Beiträge von 1uwe

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Schon mal versucht, den Kollegen schonend beizubringen, das die Kaffeemaschine kaputt ist? :wink:


    Nein, aber Wasserkocher. Ist wohl auch so ein bekannter „Durchfaller“, bei der Prüfung, da die Messwerte nicht eingehalten werden, oder messbedingt durch ungünstige Auswahl des Messpunktes die Werte nicht erreicht werden können (heißt im Klartext: Jedes Jahr einen neuen Wasserkocher, der natürlich zu Hause, weil ungeprüft, Jahrzehnte seinen Dienst tut).
    Und wie sieht’s im richtigen Leben aus? Früher hat der Elektriker dem durchgefallenen Betriebsmittel einfach den Stecker „gekappt“. Warum? Weil, wenn er dies nicht tat, war der binnen 5min. wieder in Einsatz. Heute (wirklich heute bei mir, bei Kollegen) darf der Prüfer kein Eigentum beschädigen, nur per Warnzettel das Gerät kennzeichnen, die Mitarbeiter und AL darüber zu unterrichten und zu warnen. Und? Na klar, hängt natürlich wieder an der Dose.
    Aber deswegen über den Grundsatz und Wert einer Messprüfung zu sinnieren? Das ginge doch zu weit.
    Die „inneren“ Messwerte können ja nicht von Schaden sein.
    Zu überlegen wäre, ob hier eine Verlängerung der Prüffrist durchgesetzt werden kann.
    Ganz klar: Im Sinne der VT, nicht im Sinne der Elektriker.
    Tatsächlich konnten mir die Kollegen Elektriker von einen Unfall mit Wasserkocher und Herzkammerflimmern der Person berichten. Nicht irgendwann, g’rad vor kurzem.
    Klar konnte mir der E-Meisten davon berichten, dass der Staatsanwalt oben in dem Chefbüro saß (Maschinenbrand durch Elektrik). Und wie wird die Untersuchung begonnen? Hat jeder seine „Hausaufgaben“ laut Vorschrift gemacht. Das beginnt mit den notwendig gemachten jährlichen/monatlichen Ein-/Unterweisungen der Mitarbeiter vom Meister, A 3 Prüfung usw.. In jedem Fall gilt es die Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Da gibt es keine Diskussion. Da werden einfach stur die BGV‘s und VDE‘s
    abgearbeitet, und wehe menschliches Versagen spielt eine Rolle (Teilschuld/Mitschuld).

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Aus jeder Ermächtigung erwächst eine Grauzone. Das ist im System begründet.
    Und jeder würde versuchen, im Zweifel diese Grauzone in seinem Sinne auszulegen. Das ist menschlich...


    Die sogenannte Grauzone, das ist übrigens der gleiche Wortgebrauch meines TL, um alles zu ignorieren. Also nichts von wegen Betriebsblind.
    Wenn eben dieser TL es mir vormacht, weil er die Prüfplaketten missbraucht, um Geprüftheit vorzutäuschen (=Betrug), dann kann ich aus meinen Erfahrungen feststellen, eine ernstzunehmende Vorbildfunktion, selbst im akademischen Bereich, ist bei Weitem des Öfteren eine Kannfrage (oder nicht Wollen-Frage).
    Die Erfindung der eigenen Grauzone fördert eine Unterwanderung der Auflagen der VDE, DIN, BGV, VStättVO, die im Übrigen nicht Gesetz sind, sondern gesetzesähnlichen Charakter besitzen.
    Das bedeutet aber, das jeder der die Normen, Regeln und Bestimmungen nicht oder mangelhaft beachtet hat, davon ausgehen kann, dass die Prüfstelle (Anwalt/Richter) dies kompromisslos untersucht, und das, um kein Schlupfloch entstehen zu lassen, dass es eine Ermessensfrage auf Seiten eines Beschuldigten Verursachers geben wird. Die Verantwortung wird als Gesetz definiert und im eigenen Absicherungsinteresse unanfechtbar so verstanden, um die vorhandenen Strukturen nicht aufzuweichen und zu unterwandern.
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "ADMIN"

    Ohne PSA in's Rigg. Auch da haben wir bereits ein paar Todesfälle gehabt.


    Frankreich/Marseille 16. Juli 2009:
    Bitte Bild 4 genauer betrachten. Profis mit Badelatschen.
    "Bei den Aufbauarbeiten für ein Madonna-Konzert in einem Fußballstadion in Marseille sind zwei Menschen ums Leben gekommen.
    Acht weitere Arbeiter erlitten zum Teil schwere Verletzungen."
    http://www.focus.de/panorama/w…ngestuerzt_did_24358.html
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "test"

    ...nicht umzusetzen !


    Meine Kontakte die zufällig bei Veranstaltungen und im Leben immer mal an die Elektro-Meister heranführten, gaben mir immer respektvollen Anlass, das mitgeteilte Fachwissen und Informationen anzunehmen, welche ohne Frage sehr souverän, präzise und mit sehr großer Ernsthaftigkeit und ehrenvoller Glaubwürdigkeit geschildert/dargelegt wurden, dass ich nie Zweifel hatte, an dessen überzeugenden Argumenten, bezüglich der Wichtigkeit der notwendigen/sinnvollen Einhaltung und Umsetzung der elektrischen Sicherheit, zu rütteln. Ich war überzeugt, und bin es heute nach wie vor, da ich gerade wieder zwei Stunden mit einem E-Meister gesprochen habe, dass die BGV A3 ihre Berechtigung nicht umsonst haben. Die, sagen wir mal „ungenaue Auffassungsgabe“ und manchmal wohl „Nichtinterpretationsfähigkeit“ und absichtliches Nichteinhalten spiegelt sicher ein nicht unerhebliches Maß der Realität im Veranstaltungsgeschäft wider. Das Erkennen und verstehen der Zusammenhänge von Energiemanagement, sicheres Verlegen geprüfter Betriebsmittel gewährt einen Vorsprung, um einen reibungslosen und sicheren Verlauf von Veranstaltungen für Besucher/Publikum/Künstler/Persönlichkeiten auf der Bühne/Mitarbeiter und einen selbst für unangenehmen Überraschungen/Gefahren zu schützen.
    Ich begriff sofort (vor über 20 Jahren), dass selbst meine sehr geringe Anzahl von Geräten (Rack)/Verlängerungen/Verteiler, für die Installation einer Show eines Künstlers, etwas positives ist.
    Selbst da konnte ich mich mit dem E-Meister über einen „guten“ Preis einigen.
    Bin ich etwa ein „Einzelgänger/Einzelkämpfer oder gar Außenseiter?

