Beiträge von marcus.mellenthin

    Also mich wundert dies sehr.... grundsätzlich gelten ja die allgemeinen Richtlienien, d.h. es kommt auf die Gebietart des belasteten Gründstückes (Emmision) an.
    Eine Genehmigung erteilt eine ausnahme von den allgemeinen Vorschriften und erweitert diese. d.h. Du darfst mehr.
    Gemessen wird eigentlich immer bei den Anwohnern, also den Beschwerten. Dort darf je nach urzeit ein bestimmter Aussenlärm nicht überschritten werden. So z.B. (allg. Vorschrift) im reinen Wohngebiet 35 dB nach 22 Uhr, 55 dB vor 22 Uhr. Dann kommt um gegen eine VA einzuschreiten natürlich noch die Ursächlichkeit hinzu.


    Also kann man wie folgt sagen: Bist du als DJ dafür verantwortlich, dass die Anwohner mehr als zulässig ist beschallt werden, so musst du leiser machen.


    Ich glaube jetzt mal pauschal nicht, das bei den Anwohnern eine großere Belastung als 60 dB vorm Fenster zu messen ist.


    Daher dont Worry.


    Zu den Jura Studenten....da sie nicht ANlieger sind sondern die Universität, fehlt es dene meist schon an einen begründeten Interesse... Auch wenn man darauf achten sollte, dass innerhlb der bib der Juristen nicht gerade DIsko Lautstärke herscht.


    P.S. Wirklich überprüfen kann eh keiner ob Basstöne erklingen, da diese nur mit aufwendigten Amaturen meßbar sind... Versuch mal ein Mik mit 20 HZ und Eichung zu finden...

    Nix schlimmes,
    Lüsterklemmen werden gerde für soetwas verwendet, und da sie nach außen insoliert sind, kann da nichts passieren.


    Problematisch ist hingegen, wenn alle 3 Phasen verteilt werden, jedoch nur auf einem N leiter Querschnitt 1,5 zurückgeführt werden, dann darf aufgrund der Phasenüberschneidung nicht eine leistung von 3 * 16 A sondern ur 3 *ca. 12A abgenommen werden.... hab ich so gehört.