<apostoli>
Das stimmt leider so nicht ganz !
Man erinnere sich z.B. an Schuko-Einbaudosen von MENNEKES, die
selbstredend mit einem Starrdrahtanschluß freigegeben sind.
Eine Schukodose ist auch ein Teil eines Steckverbinders.
Wir kennen ja alle:
1) Starrdraht
2) Litze + Aderendhülse
3) weniger bekannt aber gebräuchlich, Litzenende mit Ultraschall verbacken. Ersetzt dann die Aderendhülse
Bei Fall 2 +3) wird nichts anderes gemacht, als die flexible Litze "STARR", damit beim Anziehen von Klemmen ohne Drahtschutz die einzelnen Drähte durch die Anschlußschraube nicht verletzt werden bzw. damit man Steckklemmen überhaupt anschließen kann.
So nun frage ich mich wo die generelle Aussage herkommt, Steckverbinder nicht mit Starrdraht anschließen zu dürfen ?
Zugegeben, für einen <Stecker> den man oft betätigen muss, ist ein flexibler Anschluß wegen möglichem Drahtbruch vorzuziehen. In dem geschilderten Fall allerdings scheint dies eine statische Sache zu bleiben.
Generell, wenn überhaupt, dürfte die o.g. Aussage rein auf den <beweglichen> Teil einer Steckverbindung zutreffen. Als z.B. Schukostecker, CEE Stecker, HAN-E u.s.w.
Wenn es hier fundierte Hinweise auf Literatur gibt, wäre ich auch dankbar.
mfg.
HAMA