    Zitat von "test"

    ...bei Baustellen unter 1000 pax...


    test ich überlege: Kannst Du es immer eingrenzen und einhalten, dass du die gewünschte Pax/Personenzahl, für dich bei 1000, die vertretbare Ungefährlichkeitsstufe, nicht überschreitest?
    Das die Betriebsmittel bei jeder Veranstaltung/Event nicht vermietet und im Einsatz sind, und "ausversehen" deinen festgelegten "Spielraum" überschreiten, da spontan doch „ein paar mehr“ als die erwarteten Gäste gekommen sind/oder mehr Karten im Umlauf waren, als geplant? Und wird dir darüber Bericht erstattet? Und was machst du dann? Kontrolle außer Kontrolle? Vielleicht finden sich ja noch weitaus "mutigere", die sich zutrauen 5000 Pax "durchzumogeln". Nach oben scheinen ja nach deinem "Vorbild" keine Grenzen von Nöten zu sein.
    Beschränkt sich jemand freiwillig, und lehnt generell alle weiteren Jobs ab, die über dem selbstauferlegten Maximum liegen? Oder gibt es doch Ausnahmen, die die Regel bestätigen?

    Zitat von "test"

    ...hobby vermieter ...


    Und sie wissen was sie tun? Was sie anderen antun könnten?

    Zitat von "test"

    solange nichts passiert, ist ja auch alles in Butter


    Dieses „Todschlagargument“ wirf bitte nicht einem E-Meister/E-Fachkraft an den Kopf.
    Und das ist es, was ich wie oben beschrieben habe. Die Sichtweise und „Auslegungsstrategie“ der Veranstaltungsexperten und VA-Spezialisten. Und sie wissen es besser/anders.

    Zitat von "test"

    aus eigener Erfahrung: das nicht einhalten von vde normen ist billiger, als sie einzuhalten.


    Wie viel ist dir Sicherheit wert? Ja Sicherheit kostet. Ist es Menschenleben nicht wert?
    Vielleicht hört es ja bei dem Nichteinhalten der VDE nicht auf, und setzt sich mit dem Nichteinhalten bei den VBG/BGI/BGR und, und fort? Würd' mich nicht wundern, hier rein aus Zeitersparnis oder Bequemlichkeit es hier gleichzutun. Ob dann am Ende das, hoffentlich wirklich beherrschende, Profihandwerk ausreicht, um zu überzeugen, ich weiß nicht (ich weiß: es reicht nicht).

    Zitat von "test"

    ... keine nennenswerten Konsequenzen für den vermieter gehabt.


    Es könnte bei einer gewissen Rauchentwicklung die Sprinkleranlage auslösen, die Feuerwehr antanzen, und der schwere Brand hat den Ablauf der Veranstaltung nicht gestört? Zum Glück konntest du dich auf den Fluchtwegplan verlassen, oder Derjenige der vor Ort war.
    Bei Personenschäden könnten die Konsequenzen anders aussehen. Und wenn man selbst Opfer zu Gesicht bekommt, ist es nicht für jeden so leicht, die Bilder von Geschädigten zu verarbeiten, und später den Familienangehörigen zu erklären, ob es nicht vorsorglich hätte verhindert werden können und warum es soweit kommen konnte.
    Es bleibt nicht immer bei harmlosen Unfällen. Auch wenn es bisher immer gut gegangen ist.
    Das berechnende Kalkül, ein gewisses Risiko in Kauf zu nehmen, an der Vorschriften vorbei, um weniger Kosten und Aufwand zu haben, kann man dann hoffentlich dem Staatsanwalt gut beibringen. Angst habe ich überhaupt nicht vor dem Staatsanwalt, aber ein reines Gewissen brauch ich schon.
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "falcocgn"

    (und auch die stillen Mitleser).


    Na wir beide „schaukeln“ das hier schon. (Ein bisschen mehr „Rückkopplung/Input“ wäre in der Tat auch nicht verkehrt). Aber ich bin dankbar für doch so viele Leser, und allein schon durch dich bringt's mich wirklich weiter.

    Zitat von "falcocgn"

    Dein MVT scheint ein sehr bequemer Mensch zu sein...


    Du glaubst nicht, wie oft ich dem TL gesagt habe: „Du musst dich bewegen“ (und mal ehrlich, ganz unter uns: Wenn nicht er, wer denn/dann sonst?).
    Tatsache ist, dass er wohl schon immer als TL eingestuft war und bezahlt wird, aber es nie nach außen dringen lassen hat und mit Gewissheit nicht sonderlich viel dazu beigetragen hat, so dass ich beim Betriebsrat mir die Hierarchie-/Rangordnung/Stelleneinsatz bestätigen lassen habe (weil sicher war ich mir auch nicht, von dem, was ich vom „Kollegen“ so mitbekam), und somit ich meinen MVT als TL „bloßstellen“ kann.
    Ich durfte mir seine Meisterarbeit zu „Gemüte führen“. Naja, vielleicht war das der Start zu Beginn der „Erfindung“ des Berufszweiges, um überhaupt erst einmal hochqualifizierte Meister und entsprechende IHK-Prüfkommissionjuristen, die als Basis für die erste Stunde gebraucht wurden, zu haben. Rein subjektiv: Das geht heute nicht mehr.

    Zitat von "falcocgn"

    ...oder nicht viel zu wissen


    Aber wie viel gehört denn dazu, um nicht viel zu wissen? Ich habe jedenfalls Ehrgeiz in dem Beruf, und ich möchte das Wissen anwenden, umsetzen, vermehren, mich damit auseinandersetzen. Sonst hätte ich den Beruf doch gar nicht machen brauchen. Und Erfüllung und Bestätigung zu erfahren sollte bei jedem eine Rolle spielen. So wieso, um seine Daseinsberechtigung zu wahren. Gerade an essentiellen, sicherheitsrelevanten Positionen leichtfertige, leichtsinnige Personen vorzufinden, erhöht das Risiko einer Gefahr. Und das braucht gewiss keine Firma (eigentlich).

    Zitat von "falcocgn"

    Die A3, bzw. das fehlen derselbigen ist ein großes Problem unserer Branche. Da könnte ich auch kotzen. Sowas höre ich auch von großen und bekannten Firmen.


    Also ich hatte mal im Netz ein Seminarvortrag von der BASF-Ludwigshafen gefunden.
    Da fanden sich Zahlen und Summen, die zeigten, dass auch Großbetriebe alles für die BGV A 3 tun, ohne Wenn und Aber. Wenn andere das nun nicht tun, wäre das ja ein ungleichgewichtiger Wettbewerbsvorteil (immerhin kostet die Prüfung (170000 Betriebsmittel) dem Konzern BASF AG, selbst bei geringen Selbstkosten von 2,50€/5min.pro Betriebsmittel, fast ‚ne halbe Million (ende 2007).
    (Zitat von Werner Weiß-Arbeitsschutz BASF zur Prüfung laut BGV A3
    - sorgen für größere Sicherheit
    - kosten zunächst Geld, sparen jedoch ein Vielfaches des eingesetzten finanziellen Aufwandes,
    - schaffen Rechtssicherheit und lohnen sich)

    Zitat von "falcocgn"

    …die Leute auf Deine Seite zu ziehen.


