfällt, ist das dann deine Schuld?

    Ich finde die Idee nicht schlecht sich hierbei rechtlich beraten zu lassen.

    Ein (Richt-)Antennen-Array mit Merger erhöht nicht nur das Nutzsignal, sondern erhöht in gleichem Maße auch das Hintergrundrauschen.


    Kurzes Rechenbeispiel:

    Eine Rundstrahlantenne mit 6 dBi und eine 4-90°-Richtantennen-Lösung mit je 12 dBi. Das Nutzsignal steigt um 6 dB. Das Rauschen je Antenne ist identisch (-6 dB, da 1/4 des Raumwinkels, +6 dB auf Grund des Antennengains). Durch die Addition von 4 Rauschquellen ist aber auch das Rauschen 6 dB höher als bei der Rundstrahlantenne. Der Rauschabstand ist also bei dieser Lösung identisch zur Rundstrahlantenne und damit nichts gewonnen.


    Ich würde daher folgendes vorschlagen:

    - Sendeleistung erhöhen

    - Squelch reduzieren

    - evtl. Antennenverstärker einsetzen

    - drehbare Richtantenne(n) nutzen und vor jedem Einsatz grob in die Richtung des Einsatzortes drehen

    oder

    Einsatz von Empfängern wie Shure AD4Q mit Quadversity und vier Antennen.

    es gibt in der marketingbranche sicher schon einen ausdruck für diese art des marketings. den kenne ich aber auch nicht.

    Teaser?

    "Vaporware" ... bei Behringer seit Jahrzehnten sehr beliebt, incl. ausufernder Lieferzeiten. So dauert es vom ersten Leak bis zum wirkliche Verkauf Jahre .... aber die Binichbilligdrangekommen Fraktion wartet ja ob eh fehlendem Einsatzzweck eh gerne länger ...

    Vaporware wäre ein Produkt, dass offiziell gelauncht aber kaum bis gar nicht verfügbar ist. Das fällt manchmal auch unter den Begriff "paper launch", weil es eben nur auf dem Papier existiert. Die DM3 mit Dante Interface wäre da so ein Kandidat. ;)

    Warum kann ich eigentlich nicht davon aus gehen, dass der Verantwortliche vorher schon seine Einweisung bekommen hat?

    Die Unterweisung ist produktions- und ortsspezifisch.

    Wenn es eine wiederkehrende Produktion am gleichen Ort ist, kann auf eine erneute Unterweisung verzichtet werden (außer bei gefährlichen szenischen Vorgängen - hier muss die Unterweisung regelmäßig wiederholt werden (DGUV)). Aber in diesem Fall gibt es ja die Aufzeichnungen zu vorangegangenen Unterweisungen.

    Das ist aber leider mehr Wunschdenken als Realität.
    Aber manchmal ist doch keine Führungskraft notwendig, um die entsprechende Produktion zu beginnen.

    Ich mache so viele kleine Geschichten, wo dann meist nur zwei bis vier Leute zusammen arbeiten, dass ich da nicht jedes Mal wieder alle belehren will ist doch klar.

    Zumal ich ja eigentlich darauf vertrauen könnte, dass sich die Kollegen und Künstler noch an Ihre letzte Unterweisung erinnern können.

    Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Auch bei kleinen Teams macht man doch erst einmal ein Briefing und spricht die anfallenden Arbeiten durch. Im gleichen Atemzug kann man auch Gefahrenquellen, Verbandskasten und PSA ansprechen.


    "Wir bauen heute...

    Tragt bitte...

    Verbandskasten und Feuerlöscher sind...

    Achtet bitte auf...

    Bitte vermeidet...

    Du baust bitte zuerst... "


    Die Unterweisung muss keine 90 min Präsentation sein. Dann setzt noch jeder sein Autogramm auf den Zettel "Ich wurde über folgende Punkte unterwiesen:

    [...]

    Unterschrift:

    [...]"

    und dann ist das Ganze in 5 min abgehakt.

    Ich fürchte, hier ist genau er gleiche Gap zwischen Realität und "so sollte es eigentlich sein / das sagt die Vorschrift" wie bei der Diskussion mit dem LKW-Anhänger / Trailer als Bühne.


    ... und solange es gut geht gibt's ja auch keinerlei Probleme. Spannend wird sowas immer dann, wenn es mal nicht gut gegangen ist...

    Es geht hier gar nicht so sehr um Vorschriften. Das mag oberflächlich so aussehen, aber es gibt in diesen Fällen immer ein gravierenderes und tiefgreifenderes Problem: die Verantwortlichkeit ist nicht geklärt.


