Beiträge von simonstpauli

    Da hab ich auch eine QL1 Story mit übernommener Show:

    1 Funk Empfänger auf 2 Kanäle aufgelegt, wahlweise Headset oder Handmikro. Also immer schön drauf achten dass der andere Kanal gemutet ist. Kein Problem, wären da nicht die beiden Kanäle pre Fade/OnOff im Dugan insertiert gewesen.

    ...

    Pre Fade/OnOff im Dugan, darauf kommt ja auch erstmal Niemand. PreFade nimmt schon ernsthaft viel von der Dugan-Funktionalität weg, PreOnOff zerstört das PlugIn komplett.

    war das nicht soundcraft, die mal ein pult mit ton und licht teil hatten?

    Stimmt, die Si Performer-Reihe. Coole Sache eigentlich, wenn man so einfache Shows hat, bei denen man nur mal eben das Frontlicht anmachen will. Leider fand ich den Ton-Teil im Pult unterwältigend, um nicht zu sagen schrecklich. Hat sich dann ja auch nicht durchgesetzt. Das Ganze in einer "original" Si (also beispielsweise Si1+) hätte ich spannender gefunden. Aber gut, das wird ja wohl alles nichts mehr bei Soundcraft.

    Um auf den Thread zu kommen, zum Glück fallen Si und Vi-Pulte inzwischen in die Titelkategorie. Ui24 benutze ich relativ oft, seitdem die Delay-Funktion auf Ausgängen nachgelegt wurde, vermisse ich da auch nichts mehr wirklich, trotz Benutzung.

    Der Vortänzer von Guns n Roses war Ende der 80er ein großer Freund davon, im Rahmen der Stadiontour nach der letzten Zugabe seine sabbertriefende Sprechgurke ins Publikum zu feuern. Hätte ich die abbekommen, ich hätte ihn wegen Verstoßes gegen den ABC-Waffen Sperrvertrag in Genf angeklagt. Was da raustropfte, war in dem Kontext durchaus justiziabel.

    Der Monitormann "added just another 300 bucks to the bill" und grinste sichtlich hämisch dabei.

    Hat er nicht sogar damit aufgehört, nachdem jemand geklagt hatte? So grob mit den Worten "wusste gar nicht, daß das nicht allen im Publikum gefällt..."

    Es war eine Messung im Feld. Also mit Einzelkabeln, die aus einem Lager kamen und durchaus schon lange in Gebrauch waren. Sicher auch verschiedene Kabeltypen.
    Die 300 Meter waren neu von 100m-Rollen.

    Es scheint, daß es da ein spezielles Problem bei einer der Verbindungen gab.
    Gibt es eigentlich eine Spezifikation für die Anzahl der Steckzyklen bei XLR-Verbindungen? Neutrik schreibt >1000.
    Was ich mir auch vorstellen kann: schlechtes Match bei einer Verbindung durch leicht abweichende Dimensionen bei verschiedenen Herstellern.

    Damals hat mich das nicht weiter gestört, die Verbindung war brummfrei, was die Video-Kollegen von ihrem FBAS-Run nicht behaupten konnten, ich hab am Ende den Pegel aufgeholt und es als putzige Beobachtung abgespeichert.

    EDIT:
    Jetzt interessiert mich das aber und ich werde mal Messungen in kontrollierter Umgebung ausführen, verschiedene Kabeltrommeln vs. Einzelkabel. Dauert ein bißchen, bis ich das schaffe.

    Woher soll denn bitte im Audio-Frequenzbereich eine Dämpfung bei 10 Steckverbinder herkommen? So schlecht können die gar nicht sein.

    Von mir gemessen: 300m am Stück (3x100m aneinandergelötet): 0,5 dB
    10*10m aneinander gesteckt: 3 dB plus Höhenabfall von 2dB.

    Wenn ich lange Strecken realisieren möchte, nehme ich möglichst lange Teilstücke (gut verfügbar sind ja 100m auf Trommel).

    Ahh, hab wieder gefunden, hier hatte ich das mit den 200m
    https://de.rs-online.com/web/c…geber/xlr-kabel-leitfaden


    Wenn jetzt bis 500m auch gehen. Die Kabel gibts ja nicht im Handel fertig konfiguriert, welchen Querschnitt muss ich nehmen? Aus dem Bauch heraus 3 x 0,5 mm².

    Kurz grundsätzlich:

    - Der Querschnitt ist nicht entscheidend. Wichtig ist: wenig Verluste, wenig Einstreuungen.

    Also: hochwertiges Kabel kaufen. Twisted pair, geschirmt. Noch besser ist ein Sternvierer, Quad-Kabel genannt, wenn es im Budget ist.

    - Was die Länge maßgeblich begrenzt: Steck-Verbindungen. 10x10m ergeben eine meß- und hörbare Dämpfung, 2x100m meßbar, nicht hörbar. (eigene Erfahrung)

    Also: lange Einzelkabel benutzen. Zweckmäßig sind 100m-Stücke, die man noch relativ entspannt auf Rolle transportieren kann. Auf hochwertige Stecker achten. wir wollen eine geringe Dämpfung über die Steckverbindung und gute Schirmung im Stecker.

    - mehr Pegel bedeutet weniger Einstreuungen.

    Also: kleiner Vorverstärker am Anfang und Line-Pegel schicken.

