Ich habe in meiner Vergangenheit schon einiges an Technik gekauft (Boxen...).
Nun möche ich ein Gewerbe anmelden.
Bekomme ich die MwSt. von den vergangen Rechnen also die in der Vergangenheit ausbezahlt ? Also natürlich auch nur die Rechnungen, bei denen ich auch MwSt. abziehen kann bzw. die Rechnungen, die noch vorhanden sind.
Unter "Buchhaltung" auf http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#buchhaltung steht :
Anmerkung: Bei einem neu gegründeten Gewerbe können schon Kosten vor der Gewerbeanmeldung anfallen. Sie können im Gründungsmonat als "vorweggenommene Betriebsausgaben" zu den Ausgaben gerechnet werden.
Aber was zählt dazu ?
Auch Rechnungen, die älter als 5 Jahre sind ?
Gruß