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Geklaute Jacken auf Disco Veranstaltung

  • Donot1986
  • 27. Februar 2005 um 12:22
  • Geschlossen
  • Donot1986
    Beiträge
    190
    • 27. Februar 2005 um 12:22
    • #1

    Hallo,

    ich hab mal eine etwas andere Frage und weiß nicht so richtig ob ich hier Richtig bin, wenn nicht bitte verschieben.
    Gestern Abend Mobildisco in einer Halle. Garderobe direkt im Foyer, aber von der Halle nicht zu sehen. Als mein Freund und ich dann am frühen Morgen gehen wollten waren dann die Jacken von den Haken auf den Boden geschmissen und viele geklaut wie auch unsere. Die unfähige Security stand neben an und schaute mit einem lächeln zu :evil:
    Wenn man folgenden Link auch auf dieses Art von Veranstaltung anwenden darf haftet ja der Veranstalter:
    http://www.abc-recht.de/ratgeber/reise…t_garderobe.php
    Was meint Ihr?

    Gruß Sebastian

  • cyberlight
    Beiträge
    6.061
    • 27. Februar 2005 um 13:35
    • #2

    Da braucht der Veranstalter allerdings nur irgendwo ein paar Haken in den Saal hängen und kann dann jegliche Haftung ausschliessen.

    Es lohnt sich nicht, sich darüber aufzuregen, auch wenn es sehr ärgerlich ist.
    Wegen sowas gerichtlich vorzugehen, bringt einem höchstens ein Hausverbot und viel Stress ein und schadet nur unnötig dem Veranstalter.

    Die security ist nicht für die Jacken zuständig.

    Melde dich einfach beim Veranstalter, vielleicht taucht die Jacke ja wieder auf, wenn die Typen, die sie mitgenommen haben, wieder nüchtern sind.

    Nicht aufregen, es lohnt sich nicht! :wink:

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • Sokke
    Beiträge
    939
    • 27. Februar 2005 um 14:52
    • #3

    Dein Unmut ist berechtigt, auch wenn es keine rechtlichen Mittel geben wird, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen.

    Ich sehe sehr wohl Schuld bei der Security - immerhin sollen die für Sicherheit sorgen, das bedeutet nicht nur, Leute mit den falschen Schuhen nicht reinzulassen, sondern es bedeutet ganz allgemein, Schäden zu vermeiden und Straftaten wie z.B Körperverletzung (Schlägereien), Betrug (gefälschte Stempel etc.) oder wie in diesem Fall Diebstähle zu unterbinden. Das ist ihnen in dem Fall nicht gelungen.

    Die einzige Konsequenz die du ziehen könntest, ist den Laden nicht mehr zu besuchen. Bringt nicht übermäßig viel, aber es verschafft einem zumindest das Gefühl, dass man Veranstalter, deren Sicherheitsleute so etwas lächelnd zulassen, nicht auch noch unterstützt.

    Ich persönlich habe mir zum Prinzip gemacht, dass ich Lokalitäten bei denen man z.B. schon an der Tür dumm angepflaumt wird, nicht besuche. Klappt wunderbar und hier in Hamburg haben wir auch gute Clubs genug als Ausweichmöglichkeit.

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  • ADMIN
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    • 27. Februar 2005 um 15:16
    • #4
    Zitat von "Sokke"

    Dein Unmut ist berechtigt, auch wenn es keine rechtlichen Mittel geben wird, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen.

    So pauschal würde ich das nicht sehen, wobei jetzt zu klären wäre, wer "die Schuldigen" sind. Nachdem die Täter wohl eher nicht zu ermitteln sein werden, stellt sich nun die Frage nach der Möglichkeit, den Veranstalter zur Verantwortung zu ziehen.

    Ein Rechtsanwalt wird sich bei den Streitwerten, um die es da geht, kein Bein ausreißen. Entweder man kann selbst die benötigten Schriftsätze verfassen (bzw. hat jemand in seinem Umfeld, der das für einen macht), oder man lässt die Sache lieber auf sich beruhen.

    So als Gedanke für die Formulierung: Wenn der Veranstalter in der Nähe der Garderobe Security aufstellt, sollte der Gast nach Teru und Glauben annehmen dürfen, dass diese auch dort für Ordnung sorgt. Wenn eine einzelne Jacke dort verdunstet, das kann die Security nicht verhindern, allenfalls die Ausgabe von Garderobenmarken. Wenn aber in großem Umfang dort etwas daneben geht, ohne dass eingegriffen wird, dann hat wohl der Veranstalter die erforderliche Sorgfaltspflicht bei der Auswahl seiner Erfüllungsgehilfen außer Acht gelassen.

    Jetzt noch ein Dutzend Zeugen, die diese Zustände bestätitgen können, einen entsprechenden Schriftsatz aufgesetzt, dann wird der Anwalt der Veranstalters ziemlich sicher zu einem Vergleich raten (für ihn wenig Arbeit bei vergleichsweise akzeptablen Honorar...).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mechwerkandi
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    • 27. Februar 2005 um 18:11
    • #5

    Auf der Innenseite der Tür vom Herrenklo findet sich dann das Schild:
    "Für Garderobe wird nicht gehaftet"...

  • Boinix
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    68
    • 27. Februar 2005 um 22:04
    • #6

    Naja ich würde sagen der sicherheitsdienst ist definitiv nicht für die jacken zuständig oder wie denkst du dir das, wie die das kontrollieren sollen ?????????

    es ist nunmal so wenn ich auf einer veranstaltung bin lass ich die jacke im auto, heute in epay zeiten ist es nunmal so das gerne jacken geklaut werden

    Nimm ein Beil um die Fliege von der Stirn deines Freundes zu entfernen.