    Etwas offtopic, mich verwirrt immer wieder der Verweis auf die MVStättVO. Ist das nicht die Musterverordnung, die so oder so ähnlich in den Bundesländern umgesetzt wird? Wir leben ja den Föderalismus.

    Gibt es ein Bundesland, in dem die MVStättVO gilt?

    Und wie groß oder klein sind die Unterschiede in der Umsetzung?

    Update, ich glaube der Vertrieb von SE hat hier mitgelesen oder so ... es werden jetzt einige SE Mikrofone werden 😁


    • V7
    • V7 X
    • sE7
    • V Pack Arena
    • V Kick

    Die restlichen Shure Mikrofone bleiben für die die nichts anderes wollen im Haus. Zwei Sennheiser E-906 kommen noch dazu.

    Dazu passt hervorragend die Grenzfläche - BL8. Hab mir die neulich gegönnt und mag sie schon seit dem ersten Einsatz.

    Schön, der physikalische Unfug des Zeckenkonstrukts war auf jeden Fall für Ost und West der gleiche. ;)

    Das auf jeden Fall. Nur hatte ich anfangs nur Zugriff auf Nachbauten mit Treibern, die eher weniger optimal waren. Zum Lernen ganz okay tatsächlich. Auf jeden Fall habe ich da gelernt, daß Abstrahlung sehr frequenzabhängig sein kann und daß die Übergänge nicht smooth sein müssen.
    Es gab in der DDR in den 80ern auch schon sehr viel bessere Konstrukte, allerdings mussten dafür Treiber aus dem Westen durch den Zoll geschmuggelt werden (eine Marshall 4*12 kann sehr schwer werden, wenn man sie mit Treibern vollstopft) und generell konnten sich das nur die Bands leisten, die auch im Westen auftreten konnten. Verleiher gab es ja anfangs gar nicht, das kam dann später.

    1. Die EU-Drohnenverordnung regelt aber ja den Betrieb von Drohnen im Luftraum. In einer Halle befinden sie sich nicht im Luftraum. Und sie ist kein geltendes Recht, maßgeblich ist die deutsche Gesetzgebung, die darauf basiert.
    2. Die Klasse unter 250 Gramm darf nur fremde Menschen überfliegen, wenn sie von BOS betrieben wird.
    Eine weitere Möglichkeit ist eine Einzelgenehmigung im Bereich "Specific", die extra beantragt werden muß.
    3. Indoor funktioniert GPS nicht. Da müssen andere Teile der Software greifen, z.B. visuelle Positionierung (schwierig bei dunklen Räumen). Und natürlich die manuellen Eingriffe des Piloten.
    RTH sollte abgeschaltet werden, weil oft ein für Innenräume zu hoher Aufstieg programmiert ist. Und das Funksignal kann ja auch schon mal abreißen, dann hat man den Salat.
    4. In der GBU sollte unbedingt stehen, daß die Rotoren verkleidet sein müssen. Wenn die Drohne abschmiert ist das bei leichten Drohnen zwar unangenehm, aber immerhin gibt es keine übergroße Gefahr für Verletzungen durch die Rotoren.
    5. Ich bleibe dabei, daß ich mich an den Veranstalter bezüglich der Haftung wenden würde. Der kann das dann mit der Piloten-Wurst schön im Innenverhältnis klären. Denn eins ist klar: Ohne Genehmigung des Veranstalters darf keine Drohne aufsteigen. Also hat er es entweder genehmigt oder es unterlassen, einen nicht genehmigten Drohnenflug zu unterbinden. Er ist in jedem Fall dran.

    Wer sagt den das der Veranstalter beim Technikdienstleister überhaupt einen Meister für die Betreuung der Veranstaltung bestellt hat? Theoretisch kann ja da auch nur ein unausgebildeter Hand die Veranstaltung betreuen.


    Und wenn ja, wusste der Meister überhaupt von dem Drohnenflug? Und fällt es überhaupt in seinem Verantwortungsbereich?

    Gute Fragen. Ich kenne es eher so, daß der Meister unabhängig vom Technikdienstleister ist und idealerweise sein sollte.

    Aber wie sieht es im Schadensfall aus, wen würde jemand, der geschädigt worden ist, in Haftung nehmen? Die Auswahl ist groß, ich würde mich aber aus praktischen Gründen erstmal auf den Veranstalter konzentrieren. Der ist greifbar. In der Regel kenne ich ja den Drohnenpiloten gar nicht. Ob der Veranstalter einen Meister bestellt hat, ist da erstmal egal.

    Ich würde sagen, es ist bei Veranstaltungen eine Sache des Meisters im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Der Veranstalter ist ebenfalls im Boot, wenn er einen solchen Flug erlaubt.

    Die Luft in einem geschlossenen Gebäude würde ich nämlich nicht als Luftraum bezeichnen, daher wird die Anwendung diesbezüglicher Regelungen schwierig und es kommt zu Anwendung von anderen Rechtsquellen. Die Verkehrssicherungspflicht fällt mir da zuerst ein.

    Gute Beispiele, die zeigen, daß ChatGPT keine KI ist. Es wird auch nicht KI genannt, sondern Sprachmodell. Kann labern, es sieht gerne auch alles schlüssig aus, das Programm hat aber keinerlei inhaltliche Idee und halluziniert manchmal einfach Fakten herbei. Dafür wurde es programmiert und die Aufgabe wird gut erfüllt.