Gewerbe anmelden ja/nein
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Zitat von "DJheini"
Wie, was? Du meinst, ein HKS kauft beim Großhändler für mehr als 10 K
im Jahr ein? :shock:Habe ich die Aussage von Freizeichen falsch verstanden oder du? :wink:
rofl - ich denke ich...ich bin auch plöht...Ikke dachte nicht an 10000 euro einkaufsvolumen sondern 10000 euro JAhresumsatz der hks(wie ich auch einer bin), ich hoffe es ist klar was ich meinte *lol* -
Zitat von "DJheini"
Wie, was? Du meinst, ein HKS kauft beim Großhändler für mehr als 10 K
im Jahr ein? :shock:Habe ich die Aussage von Freizeichen falsch verstanden oder du? :wink:
Nein, DJHeini, du hast es nicht falsch verstanden.
Auch ich frage mich gerade, wo ein HKS mal eben 10K für einen Grosshändler herkriegen soll (von den anderen Grosshändlern mit dem anderen Teil des Sortiments mal ganz zu schweigen). Das hat mit HKS nicht mehr viel zu tun. Das geht schon drüber hinaus.Grüsse
- edit - unknown_artist hats selbst schon aufgeklärt. -
wenn ich mich nicht irre, muss man doch, wenn man jetzt zu zweit oder dritt eine GbR anmeldet auch erheblich höhere Beitragssätzte an seine gesetzliche Krankenversicherung bezahlen, oder?
(ca. 300-450Eur) -
Zitat von "stagedj"
wenn ich mich nicht irre, muss man doch, wenn man jetzt zu zweit oder dritt eine GbR anmeldet auch erheblich höhere Beitragssätzte an seine gesetzliche Krankenversicherung bezahlen, oder?
(ca. 300-450Eur)
Du irrst dich. -
Zitat von "hell&dunkel"
Du irrst dich.Und warum irrt er sich? Wenn schon, dann doch auch etwas ausführlicher...
Erst wenn Du eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitest, wird´s teurer. Ebensowenig kannst Du dich mal eben Privat Sozialversichern.
Wenn Du das nebenher Betreibst, und Hauptberuflich anderweitig beschäftigt und Sozialversichert bist, dann hat Du mit den Sozialversicherungen nicht mehr am Hut als jeder andere Arbeitnehmer.
Einzig das Finanzamt interessiert sich für Deine Einkünfte aus Selbstständigen Tätigkeiten und das in Deiner ganz normalen Steuererklärung.
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Also Gewerbe anmelden bei regelmäßiger Tätigkeit ist PFLICHT!
Wenn ich *einmal* was für Onkel Paul und Tante Hilde auf m Geburtstag mache, ist das keine Thema, aber wenn ich regelmäßig (auch 1x im Jahr ist regelmäig!) VAs durchführe muss ich ein Gewerbe anmelden
Es gibt auch Regelungen als Kleinunternehmer, da entfällt das "Gehampel" mit der MwSt. - die kannst du dann aber auch nicht auf deinen Rechnungen ausweisen.
EDIT: Das ist das was Freizeichen auch schon meinte!Diesen Weg würd ich empfehlen, als Kleinunternehmer (gibt auch son Häkchen "ich übe dies nebenberuflich aus" o.ä.) ohne Gewerbesteuer, ohne Mwst-Berechtigung, mit Gewinn/Verlustrechnung, ist kein grosser Aufwand und alles ist in Ordnung.
Bitte auch an ne Betriebshaftpflichtversicherung denken!
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aber wie sieht das jetzt konkret mit der Krankenversicherung aus?
Sobald man selbstständig ist, egal in was für einem Umfang, steigen doch auch die Beitragssätze erheblich, oder nicht? -
das wäre mir neu - zumindestens bei nebenberuflicher tätigkeit
oder meine krankenversicherung hat da die letzen 7 Jahre was verpennt
wenn du vollständig selbständig bist mußt du dich anders (privat) versichern, da kann ich zu den kosten nichts sagen
für reine DJs o.ä. gibt es auch noch die Künstlersozialkasse o.ä. -
Zitat von "stagedj"
aber wie sieht das jetzt konkret mit der Krankenversicherung aus?
Sobald man selbstständig ist, egal in was für einem Umfang, steigen doch auch die Beitragssätze erheblich, oder nicht?Zitat von "Clyde"
Wenn Du das nebenher Betreibst, und Hauptberuflich anderweitig beschäftigt und Sozialversichert bist, dann hat Du mit den Sozialversicherungen nicht mehr am Hut als jeder andere Arbeitnehmer.
Clyde hat doch deine Frage schon beantwortet. Siehe Zitat.
Du bist NICHT selbstständig, nur weil du ein Gewerbe angemeldet hast.Der Beitragssatz eines Selbstständigen richtet sich nach seinem zu versteuernden Einkommen. Das tangiert den Hobbykistenschlepper nicht!
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung eines Selbstsändigen ist deshalb höher, weil beim Arbeitnehmer der Arbeitgeber 50% der Sozialversicherungsbeiträge zahlt, was den meisten gar nicht bewust ist.
Den Beitrag zur BG zahlt der Arbeitgeber zu 100%.Armin
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gilt das auch, wenn meine hauptberufliche Tätigkeit das Schülerdasein ist?
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Wenn Du noch Schüler bist, dann bist Du wahrscheinlich noch nicht volljährig. In diesem Fall kannst Du eh kein Gewerbe anmelden sondern höchstens Deine Erziehungsberechtigten und da gilt das vorher geschriebene.
Anderweitig fehlen mir moment die Info´s...
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natürlich bin ich schon volljährig, denn wenn man sein Abi macht, kommt schon schnell über den 18.Geburtstag hinaus!
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Zitat von "stagedj"
gilt das auch, wenn meine hauptberufliche Tätigkeit das Schülerdasein ist?
Ja. -
JEIN!
Wenn dein Gewinn p. a. (regelmäßig) über 4800 Euro liegt kann man auch bei der Krankenkasse zur Kasse gebeten werden.
mfg
Ponscho -
das wird er nicht. Das heißt also pro Kopf darf jeder aus unserer GbR 4800Eur maximal im Jahr verdienen!
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