    Hab‘ mal um ein Termin beim Betriebsratsvorsitzenden gebeten. Das ist schon „übermütig“, aber ich will sehen, ob es ein offenes Ohr für diese Belange gibt.



    Jetzt mal zu einer gewichtigen Frage zu Befähigung/Verantwortung/Sicherheit auf Versammlungsstätten.

    Ich habe mir mal in kurzform eine Definition, zutreffend für die Örtlichkeiten in meiner Firma, festgehalten:


    Anforderungen zu befähigten, berechtigten Verantwortlichen auf Versammlungsstätten:


    1. Bei vorhandener Bühnen-, Szenefläche von 50 bis 200m² und Mehrzweckhallen kleiner 5000 Besucher, muss eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik die Beaufsichtigung für den Aufbau, die technische Probe, für die Generalprobe, für die Veranstaltung, den Abbau, für die Wartung und Instandsetzung haben.


    2. Bei vorhandener Bühnen-, Szenefläche von größer 200m² und Mehrzweckhallen größer 5000 Besucher, muss eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik die Beaufsichtigung für den Aufbau, die technische Probe, den Abbau, für die Wartung und Instandsetzung haben.
    Hinzu kommen für die Generalprobe und die Veranstaltung ein Meister für Bühne / Halle und ein weiterer Meister für Beleuchtung, die anwesend sein müssen.


    Erläuterungen:


    A. Zur Bühne-/ Szenefläche zählen auch Nebenbühnen, technische Nebenflächen, Abstellflächen.


    B. Ein Verantwortlicher (Fachkraft / Meister) muss mit der Versammlungsstätte vertraut sein, und muss mit den technischen Einrichtungen, den Sicherheits- und Brandtechnischen Einrichtungen vertraut sein, und muss Kenntnisse über die Versammlungsstätte besitzen, wie z.B.: wo sich BMZ, Sprinklerzentrale, USV (unterbrechungsfreie Spannungsversorgung), Notschaltungsanlage zur Entrauchung befinden (um nur einiges zu nennen).


    C. Eine Fachkraft muss eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung besitzen.


    D. Die Beaufsichtigungsperson darf nicht weitere andere Arbeiten aus- und durchführen.


    E. Es bedarf einer formellen Beauftragung durch den Betreiber, gegebenenfalls durch den Veranstalter beziehungsweise deren beauftragte Veranstaltungsleiter.


    Hier noch der § 39 der VStättVO, den ich nicht so interpretiere, als dass hier alle die schon immer Veranstaltungstechniker waren/sich, so nannten/oder etwas mit dem Geschäft zu tun hatten/oder halt so reingerutscht sind als Quereinsteiger, oder ausversehen vom Unternehmen eingestellt wurde, und keine Kennung der Normen beiderseits vorhanden war, auf Grund ihrer Berufserfahrung entsprechend automatisch auch vollwertig, einsetzbare Personen sind, die der VStättVO entsprechend eingesetzt werden können und die Verantwortung übernehmen können:


    In der VStättVO § 39 heißt es in Punkt 4:
    technische Bühnen- und Studiofachkräfte, die das Befähigungszeugnis nach den bis zum In-Kraft-Treten dieser Verordnung geltenden Vorschriften erworben haben oder die Tätigkeit als technische Bühnen- uns Studiofachkraft ohne Befähigungszeugnis ausüben durften und in den letzten drei Jahren ausgeübt haben.

    (Ich meine, ich war auch schon seit ewiger Zeit Quereinsteiger, und war auch schon mal "Nutznießer", einen Job mit Festanstellung erhalten zu haben, wo ich Zweifel hatte, dass ich berechtigt gewesen bin, bei großer Bühne und mehreren hundert Besuchern der Qualifikation laut Regeln zu entsprechen.)
    Ich habe mehrere MVT (meinen und einen anderen, beide zu dem beim IHK Prüfungsausschuss) gefragt, wie sich das verhält. Beide vertreten die Ansicht, dass die langjährige Berufserfahrung ausreicht, um Recht und Gesetz zu entsprechen. Ich war bei mir selbst sehr sicher, dass ich nicht das notwendige Wissen, gerade in Theorie und in Fragen der Sicherheit mitbringen konnte, dass mir immer mulmig zu Mute war, und so den Abschluss als FVT machte. Meine Frage geht dahin, dass der Kollege von mir, ein gelernter Fernsehmechaniker, auf einer "Baustelle" eingesetzt ist, die ich laut meiner verstandenen Definition und nach den Normen und Regeln so verstehe, dass es keine Auslegungssache ist und auch keine Dehnbarkeit des Inhaltes der C1 gibt. Hinzu muss ich feststellen, dass kleinste Dinge vom Kollegen ignoriert werden, wie nicht betriebsbereite Piktogramme/Fluchwegsbeleuchtungen wahrzunehmen, und weiterhin Angebote von meinem TL zur Weiterbildung bei der VBG abgelehnt werden. Wenn es denn so einfach wäre, und das erscheint mir doch ein bisschen unlogisch, als Fachkraft ohne Abschluss eigesetzt zu werden, dann bräuchte ja keiner sich darum bemühen diesen Beruf überhaupt zu machen. Oder gibt es da noch Altbestandsschutz? Und wenn seit wann, und wie lange?
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "falcocgn"

    Ist Deine Firma 9001-zertifiziert?


    Ja

    Zitat von "falcocgn"

    Hat Dein Arbeitgeber mit seinen Hauptprodukten eine hohen Qualitätsstandard?


    Ja

    Zitat von "falcocgn"

    Hat er gar einen CSR/Compliance-Kodex?


    Versuche ich "unauffällig" zu recherchieren.
    Kannst Du mir bitte ein wenig den genaueren Zusammenhang von ISO 9001 und CSR in Bezug Sicherheit/Verantwortung/Veranstaltung erklären?
    Zukünftlich ist eine neue Firmenphilosophie und Firmenkultur im Unternehmen angestrebt. Auch Mitspracherecht bei Mängelmitteilungen/Ungerechtigkeitenaufdeckung/Mißbrauch-/Korruption-/Vorteilsnahmeoffenbarung wird animierend aufgefordert von unten nach oben zu tragen. Nun, mal sehen wer sich das traut, da ja in meinen fünf Hierachienebenen bestimmt keiner einen "Fehler" zugeben will, und der Angeprangerte dem ehrlichen "Petzer" nicht dankbar und wohlgesonnen sein wird.

