Hi!
Ich hätte da mal ´ne Frage an alle Gewerbetreibenden im Forum:
Wenn ich einem Kunden eine Ware verkauft habe, dieser aber nicht bezahlt, habe ich dann das Recht die Ware zurück zuholen?
Unsere Kunden unterschreiben diesbezüglich einen Rechnungs/Lieferschein auf dem "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" steht.
Im konkreten Fall hat Kunde bei uns 2 Funkmikrofone gekauft und nicht gezahlt. Auch der Gerichtsvollzieher konnte nix ausrichten. Jetzt habe ich erfahren das diese Systeme bei Events des Kunden zum Einsatz kommen. Am liebsten würde ich dort aufschlagen um die Teile abzuholen. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob man das darf.
Wer hat hierzu Erfahrungen gesammelt?
MfG Thomas