Beiträge von timotimo

    Hallo,


    für den 23.10. suchen wir einen erfahrenen, professionellen FoH-Tontechniker im Raum Südhessen, der ca. 6 Rockbands über die Bühne schieben kann, und dabei noch ein gutes Ergebnis abliefert. Digitalpult- (A&H iLive) und Livebanderfahrung zwingend erforderlich!


    Soundchecks nachmittags, Veranstaltung, Abbau. Helfer werden gestellt.


    Angebote mit Referenzen und (realistischer) Gagenvorstellung bitte per PN, ebenso weitere Informationen.

    Hallo,


    für den 09.10. suchen wir einen erfahrenen, professionellen FoH-Tontechniker im Raum Osthessen, der 5 Rockbands über die Bühne schieben kann, und dabei noch ein gutes Ergebnis abliefert. Digitalpult- (A&H iLive) und Livebanderfahrung zwingend erforderlich!


    Aufbau, Licht und Ton, Soundcheck mit der ersten Band, Veranstaltung, Abbau. Helfer werden gestellt.


    Angebote mit Referenzen und Gagenvorstellung bitte per PN.

    Ja, es gibt z.B. Drehsinnprüfer als Teststecker, die das können.

    Zitat von "simonstpauli"


    Was mich auf den Gedanken bringt: Sind Neutralleiter eigentlich nie abgesichert?


    RCDs trennen auch allpolig. Allerdings nicht bei Überstrom. Überstrom- oder Kurzschlusssicherungen im Neutralleiter gibt es im TN-Netz nicht.


    /klugscheissermodus an/

    Zitat von "sebastian landgraf"

    aber wer strom verlegt sollte eigentlich auch ein strommessgerät zur verfügung haben und die kabel durchmessen können


    Wozu Strommessgerät? Lieber Spannungsmesser, z.B. Duspol. Und wie durchmessen? Auf Durchgängigkeit/Niederohmigkeit?


    Zitat von "Roman"

    Bei diesen 3 phasigen Elektromotoren werden die Phasen des Drehstromanschlusses absolut gleichmäßig belastet. Die Spannung auf dem Nullleiter ist also gleich 0.


    Auch bei ungleicher (unsymmetrischer) Belastung der 3 Phasen ist die Spannung Nulleiter gegen PE (nahezu) 0. Aber bei symmetrischer Belastung ist der Strom auf dem Neutralleiter gleich Null! Deswegen kann er (z.B. bei Motoren) weggelassen werden.


    /klugscheissermodus aus/ :D

    Stefan: ich verstehe deinen Unmut nur zu gut. Ich bin auch dafür, dass es in unserem Beruf Mindestanforderungen an Qualifikation gibt. Aber DU brauchst ja keine Meister, um die Technik aufzubauen, sondern der Betreiber der Versammlungsstätte. Und der Betreiber (bzw. sein Meister) muss Euch auf die Finger schauen.


    Dass eine Meisterqualifikation nur gefordert wird, weil Lobbyisten das zum Geldverdienen fordern sehe ich nicht so. Gerade nach dem LoPa-Unglück sollte verstärkt die Einhaltung der Verordnungen kontrolliert werden, und qualifiziertes Personal an Stellen eingesetzt werden, an denen sie Entscheidungen treffen können.

    :)


    Auch ich gebe mal meinen Senf dazu:
    *klugscheissermodus an*
    bis 5000 Besucher geht es keineswegs ohne Meister, der Meister ist auch nicht Sache des Veranstalters, sondern des Betreibers, und das Ding heisst nicht Veranstaltungsstättenverordnung sondern Versammlungsstättenverordnung (in NRW seit Ende letzten Jahres integriert in die Sonderbauverordnung).
    *klugscheissermodus aus*


    Fangen wir vorne an, in Kürze:
    1. Um eine Veranstaltung durchzuführen braucht man geeignete Räumlichkeiten. Diese sind Sonderbauten nach Landesbauordnung.
    2. Versammlungsstätten als Sonderbauten sind in der Versammlungsstättenverordnung geregelt. Hier sind auch die Grenzen der Versammlungsstättenverordnung angegeben.
    3. Nach BGB hat der Betreiber einer Versammlungsstätte die Sicherungspflicht. Er muss auch geeignetes Personal (Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Ordnungskräfte, Sanitäter, Feuerwehr, usw.) stellen und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften gewährleisten. Da sich der Betreiber (z.B. der Bürgermeister als Betreiber einer Stadthalle) nicht richtig auskennt verlangt der Gesstzgeber (oft) einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik.
    4. Der Betreiber kann dem Veranstalter die Bereitstellung des Personals (z.B. des Meisters) übertragen.
    5. Der Veranstalter kann den Meister bei der Technikfirma einkaufen.


