Beiträge von seeget

    Hallo Tobias,
    vielen Dank für deine Antwort.


    Ich sehe das Problem ähnlich wie du. Letztlich werden durch die neuen Regelungen doch Fakten geschaffen. Denn wer will sich schon den Schuh anziehen, alles genau nachzuweisen, um Karabiner zu benutzen die sowieso nicht billiger sind als "BGI 810-konforme" Verbindungselemente?


    Ich sehe keinen Vorteil darin, Karabiner zu verwenden wenn die Lösung amtliches Schnellverbindungsglied möglich ist.


    Worauf ich persönlich achte ist, dass ich die geforderte Begleitinformation erhalte und aufbewahre. Dies sind bei Seilen und Verbindern Werkszeugnisse nach DIN EN 10204, in denen die gemessene Bruchlast der gekauften Ware dokumentiert wird.


    Wenn mich also irgendwann doch mal jemand danach fragt, ob meine Sicherungselemente dem Stand der Technik entsprechen, kann ich etwas schriftlich vorlegen...


    Liebe Grüße,


    seeget.

    Hallo allerseits,
    zum Thema Schnellverbindungsglieder habe ich gerade eine Auswertung unter http://www.eurolite.de gelesen. Ich habe eine Übersicht der wichtigsten Anforderungen auf meiner Website http://www.seeget.de erstellt.


    Nach meinem Verständnis wird die BGI 810-3:2007-03 im Fall der Fälle als Rechtsgrundlage verwendet werden, da die BGI in Verbindung mit der BGV C1 Gesetzescharakter bekommt (siehe auch H. Bernstädt auf seiner Website http://www.hbernstaedt.de unter Regelwerke).


    Hat denn irgendjemand im Forum mal bei einem Rechtsanwalt nachgefragt, wie der Weg rückwärts aussehen würde? Also Schadensfall tritt ein, es kommt zur Anzeige, Gerichtsverfahren etc. Würde da die BGV C1 und die BGI 810-3:2007-03 herangezogen werden oder ist sie wirklich nur als unverbindliche Informationsschrift zu sehen?


    Liebe Grüße,


    seeget.

    Hallo allerseits,
    ich bin neu hier im Forum und möchte vor allem eure Bereitschaft loben, Neulingen wie mir immer wieder die gleichen Fragen zu beantworten. Ich habe den Beitrag weiter unten gelesen (Fliegen nur mit Rundschlinge / Schäkel zulässig?) und bin auch dem Link (fest installierte scheinwerferaufhängung!?) gefolgt. Jetzt sind aber noch ein paar Fragen ungeklärt.


    Wir planen in unserer Kirchengemeinde die Festinstallation eines Traversensystems mit PAR-Kannen, Spiegelkugel, Scannern oder Moving-Heads.


    Es handelt sich um eine Festinstallation bzw. semi-temporäre Installation (könnte mal für Umbauten verändert werden), bei der die Truss von Betonbindern in einer ehemaligen Lagerhalle abgehängt werden soll.


    Im Moment geht es nicht darum, einen Auftrag zur Installation zu vergeben, sondern mehr, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und grob vorzuplanen, was bei den Vorabeiten beachtet werden muss.


    Da die Veranstaltungen öffentlich sind, habe ich mal versucht, alle geltenden Richtlinien herauszufinden:


    Versammlungsstättenverordnung (Muster-VStätt-V)
    Verkaufsstättenverordnung
    Gaststättenverordnung
    Unfallverhütungsvorschriften der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft
    Vorschriften der Gemeindunfallversicherungsverbände für den öffentlich-rechtlichen Bereich



    Daraus ergibt sich folgende Liste an zu berücksichtigenden Dokumenten:


    BGV_C1_Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
    SP 25_1_2_1_Bereitstellung und Benutzung von Punktzügen
    SP 25_1_2_3_Aufhängungen_Januar_2002
    SP 25_1_2_4_Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen und –ketten


    sp_25_1_2_Fernsehen, Hörfunk und Film - Arbeitssicherheit in Produktionsstätten
    sp_25_1_5_Fernsehen, Hörfunk und Film - Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte
    sp_25_1_7_Scheinwerfer - Fernsehen, Hörfunk und Film


    bgr_a1_Grundsätze der Prävention
    bgv_a3_Elektrische Anlagen und Betriebsmittel


    VBG_9A - Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb


    VPLT SR 1.0 - Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen



    Ist das alles oder habe ich etwas übersehen?



    Nun habe ich aber selbst nach Sichtung all dieser Dokumente und der Lektüre von „Praxis des Riggings“ noch folgende Fragen:


    1) Wie muss bei einer solchen (Fest-) Installation die Verbindung zwischen Betonbinder und Traverse erfolgen?


    a) Nur über fest installierte Anschlagpunkte (Stahlbau), in die eine Anschlagkette oder ein Anschlagseil gehängt wird?


    b) Über einen Steelflex (Rundschlinge mit Stahlseele), der über den Binder gezogen wird?


    c) Über Rundschlingen, die mit einem Stahlseil oder einer Stahlkette gesichert werden?


    d) Über senkrecht verlaufende Truss-Elemente, die mit einer Endplatte an die Betonträger geschraubt werden?



