Den Quark gibt es schon so lange Bühnenanweisungen geschrieben werden. Das ist auch nicht auszurotten, denn jeder fordert gerne Leistungen für die er selber nichts bezahlen muss.
Ein gutes Mittel dagegen ist Erfahrung und Engagement auf der Seite der Veranstalter/Booker/Clubbetreiber. Wenn von dort schon die Ansage kommt "Ich zahle euch und hier gibt es diese PA und dieses Lichtsetup. Wenn euch das nicht passt müsst ihr auf eigene Kosten und mit eigenem Personal selber was mitbringen" ziehen 90% der Verfasser von solchen Ridern den Schwanz ein und die anderen 10% werden von ihrer Band genötigt jetzt mal direkt zu verhandeln was es wirklich braucht.
Edith meint:
Und ja, es gibt die Clubs und lokalen Technikfirmen die immer noch mit Selbstbau-PAs, völlig unterdimensioniertem Holz oder bestimmten zu Recht verschrieenen Markengeräten (Seeburg TSM12, HK R gestackt, die komische C7-Kopie von PL Audio, EV Eliminator, Novarray, TW Audio Vera für viele Indooranwendungen, Cohedra Compact, d&b Q Bananen >8 Elemente) daher kommen. Die mögen sich bitte selber mal an der Nase nehmen.
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Wenn der Rider ein echter ist, ist er Vertragsbestandteil. Heißt konkret, wenn ein Veranstalter dem Rider zugestimmt hat, ist er zu erfüllen, no matter what. (Die Begrifflichkeit kommt aus der Versicherungsindustrie, meine ich, Rider, weil das Zusatzdokument "auf dem Vertrag reitet")
Das heißt auch, wenn ein Veranstalter einen Vertrag unterschreibt, in dem steht "der technical rider ist Vertragsbestandteil" und den Rider noch nicht gesehen/erhalten hat, wird es generell schwierig. Nicht nur im technischen Bereich.
Ich hab schon einige Situationen erlebt, in denen das genau so umgesetzt worden wäre. In einem Fall ging es um eine Klausel zur Länge des Soundchecks. Im Falle der Nichterfüllung wäre die Band zum Flughafen gefahren und nach Hause geflogen. Trotz bezahlter Gage und obwohl ansonsten technisch alles schick war (nicht nach Rider, aber abgesprochen okay). Aber diese eine Klausel war der Band wichtig. Und rechtlich ist es egal, welcher Teil des Riders nicht erfüllt wird. In diesem Fall hatte der technische Dienstleister nichts mit der drohenden Nichterfüllung des Riders zu tun. Was aber, wenn es ein technischer Aspekt gewesen wäre? Wie sieht es da mit dem Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Dienstleister aus? Ist geklärt, was erfüllt sein muß? Ich habe den Eindruck, daß das oft nicht so richtig der Fall ist.
Was heißt das für Dienstleister? Angebot schreiben, ohne Rider gesehen zu haben? Schwierig. Vor Allem, wenn unklar ist, wie eventuelle Zusätze aufgrund von Rider-Forderungen gehandhabt werden. Gut ist es, das klar zu regeln.
Was heißt das für Veranstalter? "Rider könnt ihr später schicken" ist grob fahrlässig.
Was heißt das für Bands? Schreibt keine Rider, wenn ihr sie nicht als solche betrachtet. Nennt es anders. Auch nicht Bühnenanweisung. Wenn ihr nicht in der Position seid, einen Rider auch durchzusetzen, ergibt es keinen Sinn.
Warum bestimmte Marken in einem Rider stehen, wissen wir ja alle. Wobei das im Licht meiner vorherigen Ausführungen auch anders gesehen werden kann. Wenn ich z.B. ein bestimmtes Pult reinschreibe und das auch selbst im Bestand habe, ist es wahrscheinlich, daß ich mein eigenes Pult öfter vermieten kann. Der Rider kann auch als Verhandlungsmasse eingesetzt werden. "Wenn ich XY nicht kriege, will ich Z haben." Wobei "Z" dann etwas völlig Anderes ist.