Alles anzeigenIch weiß du willst es nicht hören, ABER schon wieder eine Detaildiskussion.
Es geht nicht darum, das du oder deine Schüler keine Mikrofone anstöpseln könnt oder beim Aufbau der Bühne&Co dabei sein und mithelfen dürft.
Es geht schlichtweg darum wer dafür die Verantwortung von Gesetzeswegen übernehmen DARF und welche Formalqualifaktionen erfüllt sein müssen.
Meldet euch doch mal beim mir vorgeschlagenen Bühnenwerk (www.buehnenwerk,de), dies ist eine Fortbildungseinrichtung bei der unteranderem auch Schulen beraten und betreut werden, die GENAU das was ihr vorhabt auch machen. Dann werden sich viele Sachen, die dir jetzt Schleierhaft erscheinen und unklar sind (zB welches Stativ wofür) von alleine ergeben.
Na dann ist das ja nun klargestellt - es wurde auch hinreichend darauf hingewiesen (und konkrete Fragen von einigen hier genau so hinreichend ignoriert). Mein Verständnis habe ich bereits deutlich gemacht; die gegenseitigen Positionen sind also klar.
Wir als einzelne Schule werden uns zunächst nicht beim Bühnenwerk melden, die grundsätzlichen Fragen werden - auf meine Initiative - zunächst von den zuständigen "Großkopferten" der Behörde geklärt und dann sehen wir weiter. Tut mir also leid, wenn ich weiterhin einige hartnäckige inhaltliche Fragen stelle, auch wenn du persönlich dies nicht für sinnvoll hältst.
Man darf übrigens auch als Autofahrer nicht die beschränkte Geschwindigkeit überschreiten, genausowenig darf man als Fußgänger bei rot über die Ampel gehen oder als Lehrer nervige Schüler für einen Moment vor die Tür schicken (weil ich damit meine Aufsichtspflicht verletze). Dennoch bin ich nicht der einzige Mensch auf dieser Erde, der das hin und wieder dennoch tut.
Das Risiko auch in diesen Situationen mit dem "gesunden Menschenverstand" abzuwägen bedeutet, nichts zu tun, bei dem dieses Risiko nicht vertretbar erscheint. Es ist ja durchaus ein Unterschied, ob man bei völlig freier Autobahn etwas zu schnell fährt - oder in unübersichtlicher Situation vor einem Kindergarten.