  • Sokke
    Beiträge
    939
    • 27. Februar 2005 um 23:06
    • #7

    War es denn eine Garderobe mit Personal? Wenn ja, würde ich mal sagen ist der Veranstalter auf jeden Fall haftbar zu machen, denn wenn man seine Garderobe gegen eine Marke o.Ä. abgibt muss man davon ausgehen, dass diese nur an jemanden mit der entsprechenden Marke abzugeben ist.

    Was die Zuständigkeit der Security betrifft: Da die Jacken auf einem Haufen am Boden gelegen haben muss definitiv jemand dort "gewütet" haben. Das zu unterbinden fiele ja wohl eindeutig in die Zuständigkeit der Sicherheitskräfte. Die Gäste dann auch noch durch Danebenstehen und Belächeln zu verhöhnen halte ich jedenfalls für keine besonders angemessene Reaktion. Es kann natürlich passieren dass jemand da so ein Chaos verursacht und 100%ig kann keine Security davor schützen. Aber die Jungs sollten zumindest zum Ausdruck bringen, dass sie den entstandenen Schaden ernst nehmen. Sonst ist das wie wenn der Tontechniker sich nach dem Auftritt darüber lustig macht dass die Show der Band durch ständige Feedbacks unterbrochen wurde.

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  • djobi
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    1
    • 28. Februar 2005 um 09:41
    • #8
    Zitat

    schadet nur unnötig dem Veranstalter

    hä? das kann ich jetzt nicht nachvollziehen

    Zitat

    War es denn eine Garderobe mit Personal? [...]


    sehe ich genauso.
    Wenns ne "offene" Gaderobe war ist meist die Haftung ausgeschlossen.
    Wobei ich nicht weiss ob dieser Ausschluss rechtlich wasserdicht ist

    Code
    Sonst ist das wie wenn der Tontechniker sich [...]


    schöner Vergleich! :)

    Den Veranstalter wurde ich auf jeden Fall mal anschreiben und auch das Verhalten der Secs erwähnen. Vll bringt dir das deine Sachen nicht wieder aber der Veranstalter wechselt vll mal die Secs ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Wolfpack
    Beiträge
    905
    • 28. Februar 2005 um 12:04
    • #9

    Ich darf mal hier ganz kurz als juristisch vorbelasteter in den Raum pflaumen:

    Bei einer Gaderobe, für die Geld verlangt wird, ist ein Haftungsausschluss unmöglich, da er dem Grundsatz des mit dem Geld bezahlten Verwahrungsvertrages widerspricht und nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als unsittlich einzustufen ist:
    Durch die Bezahlung wird eine Sicherungsleistung impliziert. Da hilft kein Schild "Für Garderobe wird nicht gehaftet". Stellt euch vor, ihr fahrt mit der Achterbahn und da steht ein Schild drüber "Für körperliche Unversehrtheit wird nicht garantiert". Glaubt ihr, sowas würde den Besitzer berechtigen, den Wagen in der Kurve mal aus der Bahn springen zu lassen?

    Eine unbezahlte Gaderobe stellt eine freiwillige Zusatzleistung des Veranstalters dar. Es kann nicht von ihm verlangt werden, dass er den wirtschaftlichen Mehraufwand trägt, weshalb er die Haftung rechtskräftig ausschliessen darf. Hier ist ein GaderobenZWANG allerdings nicht zulässig.

    Paradebeispiel für bezahlte Gaderobe war die Eröffnung des "4004" in München, bei dem die Gaderobenkräfte gegen 0200 die Gaderobe in "open source" verwandelten und sich an die Bar verdrückten. Die Betreiber mussten nach dem was ich gehört habe einen Betrag im vierstelligen Bereich für Schadensersatz locker machen.

    Deswegen, lieber Donot, wäre jetzt interessant, ob du für die Verwahrung gelöhnt hast! Wenn du nix gelöhnt hast, hab ich vollstes Verständnis für den Veranstalter und ein "selbst schuld" für dich - aber in jedem Fall kein Verständnis für die Tatlosigkeit der Securitys. Evtl. sollte man dem Veranstalter nahelegen, das Bewachungsunternehmen zu wechseln.

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Donot1986
    Beiträge
    190
    • 28. Februar 2005 um 15:42
    • #10

    hallo,

    danke für die vielen Antworten. Habe nichts dafür gezahlt. Es geht mir auch nicht wirklich um das Geld für die Jacke, sondern ums Prinzip. Wir sind selbst eine Mobil-Disco und arbeiten mit Vereinen zusammen. Da kann es schon mal vorkommen, dass bei einer "öffentlichen Garderobe" mal eine Jacke geklaut wird, vor solchen Deppen ist man nie sicher. Ich finde es nur sehr schade, dass Freunde von mir, welche den Sicherheitsdienst darauf hin wiesen, dass eine Person vermutlich Jacken klaut(diese Person riss willkürlich Jacken von den Haken und hat sich die besten herausgesucht und auf den Arm gelegt) nur mit dem Spruch hierfür sind wir nicht zuständig und einem müden Lächeln abgespeißt werden.
    Hätte ich so ein Sicherheitsdienst angemietet der durchweg unfreundlich war und für mich auch einen sehr inkompetenten Eindruck machte, wäre dies das erste und letzte mal gewesen. Ob er das volle Gehalt bekommen hätte stelle ich auch in Frage.

    Gruß Sebastian

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