    Der Meister muss sich u.a. mit der Versammlungsstätte und deren Technik auskennen, sowie weisungsbefugt sein. Inwieweit es sinnvoll ist einen externen Meister einzukaufen muss dann jeder selbst entscheiden.


    Geschlossene, nicht öffentliche oder private Veranstaltung gibt es in der Versammlungsstättenverordnung nicht. Dann würde ich einfach immer die 2.000 Eintrittskarten im Vorverkauf verkaufen und sagen: es sind nur geladenen Gäste da :)
    Und das gilt auch für die Firmenfeier in der Lagerhalle, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt ist. Hier muss bei der unteren Baubehörde eine Nutzungsänderung beantragt werden.

    Zitat von "janos buttgereit"


    Noch mal zu der Perfekt-Definition: Ich meinte dass so, dass der Kunde etwas erwartet und ich ihn mit meiner Arbeit zufriedenstellen kann und da hatte ich halt so im Kopf dass wenn dem Kunden eigentlich relativ egal ist was ich da mache, hauptsache es blinkt bunt, dass dann irgendwie auf Dauer der Anspruch fehlt. .... Wow das sieht schon ziemlich cool aus ;)
    Und es ist mir wirklich klar dass man nicht mit den dicksten Jobs anfängt sondern sich erstmal im kleinen beweisen muss und auch mal die Drecksarbeit zu machen hat.


    Vielleicht ist Dein Anspruch, dass es künstlerisch hochwertig ist, und das Publikum oder der Regisseur sagt: Wow....cool....


    Aber es gibt viele Kunden für die was anderes zählt, damit sie zufrieden sind: der Getränkeumsatz, die (niedrigen) Kosten für die Technik, ein reibungsloser Ablauf, gute Vorbereitung, gute Beratung, Erfahrung, umgängliche Typen (keine Selbstdarsteller, Wichtigtuer, Autisten, o.ä.), usw.... Also nix mit künstlerischem Anspruch. Und wenn man diese Punkte gut umsetzt, und dann auch noch einigermaßen dafür bezahlt wird (ich will erst gar nicht von "gut" sprechen :) ), dann kann man das auch länger als ein Jahr betreiben.


    Was sind denn für dich die "dicksten" Jobs? Die mit den meisten Lampen, mit dem größten Mischpult, mit den meisten Besuchern, mit der höchsten Gage, oder der wichtigsten Position (auch wenn diese hinter der Bühne stattfindet)?

    Hallo,


    zunächst Danke an alle, die sich gemeldet haben. Da ich jetzt einige Absagen dabei hatte schiebe ich den Thread nochmal hoch. Wer also noch Zeit hat kann sich gerne melden.


    Auch suchen wir noch ein bis 2 Helfer. Meldungen sind also willkommen :)


    Danke.


    Auch wenn ich mich wiederhole: es gibt zwar keine Behörde, aber die "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" nach VStättV, die bis auf Gema und Steuern die aufgeführten Punkte im Blick haben sollten. Nur wo waren die bei der Loveparade? (Beim Gartenfest sind sie nicht immer gefordert ;) )

    Danke Micha, so sehe ich das auch. Und von Baumarktgurten konnte ich auf den bisher gesichteten Bildern nichts sehen. Allerdings muss ich auch sagen: "schön" befestigt waren die Tanks nicht :wink:

    Zitat von "highq"

    Spanngurte plus Stahlseil sodass die Bühne auch im Brandfall nicht wegfliegen kann.


    Gibt es Bilder, wo sowas mal realisiert wurde?
    Spanngurt mit Steel ist aber noch was anderes, als der vom Autor geforderte B1-Spanngurt, bei dem es ja nur darum gehen kann, dass er nicht weiterbrennt. Gibt es einen B1-Spanngurt überhaupt?

    Zitat von "highq"


    Allerdings hatte ich beim lesen des Artikels das Gefühl das die Spanngurte noch zu den kleinsten Problemen gehören.


    Was denn noch?