    Zitat von "falcocgn"

    Wenn ja, warum sollten diese Gesichtspukte beim "Nebengeschäft" Veranstaltungen ausgeblendet sein? Es geht um Verantwortung und Menschenleben.


    Ist mein Kredo. Aber warum hat sich bisher niemand darum geschert? Warum muss ich die "Wunde" "begutachten" und pflichtbewußt darin "rumstochern"?

    Zitat von "falcocgn"

    Zur Erhellung bei Verantwortung und Haftung empfehle ich die DIN 15750 und das "little white book",


    Wäre das nicht auch (vorrangig) was für den Aufsichtsrat/Vorstand?

    Zitat von "falcocgn"

    und bei der nächsten ASA-Sitzung (Arbeitsschutz-Ausschuß=Pflicht in Betrieben ab 20 MA) anbringen und erstmal laufen lassen.


    Tja, wird wohl auch in meiner Abteilung "vergessen", die ASA-Sitzung. "Brauchte" ich nie mitmachen.

    Zitat von "falcocgn"

    Manches braucht eben.


    Manchmal dauert es aber zu lange. Und vorher bewegte sich schon gar nichts, und Umsetzung, trotz genauer Kenntnis vom TL/MVT, mangelhaft.

    Zitat von "falcocgn"

    wenn sich eine Firma nicht gesetzeskonform verhält, außer finanzieller Ersparnis.


    Dort bei der externen Firma (handwerklich Top-Profis), wo ich meine Projektarbeit gemacht hatte, machte ich auf den Mangel der fehlenden A 3 Prüfung aufmerksam. Antwort: Man könne doch nicht alles prüfen, das wäre doch viel zu teuer.

    Zitat von "falcocgn"

    du wohl grade organisatorischen Mängeln auf der Spur...


    Das kann mir durchaus den Kopf kosten. Dem bin ich mir bewußt, leider.

    Zitat von "falcocgn"

    Du glaubst hoffentlich nicht, dass beim IAA-Aufbau alles konform ist...


    Und gerade diese externen Firmen, die bei mir zu "Besuch" sind, Messebau, VT-Firma, Caterer, finden sich auf der IAA wieder.

    Zitat von "falcocgn"

    grade ich Deiner Position. Ich habe da, je nach Auftrag, andere Möglichkeiten,


    Tatsächlich bin ich ganz, ganz unten, in der "Nahrungsmittelkette". Dadurch besteht immer die Möglichkeit, mir die Hölle heiß zu machen, im Gegensatz zu Dir, wo Du einen besseren/sichereren Standpunkt/Position inne hast, wo Dir nicht so leicht einer was anhaben kann.

    Zitat von "falcocgn"

    doch 100% gehen nie.


    Wenn tatsächlich zu wenige an einem Strang ziehen, dann wird es in dieser Branche nicht rund laufen können.
    In meinem Erstberuf als Handwerker wirst du gemessen, was du leistest in Qualität und Quantität. Und die Messlatte liegt auf 100%.
    In dem Beruf als VT kommt es nicht nur maßgeblich auf das Handwerk an. Perfekter Aufbau, Fahren von Shows, Bedienung von analogen/digitalen Pulten in vielerlei Dimensionen, kreatives umsetzen und anbieten von Lichtgesign, sicherer Umgang mit Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft (und einiges mehr), sind schon eine Menge, die ein Profi mitbringt. Zusätzlich kommt aber noch die "unbequeme " Aufgabe der Sicherheit. Und die hat es mit Sicherheit in sich, und ist begleitet von gleichrangigem Wert im Verhältnis der fachlichen Gewerke. Und der Aufwand schein doch um einiges höher alles unter einem Hut vereinbaren zu können/vereinbaren zu wollen. Mir wurde gelehrt: 3 x Sicherheit, dann Veranstaltung.
    Halt als Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Halt die branchenüblichen 100%.
    Es grüßt 1uwe

    Hi Falco,
    Dank Dir für Deine Antworten und Links.
    Was bedeutet MVT, Fasi, FF?


    Zitat von "falcocgn"

    Das reicht nicht. Deine Firma trifft die Auswahlverantwortung und die Kontrollpflicht.


    Was, wenn der TL dem nicht nachkommt?
    Argument TL: Der Aufwand wäre viel zu hoch, alles nachzukontrollieren. Er verlässt sich darauf, dass mit der schr. Unterweisung alles erledigt ist, und entsprechend die Firmen Caterer/Messebauer/Technik verantwortlich sind und bei Gefährdungen/Unfällen haftbar gemacht werden. Hinter diesem Standpunkt steht auch eindeutig die Arbeitssicherheit.


    Aktuell: Ich hatte den internen Veranstalter konsultiert, wer in Person für die Kontrollpflicht verantwortlich ist. Das ist der TL. Das passt insoweit, als das die Qualifikation mitgebracht wird.
    Jetzt ist der TL in Urlaub, und ich habe mir die Frage bei der Arbeitssicherheit „erlaubt“ zu fragen: „…wer ist als Vertretung zuständig als Hauptverantwortlicher bei Veranstaltungen des …, … und …, als offizieller Ansprechpartner und Koordinator mit entsprechender Kompetenzen, Befähigungen und Befugnissen?
    Für die aktuelle Veranstaltung im …. konnte mir Fr….(Veranstalter), Hr… (Caterer) und …(Technik) keinen in Vertretung Verantwortlichen, während dessen Abwesenheit im Urlaub, nennen.
    Wie sieht die Absicherung im plötzlichen Krankheitsfall aus?


    Antwort von AS zum AL weitergeleitet: „…ich denke, nachstehende Anfrage ist versehentlich an mich gerichtet worden, da ich über Ihre Personaleinteilung keine Befugnisse habe.
    Ich gehe davon aus, dass die Urlaubs- und Krankheitsvertretung bei Ihnen geregelt ist.
    Bitte informieren Sie die bei Ihnen tätigen Fremdfirmen über Ihre Vertretungsorganisation.“


    Als Urlaubsvertretung, und sowieso als Hauptverantwortlicher, „meldet“ sich freiwillig der AL. Gut und schön. Aber gezielt (fast schon provokativ?) hatte ich nach Kompetenzen, Befähigungen und Befugnissen ausgestatteter Personen gefragt.
    Hinter vorgehaltener Hand bestätigt mein TL, dass es der AL nicht sein kann, und entsprechend auf Grund fehlender Qualifikation auch nicht strafrechtlich belangt werden wird. Daraus folgere ich: dann bleiben ja nur der TL und ich übrig.
    Also, wie ist die Sachlage: Besteht die Möglichkeit, dass der AL (Der, der die Betreiberfunktion nicht kannte, nicht die C 1, geschweige denn die A 3, A 8 …) die Aufgabe des verantwortlichen, koordinierenden Kontrolleurs übernehmen kann?
    Die Örtlichkeit kennt der AL (BMZ, Notstrom...), daran mangelt es nicht.