    Die unterweisende Person schnappt sich die gesamte Veratnwortung und verteilt Stücke davon an die unterwiesenen Personen. Wenn das niemand macht, ist die Verantwortung nur implizit verteilt; es wird sich auf den schon angesprochenen "gesunden Menschenverstand" verlassen und alle Akteur:innen müssen ihre Pflichten und Aufgaben selbst erkennen. Das kann insbesondere bei kleinen und wenig komplexen Veranstaltungen funktionieren; spätestens bei vielen Akteur:innen und komplexen Aufgaben sollte die Verantwortlichkeit aber explizit geregelt sein.


    Ich bin der Meinung, dass es auch beim Kinderballett nicht schadet, den Kindern und aufsichtsführenden Personen Gefahrenstellen zu erläutern und zu erklären, was bei Unfällen / Verletzungen zu tun ist.

    ich bin ja kein meister... wie müsste so eine unterweisung denn aussehen?

    Die Unterweisung basiert auf der Gefährdungsbeurteilung und den lokalen Gegebenheiten, Besonderheiten und Regeln. Das kann unter anderem

    - Brandschutz

    - Erste Hilfe

    - wichtige Ansprechpartner*innen

    - Verwendung von PSA

    - Gefährdungen und die Maßnahmen dagegen

    beinhalten.


    Bei festen Häusern ist das oftmals zweiteilig als Basisunterweisung plus die veranstaltungsspezfische Unterweisung aus der Gefährdungsbeurteilung.


    Das ganze basiert auf §12 ArbSchG:

    Zitat

    § 12 Unterweisung

    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
    (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.


    Aber das könnt ihr auch alle eure Sifa fragen. 8o

    Ist ein Antrag auf Sondernutzung wirklich in jedem Fall nötig, oder gibt es da eine "Bagatell-Grenze"?
    Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich für einen öffentlichen Brettspiele-Abend mit 15 Teilnehmern eine spezielle Genehmigung brauche?! Also nur mal als Beispiel - irgendeine Grenze muss es doch hierfür sicher geben?

    Ich glaube hier gibt es ein Verständnisproblem. Die VStättVO ist eine Erweiterung der Bauordnung, die es auf Grund des höheren Risikos bei der Zusammenkunft von vielen Menschen an einer Stelle gibt.


    In diesem Sinne wäre die Bagatellgrenze, dass die Räumlichkeiten eben nur unter die Bauordnung und nicht unter die VStättVO fallen.


    Die Bauordnung selbst interessiert sich nicht dafür, ob du Veranstaltungen machst oder Autos reparierst, sondern spricht von Nutzung. Die Art der baulichen Nutzung ist genehmigungspflichtig.

    Daher ist es egal, ob man Büroräume "kurz" für eine Veranstaltung, eine KFZ-Werkstatt oder eine Metzgerei nutzen will, in allen Fällen muss die Nutzung - höchstwahrscheinlich unter Auflagen - genehmigt werden.


    Wenn man Räumlichkeiten in einer Art und Weise nutzen will, die nicht genehmigt ist, führt nichts an der Kommunikation mit den Baubehörden vorbei.

    ich kann die reaktion durchaus nachvollziehen.

    wie würdet ihr reagieren, wenn am FOH ein getränk (oder etwas anderes) über das pult in eure richtung fliegt?

    auch ich glaube, dass ich da extrem sauer werden würde...

    Nö.

    Die Wut mag nachvollziehbar sein, die Körperverletzung ist es nicht und ein absolutes No-Go.

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    Wurde nicht genau für solche Anwendungen das Schaumstoffwürfelmikrofon entwickelt (Catchbox)? ^^

    Und es ist leider auch wahr, dass die Menschheit immer krasser verblöödet.

    Es gibt ja auch Musik mit niedriger Verletzungsgefahr.

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    Der Gewebeschlauch hat keine Funktion bei Einzelleitungen. Höchstens könnte man damit "Überzieher" (Tülle) gestalten, die Leitungspaare beim Transport zusammenhalten. Bspw. sind dann immer 4 XLR-Leitungen in einer Tülle, die man bei Benutzung nach hinten über sich selbst schiebt und zum Transport nach Vorne über die Leitungen zieht.


    Am wichtigsten ist aber, dass an den Leitungen nicht in einem Winkel gezogen wird. Die Gummiwurst an einem Rackohr zu befestigen, damit die dünnen Leitungen ohne Zug hängen, hilft.

