Beiträge von warwick

    Zitat von "simonstpauli"


    Zweimal nein, die Versammlungsstättenverordnung NRW in der Sonderbauverordnung NRW greift. Die MVStättVO ist ein Muster (wie der Name schon sagt), sobald ein Bundesland eine VStättVO hat, gilt diese.


    Inhaltlich ist die Versammlungsstättenverordnung NRW in der Sonderbauverordnung NRW und die MVStättVO absolut gleich.


    Zum Thema Rettungsweglänge: Wird der Tunnel tatsächlich als Freigelände definiert? Nach meinem Wissen geht es bei Flucht- und Rettungswegen auch darum, bei Brand Menschen die Möglichkeit zu geben, trotz Verrauchung in adäquater Zeit das Gebäude zu verlassen. Daher sind ja in Gebäuden Staffelungen je nach Raumhöhe zwischen 30m bis zu 60m erlaubt.
    Der Tunnel war aber in der Mitte grad mal 6-7m hoch.
    Schlimmstenfalls muss ich von einem Feuer an einem Ende des Tunnels ausgehen, einem Brandanschlag, einem Sprengstoffanschlag.
    Und dann sind trotz Verrauchung 230m als einziger Flucht- und Rettungsweg geplant? U. U. in Richtung des Eingangs, wo der fliehende Strom dann auf einen engegenkommenden Strom von Menschen trifft, der zur Party möchte?


    Ich denke, bei korrekter Anwendung der Verordnung Wäre der Weg nicht genehmigungsfähig gewesen aufgrund einer Tunnellänge von mehr als 30m.

    Zitat von "simonstpauli"

    Nach Lektüre der Versammlungsstättenverordnung NRW meine ich: nein.


    Nein, nicht genehmigungsfähig oder nein, die MVStättVO greift nicht?

    Mal doof gefragt...
    Der eine Tunnel ist 230m lang und 18m breit. Die Höhe dürfte maximal 5m sein. Greift dort nicht auch die MVStättVO in Sachen Fluchtweglängen? 30m bis zum nächsten Ausgang?
    Dadurch, dass die Vereinzelungsanlage vor dem Tunnel stand, gehört der Tunnel aus meiner Sicht zum Veranstaltungsgelände.
    Und ein Flucht bzw- Rettungsweg von 230m ist aus meiner Sicht nicht genehmigungsfähig.
    Oder sehe ich da grad was komplett falsch?


    Mir ist bewußt, dass dies nicht ursächlich zu dem Desaster geführt hat, mir geht es bei der Frage um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der vorgegebenen Wegstrecke.

    Ich kenne das Gebiet sehr gut, ich habe 39 Jahre in Duisburg gelebt.
    Das Gelände am Güterbahnhof ist rechnerisch für ca. 270.000 Menschen genehmigungsfähig.
    Bereits im Vorfeld der Veranstaltung wurde immer von einem Gelände für 500.000 Menschen gesprochen.
    Es waren aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre mit über einer Millionen Besucher zu rechnen. Es gab kein wirkliches Konzept, was mit den Besuchern geschehen soll, die nicht mehr auf das Gelände kommen.


    Die Besucher mussten durch 2 verschieden Tunnel zum einzigen Eingang zum Veranstaltungsgelände. Ein Teil der Besucher wurde über die Düsseldorfer Straße / Karl-Jarres-Straße, der andere Teil über die Grabenstraße / Karl-Lehr-Straße zum Festivalgelände geführt. In beiden Fällen führten die letzten Meter durch die gemeinsame Tunnelanlage zum Eingangsbereich, der in der Summe maximal 60.000 Menschen pro Stunde Kapazität gehabt haben soll. Der Rückstau war vorhersehbar und aufgrund der baulichen Gestaltung des Rückstabereichs (Tunnel ohne irgendeine Ausbreitungsmöglichkeit) hätte auch dieser Bereich mMn bereits wie eine Versammlungsstätte bewertet werden müssen und mit maximal 2 Personen pro qm bevölkert werden dürfen. Die Überfüllung dieser Bereiche hat ja letztendlich auch zu dem Desaster geführt.


    Dazu kommt, dass dieser Eingangsbereich auch gleichzeitig der Ausgang für diejenigen war, die das Gelände vorzeitig verlassen wollten. Dieser Gegenverkehr hat zusätzliche Enge geschaffen.


    Zum Zeitpunkt der Panik war das Festivalgelände bereits wegen Überfüllung geschlossen. Trotzdem wurden die Besucher weiter in diese Tunnelanlage geleitet.
    Was da passiert ist, war bereits planerisch, aber erst recht in der Umsetzung bar jeglicher Vernunft.


    Das kann ich toppen:


    Mein ehemaliger Arbeitgeber, ein Fussball-Bundesligist (bzw. Zweitligist, das wechselt des öfteren ;) ) hat uns, also jedem Mitarbeiter der Geschäftsstelle (so ca. 20 Leute) nach einem Aufstieg in die erste Liga tatsächlich eine Pizza (nach Wunsch) ausgegeben. Nicht im Restaurant, sondern direkt aus dem Pappkarton.....

    Zitat von "medimax"


    Ich meine, es sind bei Fußballspielen schon Tore umgefallen - da wäre ich jetzt auch nicht drauf gekommen eins auf Spare hinzustellen.


    Genau das, nämlich 2 Spare-Tore vorzuhalten, ist in der ersten und zweiten Bundesliga den Vereinen vorgeschrieben. ;)

    Also braust Du erstmal nen Zigarettenanzünder-Hub und dann nen Kopfhörer-Hub ;)

    Zitat von "4Art"

    Grundsätzlich ja, aber:


    Da hängt schon das Navi, das Notebook, das Ladegerät vom Handy... Wahrscheinlich kommen mir noch ein paar Verbraucher mehr in den Sinn. Und die sind alle wichtiger als das Wohl der Kleinen :D

    Dann passen die unplugged-Dinger wirklich ganz gut (auch Nirvana und Grönemeyer), in Kombination mit dem echten Applaus ;)

    Zitat von "wora"


    aber wieder komme ich auf die Q7 zurück: wenn er schon sowas hochpreisiges im hinterkopf hat, braucht man sich darum eher weniger sorgen machen. und von den leistungsangaben passt er ja gut zur anforderung.
    falls die werte dennoch nicht erreicht werden können, würde ich mich dann durchaus beim hersteller beschweren und nachbesserung verlangen.


    So in der Art waren auch meine Gedanken.

    Danke für die vielen Antworten.


    Ein Line-Array wird es aus Kostengründen und aus Gründen der Sichtbehinderung definitiv nicht werden.
    Im Moment tendiere ich eher in Richtung 2xQ7 + Bass pro Hängepunkt. Es soll ja nicht nur evakiert werden, sondern primär geht es um Vorprogramm mit Musik und Sprache.

    Zitat von "simonstpauli"

    105 dB - Was?
    A, C, SPL?


    Es heisst: Linearer Maximalpegel von 105dB

    Zitat von "simonstpauli"

    Werden auch andere Vorgaben gemacht, wie z.B. STI?


    nein

    Zitat von "simonstpauli"

    Müssen amtliche Vorgaben zur Notfallsignalisierung eingehalten werden?


    nicht erwähnt, ist aber von auszugehen.