    Wie schaut‘s denn aus? Wenn eine Veranstaltung (gleichbleibender Aufbau/Großformat) mehrere Tage/Wochen geht, muss dann nicht mehr kontrolliert werden, weil es ja zu Beginn schon eine Abnahme gegeben hatte?
    Gleichbedeutend mit Anfang gut = immer bis Ende gut?
    Und wenn alles am Laufen ist, muss generell niemand mehr anwesend sein, sondern nur einer (z.B. AL) in kurzer Zeit erreichbar?


    Bei der zuständigen Person Arbeitssicherheit (Ing.) hatte ich schon vorab vor längerer Zeit ein sehr ausführliches (ernsthaftes) Gespräch hinsichtlich der Klärung, ob hier (trotz eines Industiekonzerns) nicht die BGV C1 zur Anwendung kommen muss und entsprechende Einhaltung mit geeigneten Maßnahmen vollzogen werden sollten. Geblockt und gemauert und kein Funke einer überlegenswerten Idee zuzuhören war mein (subjektiver) Eindruck.
    Endtenor: Ich habe meine Pflicht erfüllt. Dann muss ich es darauf ankommen lassen, eskalieren zu lassen. Damit war das Gespräch beendet.
    Wie beurteilst Du das Verhalten der Arbeitssicherheit?
    Ich kann durchaus daneben liegen. Ich frage grundsätzlich deshalb, weil ich nicht alles genau weiss. Traue mich aber auch überhaupt zu fragen. Und gerade, wenn mir Zweifel kommen.
    Ändert sich an der Situation überhaupt etwas, wenn ich die AS direkt schr. Frage (unbequeme Frage- Druck erzeugt Gegendruck), ob die BGV C 1 im Unternehmen Anwendung findet?
    Der Chef der AS hat mich an die zuständige Person für AS für unseren Bereich verwiesen, da sie alles bezüglich Veranstaltungen kennt/kennen müsste.


    Kann sein, dass die AS nicht für das Thema zuständig ist. Nur wer dann? Alle weiteren Abteilungen (PR/Marketing/Kommunikation) wissen wirklich nichts über C 1 und „Co“, und ich mache denen gar keine Vorwurf/Vorhaltungen.
    An wen kann ich mich weiter wenden (Betriebsrat/Gewerkschaft war ich schon. Bringt's nicht)?


    Wie schon erwähnt, habe ich soweit Kontakt zur BG aufgenommen, dass meine bis dato empfohlene Anonymität (nicht auf Seiten der BG, sondern seitens meines Unternehmens), bei einem nächsten Kontakt aufgehoben werden müsste, da laut BG es soweit ans „Eingemachte“ geht, dass dieses nur noch konkret und direkt mit den (vermeintlichen) Stellen zur Sprache kommen kann. Die Maßnahme der Anonymität zur Wahrung vor Mobbing und Rausschmiss (kam schon bei einem Kollegen vor, aber nicht mit diesem Thema), welches mir von der BG wärmstens empfohlen wurde, beruht auf der Tatsache, dass die meisten nichts von „gutgemeinten Neuerervorschlägen“ halten, und dies als persönlichen Angriff auffassen und mehr als stinkig sind, und "entsprechende Ruhigstellungsmaßnahmen" ergriffen werden.
    Mängel, die ich zu meiner eigenen Absicherung immer per eMail an den TL gesandt habe, werden von ihm als unnötige „Bombardierung“ eingestuft, und er untersagt es mir weiterhin zu tun.
    Wenn ich mich noch weiter aus dem Fenster lehne, falle ich über die rote Linie, in der ich „verbrenne“ (nach dem Motto: brauche neuen Job).
    Also interessant mal zu erfahren, wer noch so „waghalsige Geschichten“ durchlebt hat.
    Und zu sehen ist, der Druck ist Emmens hoch, und die psychische Belastbarkeitsgrenze nicht außer Acht zu lassen.
    Nur, warum muss so was sein?


    Ich komme noch einmal auf den eingangs erwähnten „Doppelmeister“ zurück.
    In dem netten, konstruktiven Gespräch konnte ich nur noch resümierend die Frage stellen: Und somit braucht die Welt doch gar keine Veranstaltungstechniker?
    Antwort: Nein, die braucht es nicht. Die IHK muss ja auch Geld verdienen. Und das wäre der eigentliche Grund. Ich habe wohl recht verdattert geschaut. Darauf machte er mir vorsichthalber wieder Mut, doch den Weg als Meister zu nehmen (vorher hatte er sich meine Projektarbeit [28 Seiten+100 Seiten Gefahrenanalyse+100 Fußnoten-stelle ich gern mal vor] als Fachkraft angeschaut: wäre zumindest in Berlin eine Meisterarbeit, in Hannover vielleicht nicht, da es dort „härter“ zugeht.)
    Ohne Wertung/ohne Kommentar.

    Gesamtübergreifend stelle ich mir die Frage: Was nützt es dem Unternehmen, was ja nicht hauptsächlich die Veranstaltungen im Vordergrund hat, sich einem erhöhten Risikofaktor auszusetzen?
    Es geht nicht darum, wie mir vorgeworfen wird, ein arroganter, hochnäsiger Weltverbesserer zu sein.

    Zitat von "falcocgn"

    Was ist das denn für eine Haltung von den Leuten, die Dir und anderen so einen Floh ins Ohr setzen?


    Wenn’s denn nur mal ein Floh wäre!
    AL wirft mir vor, aus keinen Problemen Probleme zu machen, und warum ich Krieg will, mit jedem. Und ich so ziemlich allein dastehe. (So deutlich ist der Umgang zu mir!)
    Ja, dem kann ich immer mehr zustimmen.
    In der jetzigen Situation wäre es strategisch klüger, meint noch der AL, nicht schlafende Hunde zu wecken, da ansonsten heraus kommt, dass der Aufwand Veranstaltungen durchzuführen viel größer ist, als jemals bekannt, und daraus resultierend Mehrkosten entstehen, die vom Unternehmen in keinster Weise bezahlt werden würden.
    Kurzer Hintergrund: Vorstandsbeschluss ist gefallen, die komplette Abteilung zwecks Personalabbau zu schließen. Es gab bisher, solange ich hier bin, keine nennenswerten Gelder für Pflege, Wartung u. Reparaturen von Equipment. Die aktuelle A 3 Prüfung musste ich auf Grund des fehlenden Auftrages 8 Wochen verspätet nachholen. Die erstmalig vor 2 Jahren durchgeführte A 3 Prüfung hatte ich eigenmächtig „durchgeboxt“.
    Antwort des TL auf die Frage warum bisher so gut wie nichts unternommen wurde: „Der Berufszweig ist ja noch so jung, das muss sich erst alles entwickeln. Ab jetzt wird alles besser werden, wir (ja er hat wir gesagt) arbeiten daran.

