1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Hobby Forum
  4. Offenes Brett

Gewerbeanmeldung wie, was, wo ?

  • DJ Rider
  • 23. Oktober 2005 um 08:27
  • DJ Rider
    Beiträge
    1.448
    • 23. Oktober 2005 um 08:27
    • #1

    Hallo..... !
    1. was muss ich machen um eine Gewerbe anzumelden ?
    Wo muss ich hingehen, was muss ich unterschreiben, was muss ich ausfüllen, wieviel muss ich zahlen (25 € oder) ?

    2.
    Und wie war das ?
    Wenn ich über 11000 € im Jahr (nur Umsatz) komme, muss ich dann Steuern zahlen ?

    3.
    Aber wie ist das, wenn ich ein Job habe, im Gesamtwert von 1000 €! Ich leihe aber noch divere Geräte an im Wert von 500 € (mit Rechnung) und von einem Kumpel im Wert von 100 € (ohne Rechnung).

    Wie zählt das dann ?
    Dass ICH bei dem Job 1000 € Gewinn erzielt habe oder nur 500 oder nur 400 ?
    Gruß

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 23. Oktober 2005 um 12:39
    • #2

    Moin

    Es gibt Vollgewerbe mit MWST oder Kleingewerbe ohne MWST (UST nicht in der Rechnung ausgewiesen)

    Das Ganze kannst Du beim Gewerbeamt angeben.

    Die < 17.500 € gilt für Kleingewerbe.

    Der Gewinn ist trotzdem ab 1 € zu versteuern bei der Einkommenssteuererklärung.

    Zumietung ohne Rechnung ? Das klingt nach "Schwarzarbeit"

    Wenn Du noch in PA oder Licht investieren willst, lohnt es, sich auch die sog. "Vorsteuer" erstatten zu lassen. Das geht aber nur bei Vollgewerbe.

    So kannst Du auch bei Zumietung die Steuer ziehen. Mußt aber auch die UST zahlen bei Verkaufs- oder Vermieterlösen.

    Buchhaltung mußt Du auch machen.

    1. Einnahmen: Kasse (bar) oder Überweisung (Bank) Konto 1000 / 1200 an Umsatzerlös Vermietung (8401) + 1775 (Umsatzsteuer)

    2. Ausgaben: Zumietung (Konto Kosten 400x) + 1575 Vorsteuer an Kasse, Bank oder Verbindlichkeiten

    Das entsprechende Programm erkennt Kosten & Erlöse, errechnet den MWST-Differenzbetrag zur Vorsteuer & kann Dir natürlich am Ende des Jahres einen Gewinn oder Verlust errechnen.

    Das Ganze endet in der GWA (einfache Gewinn-Verlustrechnung) bis zur kompletten Bilanzierung

    Incl. Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung sowie Gewerbesteuererklärung & Einkommenssteuer :grin:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • DJ Rider
    Beiträge
    1.448
    • 23. Oktober 2005 um 17:14
    • #3

    irgendwie hab ich jetzt gar nichts geblickt :P

    wenn ich ein Gewerbeschein habe, dann kann ich doch die MWST von all den Geräten die ich kaufe abziehen, oder ?
    Und wenn ich im Jahr auf über 11.000 € komme, dann muss ich zusätzliche Steuern zahlen, oder ?

  • RA-CG
    Beiträge
    1.205
    • 23. Oktober 2005 um 19:12
    • #4

    Hi!

    Nein, so ist das nun nicht.
    Geh zu einem Steuerberater und lass dir da alles erklären, da kannst dann auch direkt nachfragen und der sagt dir was für dich am besten ist. Der kann dir dann auch noch sagen was zu beachten wäre.
    Zum Beispiel kann dann auch Kindergeld wegfallen falls du noch zur Schule gehst...

  • Sashx1
    Beiträge
    1.504
    • 23. Oktober 2005 um 19:28
    • #5

    mahlzeit

    es gibt 3 arten von gewerbe.

    1) kleingewerbe bis 17500 € jahresumsatz ohne vorsteuer (sprich man darf keine mwst. auf der rechnung ausweisen)

    2) kleingewerbe bis 17500 € jahresumsatz mit vorsteuer (man darf die mwst. ausweisen und eingekauftes/gemietetes material (mit rechnung) abseten)

    3) normales gewerbe mit soviel jahresumsatz wie man lustig is etc.

    für dich würde wohl die zweite variante zutreffen (anderes rechnet sich nicht)

    du latscht also zum rathaus und fragst den pfördner nach der gewerbezulassungsstelle. da gehst du dann hin und erklärst der/dem sachbearbeiterIn was du machen willst (und zwar genau mit showtechnik können die nix anfangen) standardmäßig steht dann in deinem gewerbeschein "vermietung und verkauf von veranstaltungstechnik und personaldienstleistungen"

    dann drückst du der alten am schreibtisch 20 € in die hand (zumindest in nrw) unterscheibst diverse formulare und kannst dir anschließend nen pin im ar*** freuen das du nen gewerbe hast.

