Vorab: Ich war bisher immer auf "witterungsunabhängigen" VAs gebucht. Nun bin ich am Samstag bei einer privaten Open-Air "Pool- und Beachparty" als DJ engagiert, die sehr wahrscheinlich ins sprichwörtliche Wasser fällt. Es ist zwar bei einem Bekannten und die Frage nach der mir entgangenen Gage ist, wenn die VA wirklich abgesagt wird, nur platonisch. Aber: Ich bin nun am überlegen einen solchen Passus generell in meine AGBs aufzunehmen...
Meine Idee ist nun, dass ich festlege, wenn eine VA ausfällt oder abgesagt wird (aus welchen Gründen auch immer), und diese Absage erst eine Woche vor dem eigentlichen VA-Termin erfolgt, trotzdem 25% der vereinbahrten Gage fällig sind.
Ist das realistisch?
Wie handhabt Ihr sowas?