    „Interessant“ tatsächlich, dass die angestellten und freien Fachkräfte von den externen Technikfirmen nicht mal selbst auf Ungereimtheiten aufmerksam werden, oder dieses kundtun. Und sind natürlich in der Vergangenheit im freien Markt immer durchgekommen, ohne aufzufallen.
    Ist das auch die Zukunft von morgen?


    Zitat von "falcocgn"

    Bei Messebau und Catering ist es noch viel schlimmer als bei der VT. Caterer brauchen ja immer nur eine Schukodose...

    Wieso „rutschen“ denn so viele Caterer durch? Das ist doch bekanntermaßen eine Schwachstelle gerade bei der Zusammenarbeit auf Veranstaltungen für die VA-Technik (Ton, Licht, Medien) und keiner nimmt’s war, oder unternimmt was dagegen (kommt ja schon mal vor, dass "ausversehen" der Koch sich die Steckdose nimmt, auf die der Ton hängt)?
    Oder fährt man besser: Immer schön lächeln und freundlich?
    Sich nur nicht unbeliebt machen?


    Wahr oder nicht wahr?: Ein Messebauer hatte (Frankfurter Messe) alles Tipp Top laut Vorschrift und Norm, was von dem Verantwortlichen kontrolliert worden ist.
    Verwundert machte er darauf aufmerksam, warum nebenan nicht überprüft wird (und dort fehlten erkennbare Normeneinhaltung). Antwort: Das lohnt sich nicht. Spricht eh kein Deutsch.
    Na dann gute Nacht.


    Was kann ich weiterhin tun? Mit welcher Strategie? Welche Wege gibt es noch, um hier in meinem Umfeld einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen?
    Soll/kann ich lieber den Mund halten und mich entspannt/untätig zurücklehnen (scheint irgendwie der leichtere/"schmerzfreiere" Weg zu sein)?

    Zitat von "falcocgn"

    Zur Nachtlektüre ...


    Kann es sein, dass ich zu viel weiß (meine Nachtlektüre: Sicherheit in der Veranstaltungstechnik/Michael Ebner/Beuth)? Und mir so mehr Mängel „begegnen“ und sich mir Fragen stellen?
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "test"

    ...nicht klar, wo du dich einordnest. ...


    Struktur: Großkonzern-Vorstandschef-Vorstand-Bereiche: PR/Marketing/Kommunikation-Hallen: leer; Lokations: Festeinbau-Bühne/Bestuhlung/Technik; kleine Veranstaltungsräume-alle Bauten auf betriebseigenem Grundstück. Dieses wird von uns als verantwortlicher Betreiber von einem Abteilungsleiter (kein großer befürworter deutscher Gesetze-A 3/C 1 unbekannt) /TL (Meister und im Prüfungausschuss der IHK)/ ich als F.f.VA-Technik und einem Mitarbeiter ohne Qualifikation als F.f.VA-Technik im angestellten Verhältnis betreut. Wir führen unsere eigenen internen anfallenden Veranstaltungen durch, die hald im begrenzten Rahmen der vorhandenen Materialien/Technik/Personal (Meetings/Konferenzen bis 400 Pers.) machbar sind. Natürlich kommen dann auch externe Kunden, die sich die Räumlichkeiten mieten, und unsere Technik und uns als Techniker auch. Aber auch intern wird alles in Rechnung gestellt. Dabei sind Administratoren von unserer Abteilung für die Buchung eingesetzt.
    Bei den großen Hallen, wir sprechen hier von einem Fassungsvermögen von zugelassenen 6000 Personen, finden Veranstaltungen statt, die aufgrund der oben genannten eingeschränkten Möglichkeiten, von meiner Firma, aber nicht von unseren Admins., sondern von den hauseigenen Abteilungen PR/Markting organisiert (=Veranstalter) werden. Dazu werden immer die (fast gleichen) externen Firmen aus den Branchen Veranstaltungstechnik mit allen Gewerken/Messebau/Catering beauftragt. Diese sind, wie gesagt, neuerdings unterwiesen, die betriebseigenen Vorschriften und die A 3 einzuhalten. Kurze Erwähnung: vor meiner Anstellung (halbes Jahrzehnt) war dem TL und AL nicht bewusst, wer Verantwortung für die Objekte hat (und Veranstaltungen liefen dort vorher schon Jahre lang, inkl. Meister VA-T und aller bekannten ext.Firmen). Ich ging davon aus (und hab es so nicht "durchgehen lassen"): Unternehmer/Betreiber: das ist unsere Abteilung. Und so ist es nun allen bekannt, richtigerweise.
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "sebastian knecht"

    Eine Plakette bedeutet schlicht und einfach (und nur das): Dieses Gerät/Kabel WAR zu einem bestimmten Zeitpunkt in Ordnung.


    Als Basis und Anfang einer sicheren Veranstaltung schon mal nicht verkehrt. Oder gibt es einen nennenswerten Nachteil, dass es hier 1 Jahr als zugelassenes Betriebsmittel erkennbar ist?
    (Am Rande) Ist es Vergangenheit?: Bei sonst üblicher Fehlerquote ab 2%, mussste man den Prüfrytmus verringern. Laut neuer Verordnung gilt das nur noch für die Betriebsmittelgruppe, bei denen der Fehler als Mangel erkannt wurde. Richtig? Gültig in allen Bereichen?
    Von den durchfallenden Betriebsmitteln sind 90% auf Grund der Sichtprüfung schon erkannt, 10% zeigen dann ungenügende Messwerte auf, und fallen entsprechend weniger ins sicherheitsrelevante Gewicht.

    Zitat von "sebastian knecht"

    Wenn zwei Stunden nach der Prüfung jemand über ein Kabel fährt und dieses Kabel drei Stunden später jemanden grillt, hat die Prüfung mit toller Plakette genau nichts gebracht.


