Zitat von "Michael Beyer"Das schlimmste an der Sache der Veranstaltungen etc. ist und bleibt die Gema.
Deshalb will ich geplante, eigene Veranstaltungen nur im Ausland machen - mit dessen Urhebergesetzen.
ZitatIch arbeite mit Musik, die zu mind. 30-50% nicht bei der Gema gelistet ist oder als 'volkstümlich' nicht darunter fällt.
Einer hat mal versucht, die Sache gerichtlich durchzusetzen, da er sein Tanzstudio eben mit gemafreier Musik betreiben wollte.
Die GEMA darf vermuten und prüfen, ob die verwendete Musik nicht doch GEMA-pflichtig wäre ?
Zitates gebe keine Chance, da es Absprachen gibt.
Ähnliches vermute ich hier bei einzelnen Verwaltungs- und Sozialgerichten. (Bezirk Freiburg i. Br.)
Müllgebühren: Jede Klage hat null Chancen - wird vom VG abgewiesen oder stets negativ geurteilt.
Sogar eine Bürgerinitiative wurde "abgebügelt".
Selbst wer gar keinen Müll und keine Mülltonne hat, muß trotzdem jährliche Müllgebühren zahlen. Dafür gibts seitenlange, vorgefertigte Begründungen.
Sozialgericht: Urteilte der Richter im Vorfeld, daß die Dinge unrechtmäßig sind, die das Amt getan hatte, und belegte dies mit dem Gesetz.
Zwei Wochen später: Derselbe Richter: Dieselben Dinge, die das Amt getan hatte, seien jetzt plötzlich rechtmäßig.
Und das Gesetz wurde dafür nicht mehr berücksichtigt, sondern eigene Begründung des Richters.
Und nicht der Täter, sondern dessen Opfer hätte die alleinige Schuld daran, und müßte die vom Amt verhängten Sanktionen tragen.
Und sich die betreffenden (unrechtmäßigen) Dinge und ggf. Sanktionen immer wieder gefallen lassen.
d.h. Gesetzesbruch wird vom Gericht legitimiert, und das Opfer wird bestraft.
Quelle: War persönlich im Gericht dabei.
d.h. es gibt Dinge in Dtl. gegen die man juristisch kaum oder gar nicht ankommt.
Selbst wenn man nach Recht und Gesetz noch so viel Recht hat.
d.h. fast egal was ein Richter urteilt - ihm selber passiert sowieso nichts ?
ZitatDie Gema trat gleich mal mit 4 Anwälten auf.
Fehlt nur noch deren arrogantes grinsen ?
Bei den jährlichen Millionen-Einnahmen der GEMA, sind vier Anwälte "Kleingeld" ?
ZitatAuf gut deutsch, die GEMA bezieht illegal Gebühren für Musik, die bei ihr nicht einmal gelistet ist.
Ja, man muß der GEMA mühsam nachweisen, daß sie in diesem Fall keine Gebühren verlangen darf.
d.h. nicht die GEMA muß es nachweisen, sondern der Betroffene.
ZitatMafia unter deutschem Recht nenne ich es mal.
Manche sind vor dem Gesetz halt noch "gleicher".