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Säumige Kunden

  • wtfits
  • 23. Oktober 2004 um 13:07
  • wtfits
    Beiträge
    641
    • 23. Oktober 2004 um 13:07
    • #1

    Hi!
    Ich hätte da mal ´ne Frage an alle Gewerbetreibenden im Forum:
    Wenn ich einem Kunden eine Ware verkauft habe, dieser aber nicht bezahlt, habe ich dann das Recht die Ware zurück zuholen?

    Unsere Kunden unterschreiben diesbezüglich einen Rechnungs/Lieferschein auf dem "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" steht.

    Im konkreten Fall hat Kunde bei uns 2 Funkmikrofone gekauft und nicht gezahlt. Auch der Gerichtsvollzieher konnte nix ausrichten. Jetzt habe ich erfahren das diese Systeme bei Events des Kunden zum Einsatz kommen. Am liebsten würde ich dort aufschlagen um die Teile abzuholen. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob man das darf.

    Wer hat hierzu Erfahrungen gesammelt?
    MfG Thomas

  • Royal Flash
    Beiträge
    800
    • 23. Oktober 2004 um 15:09
    • #2

    Die genaue Rechtslage kenne ich da uch nich... hab nur vor zwei drei wochen was zu BESITZ und EIGENTUM "gelernt".....


    ist halt so, dass der Kunde die Geräte nun besitzt und du ihm diese ja auch ausgehändigt hast. Aber es ist dennoch dein Eigentum, weil bei der Erfüllung des Kaufvertrags, der einen Wechsel des Eigentümers zu Folge hat der Käufer seinen Pflichten (Zahlung der Summe) nicht nachgekommen ist. Daher is, wie auch logisch denkabr, die Ware noch dein Eigentum, wie es halt auch in deinen AGBs steht.

    Um den Kram zurückzubekomen denk ich, müsste man dann schon rechtliche Schrittte einleiten, bzw den Kunden mehrfach auffordern, die Geräte zurückzugeben und den Wertverlust zu tragen. Kann nicht genau sagen, ob du einfach aufkreuzen kannst und die DInger dann einsackst.

    Lieber mal den geschäftstüchtigen Leuten uter uns das wort überlassen.....

  • akustikkoppler
    Beiträge
    975
    • 23. Oktober 2004 um 15:20
    • #3

    hab mal bei einem computerladen gejobbt und die hab sowas mal eiskalt durchgezogen. ich würds auch einfach mal machen, glaub nicht das die dich verklagen würden. dreistheit siegt.

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

  • Sokke
    Beiträge
    939
    • 25. Oktober 2004 um 08:45
    • #4
    Zitat

    dreistheit siegt

    So hat der säumige Kunde wohl auch gedacht...

    [Hier die Signatur einfügen]

  • Jeremy
    Reaktionen
    106
    Beiträge
    1.491
    • 25. Oktober 2004 um 09:59
    • #5
    Zitat von "Thomas Schäfer"

    Hi!
    Ich hätte da mal ´ne Frage an alle Gewerbetreibenden im Forum:
    Wenn ich einem Kunden eine Ware verkauft habe, dieser aber nicht bezahlt, habe ich dann das Recht die Ware zurück zuholen?


    Du hast zumindest einen Herausgabeanspruch, da Du ja nach wie vor Eigentümer der Teile bist.

    Zitat

    Unsere Kunden unterschreiben diesbezüglich einen Rechnungs/Lieferschein auf dem "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" steht.


    Eben.

    Zitat

    Auch der Gerichtsvollzieher konnte nix ausrichten.


    Wieso? Mangels Masse? In welcher Form wurde der von wem beauftragt?


    Zitat

    Jetzt habe ich erfahren das diese Systeme bei Events des Kunden zum Einsatz kommen. Am liebsten würde ich dort aufschlagen um die Teile abzuholen. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob man das darf.

    Wenn es Deinen Kunden stört, dass Du auf seinen VAs auftauchst und Teile sicherstellen willst, dann soll er Dich doch verklagen ...

    Nein ernsthaft: Jede Form der Selbstjustiz (auch wenn es dabei um berechtigte Ansprüche geht) bewegt sich auf sehr dünnem Eis. Deine Teile dürften sich meistens in einem Areal befinden, zu dem Du eigentlich keinen legalen Zugang hast (Stichwort: Hausfriedensbruch), so dass Du Dir beim Versuch, die Teile zu "reposessen", möglicherweise mehr Ärger einhandelst als der Spaß letztlich wert ist.

    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

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