Bei uns in Österreich (weiß nicht wies in Deutschland gehandhabt wird) muß für jede Veranstaltung AKM (Musik-)steuer bezahlt werden. Soweit alles klar. Nun steht in den Bedingungen auf der Seite zur Online-anmeldung einer Veranstaltung:
"Der Veranstalter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass vom Kapellmeister (Musiker) der AKM ein vollständig ausgefütes und unterschriebenes Verzeichnis der aufgeführten Musikstücke eingestandt wird. "
Heißt das im Klartext, das jeder, der z.b. einem Clubbing als DJ spielt, eine Liste mit allen gespielten Titeln schreiben muß, welche dann eingereicht wird ?
Hier noch der Link zur genannten Seite: