Beiträge von minus

    Guten Morgen zusammen,

    ich werde jetzt mal vom stillen Leser zum Beitragsverfasser und wollte mal wissen, ob ich aus der GUV-I 8634 das selbe verstanden habe, wie andere. Es geht im Detail um die Qualifikation und Verantwortung. Wir haben den Fall, dass wir aktuell einen Statiker bei uns beschäftigt haben, und jetzt neue Bewerber bekommen, da dieser das Unternehmen verlassen wird.

    Jetzt haben wir beispielsweise einen Bewerber, welcher Diplom-Ingenieur ist, aber im Bereich der Elektrotechnik. Da die Statik-Stelle in Teilzeit ausgeübt wurde und für gewisse Tätigkeiten auch ein Elektroingenieur von Vorteil sein kann, kommt jetzt die interessante Frage:

    Darf der Elektro-Ingenieur theoretisch auch einen Statischen Nachweis erbringen. In seinem konkreten Fall war er im Bereich der Simulation vorher tätig und hat hier eine Expertiese im Bereich Statik.

    Und wenn ich mir die GUV-I durchlese wird hier immer zwischen Diplom-Ingenieur und Statiker unterschieden. Hier ist der Dipl.Ing. nämlich für den statischen Nachweis "zugelassen" (siehe Punkt 4.1.2).


    Vielleicht weiß jemand hier mehr dazu.


    Vielen Dank und viele Grüße,

    Michael