laut des frequenzplanes der Bundesnatzagentur vom märz 2022 ist dieser frequenzbereich z.b. für betriebsfunk zur einseitigen übertragung mit max. 50mW sendeleistung zugelassen. auch funkmikrofone zur übertragung von musik- und tonsignalen sind eingetragen. in dem bereich sind aber auch noch militärische- und radioastronomische- nutzungen vorgesehen!
die genauen nutzungsbestimmungen weiß ich aber nicht, am besten ihr fragt mal beim zuständigen amt nach, denn eine nicht zugelassene nutzung kann durchaus strafbar sein.
hört man das klackern, wenn der handsender bewegt wird? dann könnte es auch eine schadhafte halterung der mikrofonkapsel sein. ist das mikro mal heruntergefallen?