    Entweder ich kenne mein Umfeld, meine Leute, dann ich kann voraussetzen, dass es nicht irgend Jemand ist, und alle an einem Strang ziehen, sprich nicht "ausversehen" eine Leitung beschädigen, oder ansonsten muss ich die Leitung immer mit entsprechender Verlegungsart, bzw. Leitungsschutz (Kabelbrücke) absichern, dass darauf verlass ist. Denn ein Caterer "haut" seine Speisen auf schwerstem Gefährt egal wo rüber, und zwar während der Veranstaltung.

    Zitat von "sebastian knecht"

    ...und das Messen diverser Werte vor der Inbetriebnahme schützen wesentlich besser.


    Bei Kleinproduktionen mag das vielleicht gemacht werden. Bei mittleren und Großproduktionen auch?
    Wer macht es von euch, und was messt ihr (diverse Werte)? Machst Du es auch?
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "test"

    Qualifikation??


    Fachkraft für Veranstaltungstechnik, VBG Zertifikate: Laserschutzbeauftragter, Elektrotechnik, Sicherheit in der Veranstaltungstechnik


    Zitat von "test"

    des weiteren hast du dir denn auch schon gedanken über die din 15906 teil 3 gedanken gemacht?


    Nein. Bitte neues Thema starten. Interessiert mich.
    Ernstzunehmendes Thema von mir: Raumklima in Versammlungsstätten. Klappt nicht immer: Architekt-Planung, Baukunde-möchte Anlagen lieber Kostengünstig, die aber nicht mehr bis 43°C arbeiten können. Ungenaue Programmierung der Anlagen.....


    Zitat von "test"

    die a3 prüfung ist da noch das geringste 'übel' unter all den Vorschriften.


    A 3 = Spannung = Gefahr = Sicherheit = Leib und Leben
    (Spannungsausfall hat schon mal eine PA auf einer Seite ausfallen lassen. Zuschauer konnten schlecht verstehen. Alle drängten zu der Seite, wo es zu leise war. Enge, geschiebe, geschuppse. Panik mit schlimmen Folgen.)
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "niggles"


    Es muss alles sein was du als Unternehmer brauchst um nach den geltenden Regeln der Technik die Sicherheit deiner Angestellten und Dritter gewährleisten zu können.


    Reicht es denn aus, wenn die Pflichtenübertragung in einer Firma (meine Firma: deutscher Produktionsgroßkonzern mit großem Bedarf an Kleinst- bis Großveranstaltungen) an eine externe Firma durch schriftliche, jährliche Sicherheitsunterweisung und erstmalig durch mündliche Einweisung der Fremdfirmenmitarbeiter getätigt ist? Um dann bei ständig wiederholendem Einsatz der externen Firma aller Gewerke der VA-Branche mit unterschiedlichen Anforderungen der Aufbauten nicht mehr darauf achten zu müssen, dass eventuell vorliegende Mängel (ich erweitere hier kurz mal auf die BGV C1) nicht angesprochen werden brauchen? Nach dem Motto: Die Unterschrift liegt vor, was sicherheitsrelevant einzuhalten ist, und somit bin ich (meine Firma-besser gesagt mein TL [techn.Leiter]u. Meister f. VA-Technik) aus der Verantwortung raus, nicht mehr haftbar und keine Fragen der Staatsanwaltschaft sind zu befürchten? Ist es so leicht zu handhaben, nicht weiter auf der Baustelle bei denen nachzufragen, zeigen zulassen, zu kontrollieren, zu überprüfen? Dabei fallen mir immer ein paar Sachen auf, die etwas "unregelmäßig", nicht regelkonform regelrecht ins Auge stechen, ohne gezielt die Nadel im Heuhaufen finden zu wollen. Wie heißt es doch so schön: Vertrauen ist, Kontrolle ist besser. Kontrolle macht natürlich Arbeit, aber ich befürchte, dass der Vorgesetzte sich einem Risiko aussetzt (ich mich auch?). Blind darauf zu vertrauen, dass die Messebauer, Caterer und Veranstaltungsfirmen schon alles richtig machen, was vorher überhaupt nicht und in keinster Weise der Fall war, und herablassend über die jetzt geforderten Maßnahmen gespottet wird, zeigt mir die "Ernsthaftigkeit" und Verständnisbereitschaft der Subfirmen, und entsprechendes Gefahrenpotential.
    Gaaanz wichtig: Ich vermute, dass meine Firma nicht in den Bereich der offiziellen Veranstaltungen angesiedelt sein möchte, besser gesagt meint nichts annähernd damit zu tun zu haben, und somit die Versammlungsstättenverordnung und BGV C1 nicht angewendet werden braucht. Geht das, dass intern geführte Veranstaltungen (z.B. größer 50m², mehr als 200 Personen) bei Großunternehmen anderen Bestimmungen unterliegen, z.B. nur den eigenen betriebsinteren Vorschriften, und die üblichen für "draußen" geltenen Gesetze nicht relavant sind? Wird mir so gesagt. Muss ich das akzeptieren, falls es nicht so ist? Nachgefragt habe ich schon genügend, aber es will keiner wissen. Die Berufsgenossenschaft kann zwar beratend zur Seite stehen, muss aber dann natürlich von entsprechender Stelle die Hilfe herangetragen bekommen. Ansonsten kommt die BG nur, wenn ein Schadensfall vorliegt.

    Zitat

    Vorsicht: Du wärst nicht der erste der einen kompletten Messestand mit eiligst zugemietetem Material neu verkabeln muss weil die Nachweise fehlen..


    Übrigens erzählen mir einige, dass es im Umland auf renommierten, internationalen Messe- und Eventhäusern immer ohne BGV A3 Prüfung geklappt hat. Wenn ich mir die Baumarktstrippen angucke, wundere ich mich schon, was alles möglich ist.

    Zitat

    Wird es, da auch der Beleuchtungsmeister keine "volle" Elektrofachkraft (Elektrikermeister) ist.


    Nur eine Straße weiter sitzen unsere Elektriker (und die sind penibel, perfekt!), und da springt der Zuständige für Arbeitssicherheit (bissiger Terrier genannt) bei jeder noch so winzigen Kleinigkeit aus dem Anzug, dass es kein Vergleich ist, mit den Zuständen, die in meinem Hause passieren. Welten trennen sich.

    Zitat

    ... sauber eigentlich nur mit individuellen Strich-/QR-Codes und einer Datenbank lösen lässt steht auf einem anderen Blatt. Leider führt das in manchen Betrieben dazu dass gerade solche Artikel überhaupt nicht mehr geprüft werden.