    irgendwann bekommst du dann post vom finanzamt für die du dann noch nen fragebogen ausfüllen musst. dort kannst du ankreuzen ob du auch eine ust.id.nr. haben willst - im zweifelsfalle immer ja her damit!

    deine steuernummer ist extrem wichtig die muss auf allem stehen was deine firma dann an rechnungen kostenvoranschlägen etc raus haut.

    ich empfehle dir nach der gewerbeanmeldung zu staples zu gehen und dir 6 dicke aktenordner sowie diverses büromaterial zu kaufen.
    den kassenbon solltest du aufheben denn die steuer von diesem einkauf kannste absetzen ;)

    6 ordner? wozu? ganz einfach: einer für rechnungen vermietung, verkauf, einkauf, zumieten, finanzamt und bankunterlagen.

    rechnungen die du als gewerbe schreibst oder bekommst musst du 10 jahre aufheben!

    ausserdem musst du nun jeden monat deine umsatzsteuervoranmeldung machen. dafür gibt es ein programm namens elster das man sich entweder beim finanzamt auf cd oder im internet kostenlos besorgen kann.

    darüber hinaus sollte man über das jahr einen gewinn von rund 300 € erwirtschaften um am anfang des nächsten jahres den steuerberater bezahlen zu können. denn sone steuererklärung kann schon mal kompliziert werden.

    so ich hoffe alle klarheiten sind beseitigt.

    mfg Sascha (der am dienstag 1 jähriges firmenjubiläum feiert)

  • tamaris-pa / mts
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    6.749
    Marktplatz Einträge
    3
    • 23. Oktober 2005 um 19:35
    • #6

    dein steuerberater erzählt dir aber was wenn du 6 ordner hast, da hat man für jeden monat einen dünnen oder dicken und fertig. so hat man es auch übersichtlicher.

  • Sashx1
    Beiträge
    1.504
    • 23. Oktober 2005 um 19:43
    • #7
    Zitat von &quot;Tamaris-PA / MTS&quot;

    dein steuerberater erzählt dir aber was wenn du 6 ordner hast, da hat man für jeden monat einen dünnen oder dicken und fertig. so hat man es auch übersichtlicher.

    wozu gibbet diese lustigen trennwände für ordner? ;)

    aber das kann ja jeder halten wie er lustig is. für ne hand voll rechnungen im monat lohnt es sich nicht jeden monat nen neuen ordner anzufangen da wirste ja arm bei...

    mfg Sascha

  • DJ Rider
    Beiträge
    1.448
    • 23. Oktober 2005 um 20:40
    • #8

    mhm und wie ist das mit dem Kindergeld ?

    und was ist damit:
    wie ist das, wenn ich ein Job habe, im Gesamtwert von 1000 €! Ich leihe aber noch divere Geräte an im Wert von 500 € (mit Rechnung) und von einem Kumpel im Wert von 100 € (ohne Rechnung).

    Wie zählt das dann ?
    Dass ICH bei dem Job 1000 € Gewinn erzielt habe oder nur 500 oder nur 400 ?

  • tamaris-pa / mts
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    6.749
    Marktplatz Einträge
    3
    • 23. Oktober 2005 um 20:46
    • #9

    du hast 1000e gewinn, aber die und die kosten......

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 23. Oktober 2005 um 20:53
    • #10

    Am Ende des Geschäftsjahres:
    Summe der Ausgangsrechnungen - Summe der Eingangsrechnungen = Zu versteuerndes Einkommen.

    Die 100,- (ohne MwSt) die der Kumpel will, sind genauso zu behandeln, wie wenn z.B dein Opa Miete (ohne MwSt) für die Garage will, in der du deine Geräte lagerst.
    Er schreibt dir eine Qutittung über den Betrag und du hast einen Beleg für die Ausgabe.

    EDIT wg. Terror: Das ist kein Gewinn!
    Es bestehen wesentliche Unterschiede zwischen Umsatz und Gewinn!
    Gewinn ist das, was unter Abzug ALLER Kosten übrig bleibt.

    Besucht doch bitte Kurse zum Thema Betriebswirtschaft /Steuer z.B. bei der Volkshochschule.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von hell&amp;dunkel (23. Oktober 2005 um 20:56)

  • DJ Rider
    Beiträge
    1.448
    • 23. Oktober 2005 um 20:55
    • #11

    also das heißt die 400 € kann ich wiederum absetzen, oder ?
    und die 100 € von dem Kumpel muss ich dann bei mir mit draufkommen also dann muss ich insgesamt 600 € versteuern ?