    OT:

    Edit: seltsam, ich habe „Marian“ groß geschrieben, im Text kommt es aber kleingeschrieben raus

    Weil du einen anderen User verlinkt hast!

    Das @-Symbol gefolgt vom Usernamen sorgt dafür, dass der User oder die Userin eine Meldung im persönlichen Feed erhält und das Profil im Post verknüpft wird.

    Wenn du jetzt

    Zitat

    eintippst, schnappt sich die Forensoftware den User oder die Userin mit dem naheliegendsten Namen, in diesem Fall marian (klein geschrieben).

    Du musst also den korrekten Usernamen eintragen oder im Dropdown-Menü auswählen und dann geht das auch:


    Marian Humann


    Da die Zugmaschine aber nur durch den königszapfen mit dem gefederten auflieger während der fahrt verbunden ist, kann der auflieger sich sehr wohl aufschaukeln.

    Der auflieger lässt sich sicherlich als Bühne rechnen.

    Gibt ja hier ein paar Statiker die das beantworten können.

    Ich hoffe du siehst selbst die Ironie zwischen "Wir nehmen aus Kostengründen anstatt einer Bühne einen Trailer" und "ein Statiker kann einen Standsicherheitsnachweis für einen Trailer erstellen". ;)

    also, so ein sattelauflieger wiegt leer über 7t. das ist so die übliche balastierung für eine 8*0 bühne. die auflieger fliegen gerne auf brücken bei 80kmh und leer weg. wenn du so viel wind hast, das sich dieses gewicht vrschiebt, dann bist du vorher selbst schon sonst wo hin geflogen.

    Ich frage jetzt ganz frech: Bis zu welcher Windgeschwindigkeit steht denn so ein Trailer sicher?


    Es gibt bei so einem Anhänger leider einige Unbekannte, die man bei "richtigen" fliegenden Bauten durch Aussteifungen und Abstützungen vermeidet. Wenn man nicht in jede Ecke des Trailers noch einen Spindelfuß packt (das reicht wahrscheinlich nicht), gibt es mit dem Fahrwerk und der breitenreduzierten Aufliegerstütze keine definierte Kippachse.

    Nicht zu vergessen, dass bei einer Fahrt über eine Brücke auch immer noch eine 8 t schwere Zugmaschine als Ballast dran hängt.



    Ohne zumindest eine grobe Ahnung zu haben, bis zu welcher Windgeschwindigkeit die Aufbauten sicher stehen (und dazu gehört eben auch der Trailer), kann man meiner Meinung nach keine informierten Entscheidungen treffen und damit keine sichere Veranstaltung durchführen.

    Um welches Pult handelt es sich?

    Du kannst auch ein Aluprofil mit einem "Arm" oder Schwanenhals flexibel als Leuchte nutzen (Stichwort Notenpultleuchte) und demontieren, bevor du den Deckel aufsetzt. Die Verstellbarkeit der Beleuchtung ist insbesondere dann wichtig, wenn das Pult auf verschiedenen Höhen ist (wechselnde Locations, Sitzen/Stehen).
    Die Stromversorgung (und Dimmung) kann immer noch die eingebaute 12V-Buchse des Pultes übernehmen.


    Das nur als Beispiel, bevor du irgendwelche Dinge "auf's Pult klebst".

    Schauen wir uns mal die Begriffsdefinitionen an: Szenenfläche wird in der VStättVO §2 definiert: (4) Szenenflächen sind Flächen für künstlerische und andere Darbietungen. Diese Definition benötigen wir, um weiter zu definieren, was für Szenenflächen nach der Vorschrift 17/18 gilt. Ansonsten ist das Baurecht raus.

    An gleicher Stelle wird eine Bagatell-Grenze definiert:

    Zitat

    (4) Szenenflächen sind Flächen für künstlerische und andere Darbietungen; für Darbietungen bestimmte Flächen unter 20 m² gelten nicht als Szenenflächen.

    Wenn die Ladefläche des Anhängers also nur 7 m lang ist oder ein gewiefter Veranstalter Teile der Fläche absperrt und ungenutzt lässt, handelt es sich streng genommen um keine Szenenfläche.



    Aber ich glaube Details der rechtlichen Einstufung spielen keine zu große Rolle, solange die Veranstaltung sicher durchgeführt wird. Und das heißt zumindest, dass ein Großteil der DGUV 17/18 angewandt wird.