    Strichcode macht nur Sinn. Ich frage mich, falls die "Herren" der Leitungen, selbst mit Plaketten aufbringen, prüfen, wie kann ich nachvollziehen, welches Stück ich auf dem Protokoll habe, wenn es nicht eine Artikelnummer mit sichtbarer Kennzeichnung erhalten hat?
    Es grüßt 1uwe

    Da eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik auch Prüfungen laut der BGV A3 durchführen kann, ist die Anschaffung der notwendigen Prüf- und Messinstrumente die eine Sache. Das ist soweit für viele Firmen in der Branche kein Problem mal an die 1500€ zu investieren, um den Weg über einen Elektromeister zu umgehen und Kosten zu sparen. Jetzt kommt aber die Aussage und Information Elektro-Meister), dass dazu auch der Erwerb einer Lizenz der DIN VDE 701/702 erforderlich, da sonst die Prüfung mit den Prüfplaketten keine Rechtsgültigkeit, im Falle eines Unfalles/Brandes oder der damit verbundenen Folgen, bei dessen Aufklärung, besitzen. Bei der Berufsgenossenschaft konnte mir keiner etwas zu diesem Punkt Lizenz sagen. Nur so viel, dass große Industriefirmen diese VDE's natürlich besitzen und in Papierform vorliegen haben, und dass wohl bei Erwerb der "High Tech" Messinstrumenten eine Lizenz automatisch erworben wird. Was halt bei den günstigeren Geräten eben wohl nicht der Fall ist. Und so eine VDE 701/702 kostet schon mal richtig was, und zudem ist ein ABO notwendig, welches jährlich aktualisiert wird, um auf dem Stand der Dinge zu sein, und das kostet wiederum Geld.
    Wiederum sagen die Elektriker, dass Derjenige der prüft, auch wissen muss, was er tut.
    Und um das qualifiziert und rechtlich „sauber“ zu halten, ist eine Ausbildung über einen Lehrgang/Seminar mit Prüfung von der IHK oder VBG notwendig. Und nur mit diesem Zertifikat ist man befugt, Prüfungen durchzuführen.
    Ich persönlich denke nicht, dass es reicht auf das grüne Lämpchen zu schauen, um dann zu sagen „ich habe fertig“, und gut ist‘s.
    Widersprüchlich finde ich es, wenn sich es entweder die Elektriker „unnötig“ schwer machen, oder anders herum, ob man es sich in der Veranstaltungsbranche bewusst nicht ein „bisschen“ zu leicht macht.
    Leicht geht in etwa so: Prüfplaketten zu kennzeichnen, wo das Datum als „ich habe geprüft am…“ zu verstehen sein soll!? (statt der üblichen und logischen Kennzeichnung: geprüft bis) Da es ja keine zwingende Palkettenkennzeichnungspflicht gibt: Gibt es dann aber nicht eine Vorschrift, wenn dann doch die Plakette zum Einsatz gekommen ist, wie diese laut Norm gemacht wird. Denn wenn mir einer erzählt „Schau mal hier 09.12 (wir schreiben jetzt das Jahr 08.13) ist ja noch gültig“, und der Elektriker das als Betrug wertet, und für ihn nur nächste Prüffälligkeit gilt, bin ich im Zwiespalt, was hier alles „geht“.
    Tatsächlich musste ich mit ansehen, wie Plaketten mal ebenso auf die Schnelle „ausgeborgt“ wurden, um einer Kontrolle Vorbildlichkeit vorzutäuschen. Hat man denn die Wahl, ob ich billigere und somit wiederverwendbare Plaketten erwerben kann? Oder gibt es hier eine Vorschrift, die zerstörbares Material für Plaketten vorschreibt?
    (Dann kam mir noch zu Ohren, dass man aus Kostengründen, schon mal zum nicht wasserfesten Edding greift. Mich erstaunt’s schon a bisser’l, mit welchen Tricks gearbeitet wird/werden kann. Aber, da wo keine Kontrolle, da nix Problemo)
    Zum Punkt nicht Kennzeichnungspflicht mit Plaketten (oder lieg‘ ich da falsch?):
    Reicht es dann aus, per Computer-Tablet die Daten vorweisen zu könne, oder muss das Prüfprotokoll in Papierform vor Ort bei der Veranstaltung vorweisbar sein?
    Nächste Erfahrung: Ein „Doppelmeister“ (Meister für Bühne/Studio), konnte mir erklären, warum er es nicht macht, überhaupt Leitungen zu prüfen, und die BGV A3 „nur“ (unnötig) Geld kostet: Man müsse ja sowieso vor jedem verlegen jede Leitung per Sichtprüfung kontrollieren, und ein Leistungsschutzschalter ist immer da, um für Sicherheit zu sorgen. Auch wenn mal kein RCD vorhanden ist. (Selbst wenn generell immer für einen Einsatz mit RCD gesorgt ist, ist das ausreichend? Und die grüne Kontrollleuchte vom Messinstrument hat/hätte seine „Schuldigkeit“ getan) Ich habe da etwas tiefer beim Meister nachgehakt: Schlussendlich war er sich sicher und überzeugt: zwei von drei Jurimitgliedern aus der Prüfkommission hatte gerade diese/seine Argumente als würdigen Meister ausgezeichnet, und bestätigen seine Auffassung nach dem Motto „weniger ist mehr“, und die BGV A3 bringt nicht die „versprochene“ Sicherheit.
    Frage dazu: Kann ich so etwas auf meiner Baustelle zulassen/und /oder noch mal dulden?
    Auch hier mein Glaube „erschüttert“ in Bezug des Gleichheitsgrundsatzes (entweder Alle oder Keiner).
    Wie sieht es bei euch in der Praxis aus. Wie handhabt ihr das?
    Aber wichtiger noch die Frage: Was genau muss nun sein?
    Solange nichts passiert, wird es auch keiner merken, und Kontrollen seitens des Bauordnungsamtes, Berufsgenossenschaft oder Arbeitssicherheit bezüglich der VDE in der Firma zu besitzen und Weiterbildungsseminare besucht zu haben, wird es auch kaum/nicht geben (menschliches Versagen scheint an der Tagesordnung zu sein: mein Empfinden und Wortlaut aufgeschnappt nach der Auswertung des NSU-Prozesses.)
    Ich will es nun mal ganz genau wissen, um zu sehen, in wieweit unwissendes/wissendes Versagen bei der Prüfung der BGV A3 in Frage kommt.
    Oder wird mit zweierlei Maß gemessen?: Fachkraft für Elektriker-Fachkraft für Veranstaltungstechnik
    Rechtlich gültige Prüfungen und verantwortliche Sicherheit für Veranstaltungen von Veranstaltungstechnikern und –Meistern, geht das, gibt’s das? „Verträgt“ sich das?
    Sehr, sehr viele Fragen, ich weiß. Und erstmal vielen Dank für eure Geduld beim Lesen.
    Ich denke, bei euch kann ich Stückweit etwas „Wahrheit“ erfahren.
    Es grüßt euch 1Uwe