Auf Klaustons Beitrag möchte ich noch einmal eingehen. Denn der ist ein Paradebeispiel dafür, dass es immer besser ist, den Sinn einer Sicherheitsregel zu verstehen anstatt diese einfach nur blind anzuwenden.
Die Regelung „über jedes Nylon gehört ein Steel“ rührt daher, dass Nylon nicht hitzebeständig/ feuerfest ist. Sie dient vornehmlich dem Zweck, im Brand-/ Katastrophenfall die Einsatzkräfte der Feuerwehr davor zu bewahren, dass ihnen bei ihrem ohnehin ungemütlichen Job zuallererst mal die in eine Veranstaltungshalle zusätzlich eingebrachte hängende Last auf den Kopf fällt.
Es ist gut und richtig, sie zu verinnerlichen und in jedem Standardfall zu beherzigen (eine Rundschlinge verliert ihre Festigkeit u.U. auch, wenn ein PAR – Scheinwerfer zu lange von zu nah ungünstig drauf scheint, oder der Pyrotechniker mit seinem Goldregen nicht aufpasst). Es kann allerdings, wie von Klauston dargelegt, in BEGRÜNDETEN Einzelfällen (die Discoparty in der Schulaula gehört ausdrücklich nicht dazu) auch richtig sein, genau dies nicht zu tun. Bei einem Open Air Linearray – Hang über abgesperrtem Bereich etwa ist die feuerbedingte Absturzgefahr denkbar gering. Luft und Layher brennen einfach zu schlecht. Stattdessen kann es dort weitaus wichtiger sein, die Last im Notfall (Unwetter) schnellstmöglich herunterfahren zu können, um weitere Gefahren zu minimieren. Bei heranziehendem Blitz und Donner klettert man da ungern erst 18 m Layher hoch, um irgendwelche Steelsafeties zu lösen.
Eine solche Entscheidung kann ich aber nur dann fällen, wenn ich den Sinn dieser spezifischen Regelung verstanden und verinnerlicht habe.
Mit freundlichem Gruß
BillBo