1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Hobby Forum
  4. Offenes Brett

MwSt. zurück ?

  • DJ Rider
  • 26. Oktober 2005 um 18:28
  • DJ Rider
    Beiträge
    1.448
    • 26. Oktober 2005 um 18:28
    • #1

    Ich habe in meiner Vergangenheit schon einiges an Technik gekauft (Boxen...).
    Nun möche ich ein Gewerbe anmelden.
    Bekomme ich die MwSt. von den vergangen Rechnen also die in der Vergangenheit ausbezahlt ? Also natürlich auch nur die Rechnungen, bei denen ich auch MwSt. abziehen kann bzw. die Rechnungen, die noch vorhanden sind.
    Unter "Buchhaltung" auf http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#buchhaltung steht :


    Anmerkung: Bei einem neu gegründeten Gewerbe können schon Kosten vor der Gewerbeanmeldung anfallen. Sie können im Gründungsmonat als "vorweggenommene Betriebsausgaben" zu den Ausgaben gerechnet werden.

    Aber was zählt dazu ?
    Auch Rechnungen, die älter als 5 Jahre sind ?
    Gruß

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 26. Oktober 2005 um 18:36
    • #2

    Das hat ein Kumpel auch schon versucht. 8)

    Zunächst mußt Du auch ein Vollgewerbe anmelden, um die Vorsteuer ziehen zu können, beim Kleingewerbe darfst Du keine UST ausweisen & auch keine Vorsteuer ziehen.

    Die PA war aber damals 4 Jahre alt, nach dem er die Vorsteuer wollte & es gab Probleme.

    Er war zum Zeitpunkt der Anschaffung "nicht unternehmerisch tätig" & hatte keinen Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer.

    Will man sich nur Hobby oder Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht durch Erstattung der Vorsteuer finanzieren, wird das schwierig.

    Am besten mal einen Steuerberater fragen. oder beim Finanzamt, wie weit die Anschaffung zurückliegen darf.

    Dann die AfA (Absetzung für Abnutzung = Abschreibung) neu ansetzen auf 9 Jahre (108 Monate)

    Natürlich kann auch Einiges einfließen, so daß man nicht von 0 auf 100 neu investieren muß.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  2. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  3. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  4. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  5. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  6. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  7. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  8. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  9. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  10. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™