    2) Dürfen Traversenelemente nur horizontal belastet werden oder auch vertikal auf Zug? Die meisten Belastungstabellen geben nur Lasten und Durchbiegungen für horizontale Lasten an. Kann man die vertikale Belastung irgendwie berechnen?



    3) Ist eine Verbindung zwischen Motor, Kette und Spiegelkugel bzw. Anschlagpunkt-Kette-Traverse ein Punktzug?


    SP 25_1_2_1_Bereitstellung und Benutzung von Punktzügen:
    Anwendungsbereich
    Punktzüge werden in Produktions- und Veranstaltungsstätten für szenische Darstellung zum Halten und Bewegen von Lasten (z. B. Dekorationsteile, Traversen, beleuchtungs-, video- und tontechnische Geräte) über Personen eingesetzt.


    Bereitstellung
    Der Unternehmer hat Punktzüge und Punktzugsteuerungen mit folgender Grundausstattung nach DIN 56 925 bereitzustellen:


    -Stahlseile als Tragmittel mit SF 10
    -Stahlketten als Tragmittel mit SF 10. Die Nennbelastung darf den 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit nicht überschreiten.


    Punktzüge nach DIN 56 925 sind vom Unternehmer zu kennzeichnen, (z. B. „nach BGV C1“), um Verwechselungen mit anderen Hebezeugen, die dieser Norm nicht entsprechen, zu vermeiden.



    4) Sind Anschlagmittel (Stahlseil oder Stahlkette) immer aus der Gruppe „Hebezeuge“ (VBG 9A – Hebezeuge) oder gibt es spezielle Klassifikationen für die Veranstaltungstechnik (z. B. DIN 56 925)?


    SP 25_1_2_4:
    Warnhinweis:
    An einem Sicherungsseil oder einer Sicherungskette können sowohl die Pressklemme (beim Seil), die Kettenglieder (bei der Kette) als auch das verwendete Verbindungsglied mit einer eingestempelten Traglastangabe versehen sein. Diese Traglastangabe gilt in der Regel für das Heben und Tragen von Lasten im Hebezeugbetrieb. Sie beschreibt nicht das maximal zulässige Gewicht, für welches das Sicherungsseil/die Sicherungskette für die Sicherung von Lasten über Personen ausgelegt ist!



    5) Sind die Spezifikationen für eine Stahlkette bei Verwendung als Anschlagkette und als Sicherungskette die gleichen? Oder können auch andere Stahlketten als Anschlagmittel verwendet werden (z. B. Langlochketten oder „Baumarktketten“ mit nachgewiesener Belastbarkeit – SF10)


    In den drei Dokumenten werden verschiedene DIN-Normen und unterschiedliche Anforderungen genannt:


    DIN 56925
    Bei Punktzügen mit Stahlketten als Tragmittel werden überwiegend Rundstahlketten eingesetzt. Die Rundstahlketten müssen ... nach DIN 5864-3 geprüft sein.


    VBG 9A – Hebezeuge
    § 17
    Rundstahlketten
    (1) An Rundstahlketten muss die Güteklasse dauerhaft angegeben sein.
    (2) Rundstahlketten müssen kurzgliedrig sein.
    (3) Rundstahlketten müssen eine nach der Art der Lastaufnahmeeinrichtung ausreichende Dehnung haben.
    (4) Rundstahlkettenglieder, Aufhänge-, Verbindungs-, Übergangs- und Endglieder müssen ineinander frei beweglich sein.
    (5) An Rundstahlketten müssen eingeschweißte Aufhängeglieder, Verbindungs-, Übergangs- und Endglieder sowie Ösenhaken mindestens der Güteklasse der Kette entsprechen.
    (6) Lösbare Rundstahlkettenzubehörteile in Anschlagketten müssen mindestens der Güteklasse einer Kette mit der Mindestbruchfestigkeit von 800 N/mm2 entsprechen und dürfen nicht mit Ketten höherer Mindestbruchfestigkeit verbunden sein.
    (7) Rundstahlketten und Rundstahlkettenverbindungsglieder, die in Lastaufnahmemitteln verwendet werden, müssen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit auf die Tragfähigkeit der übrigen Teile des Lastaufnahmemittels abgestimmt sein.


    SP 25_1_2_4_Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen und –ketten
    Bei der Dimensionierung von Stahlketten sind in den nachfolgenden Tabellen Rundstahlketten nach DIN 5687-1 oder DIN 5688-1 festgelegt. Diese Ketten haben die Güteklasse 5. Ketten nach DIN 5687-3, 5688-3, DIN EN 818 haben die Güteklasse 8. Diese Ketten sind bei gleicher Materialstärke sicherer als die in der Tabelle aufgeführten Ketten.


    6) Kauft ihr eure Stahlketten bei einem Hersteller für Hebezeuge (z. B. Carl Stahl GmbH) oder bei einem Anbieter aus der VT-Branche?


    Für ein (auch teilweise) Beantwortung wäre ich euch sehr dankbar.


    Viele Grüße,


    Seeget