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 23. Oktober 2005 um 21:06
    • #12
    Zitat von &quot;hell&amp;dunkel&quot;

    Am Ende des Geschäftsjahres


    ... nicht für jeden Job einzeln.

    Angenommen, du hast nur den einen Auftrag:

    Ausgangsrechnung 1000,--€ zzgl MwSt an Kunden (Einnahme)
    - Eingangsrechnung 500,--€ zzgl. MwSt zugemietetes Material (Ausgabe)
    - Miet-Ausgaben 200,--€ Garage vom Opa (Ausgabe)
    - Mietausgabe 100,- € Lichteffeffekte vom Kumpel (Ausgabe)

    = 200,--€ zu versteuerndes Einkommen aus Gewerbebetrieb
    (Anlage GSE bei Steuererklärung :D)

    Die Mehrwertsteuer ist in gewissen Maße eine andere Baustelle mit extra Formular, der Umsatzsteuererklärung.

    Alles klar?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von hell&amp;dunkel (23. Oktober 2005 um 22:33)

  • DJ Rider
    Beiträge
    1.448
    • 23. Oktober 2005 um 21:10
    • #13

    also praktisch Einnahmen - Ausgaben ?

    Die Einnahmen wären dann :
    Einnahmen * 16 % MwSt. oder ?

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 23. Oktober 2005 um 22:32
    • #14

    Richtig. Einnahmen - Ausgaben.

    Mein voriges Posting habe ich zwecks Verständlichkeit editiert.
    Du "kassierst" von deinen Kunden MwSt, diese wird mit deiner bezahlten MwSt (=Vorsteuer) aus Lieferantenrechnungen verrechnet. Die Differenz geht ans Finanzamt.
    Früher stand das einigermaßen verständlich auf dem Vordruck. Heute mit ELSTER (Elektonische Steuererklärung) brauchst du ein Programm dazu oder einen Steuerberater.

    Du willst für die Disco in der großen Halle :grin: 1000,-€ = Rechnungsbetrag netto
    Dazu kommen dann 16% MwSt = 160,-€
    Rechnungsendbetrag also 1160,-€ brutto

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 23. Oktober 2005 um 22:53
    • #15
    Zitat von &quot;Sashx1&quot;


    mfg Sascha (der am dienstag 1 jähriges firmenjubiläum feiert)


    Meine Bude ist volljährig. :grin:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Ravemaster
    Beiträge
    4.506
    • 23. Oktober 2005 um 23:19
    • #16
    Zitat von &quot;hell&amp;dunkel&quot;

    Heute mit ELSTER (Elektonische Steuererklärung) brauchst du ein Programm dazu oder einen Steuerberater.

    oder Papa ;)

    was für kosten entstehen denn monatlich und bei der anmeldung? (faddern ist nicht da ;) )

    greetz malte

  • Sashx1
    Beiträge
    1.504
    • 24. Oktober 2005 um 00:18
    • #17
    Zitat von &quot;hell&amp;dunkel&quot;


    Meine Bude ist volljährig. :grin:

    lach nur meine bude lernt grade laufen :grin:

    naja also die umsatzsteuervoranmeldung mit elster ist ansich recht einfach.

    im normalfall muss man nämlich nur zwei felder ausfüllen:

    1) nettoumsatz (mwst. errechnet das ding dann automatisch)

    2) abziehbare vorsteuerbeträge (sprich die mwst aus zumieten, einkauf)

    dann noch den richtigen monat ankreuzen und fertig is.

    kosten entstehen dir nur dann wenn du es nicht schaffst genau soviel geld auszugeben wie du einnimmst :grin:

    wie man so schön sagt: immer schön +/- 0 :roll:

  • dagobert
    Beiträge
    810
    • 24. Oktober 2005 um 08:08
    • #18

    Nen wunderbare Einfaches Programm, was für ein Kleingewerbe ausreichend ist:

    http://www.easyct.de/

    Wenn man dann noch WINSTON installiert kann das Easycash die Ust-Voranmeldung alleine Erledigen(3 Klicks und es ist beim Amt)

  • Dennis13
    Verifiziert
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    4.834
    • 24. Oktober 2005 um 11:28
    • #19

    Kann man die Software auch nutzen?

    "Sage PC-Kaufmann Freiberufler 2005"

    Ist so eine Software nur für das Jahr 2005 oder kann man da über Jahre hinaus mit arbeiten? Hört sich zumindest recht gut an was die Software so kann.

  • dagobert
    Beiträge
    810
    • 24. Oktober 2005 um 11:30
    • #20

    geht auch über den Jahreswechsel hinweg.

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™