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Kindergeld und Gewerbeanmeldung

  • morgen_meister
  • 25. Dezember 2006 um 10:36
  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 25. Dezember 2006 um 10:36
    • #1

    Guten morgen.
    Ich wünsche euch allen erst mal frohe weihnachten.

    jetzt zu meinem anliegen, das ich durch die SuFu nicht genau beantworte konnte.
    Ich bin momentan noch in der Ausbildung und habe einen Nebenjob. da ich bei meinen eltern wohne, konnte ich bisher kein gewerbe anmelden, da meine mutter dagegen ist, weil angeblich sofort das Kindergeld wegfallen würde bei Kleingewerbe anmeldung. naja, dachte ich, ich warte noch bisschen. jetzt hab ich gerade erfahren, das das kindergeld während dem anschließenden studium weiterläuft.
    jetzt hab ich durch die SuFu herrausgefunden, das das nicht ganz so ist, sondern das bis zu einem bestimmten betrag im Jahr das Kindergeld weiter gezahlt wird.
    Kann über diese Geschichte jemand genauere Auskünfte geben?
    danke schon mal im vorraus

    http://www.partysound-light.de

  • tontechniker
    Beiträge
    1.579
    • 25. Dezember 2006 um 12:33
    • #2
    Zitat von "morgen_meister"

    ...konnte ich bisher kein gewerbe anmelden, da meine mutter dagegen ist, weil angeblich sofort das Kindergeld wegfallen würde bei Kleingewerbe anmeldung...

    So ein Schwachsinn ... es gibt da eine Grenze die glaube ich bei ca. 3500 € im Jahr liegt ... DANN erst gibts kein Kindergeld mehr ;)
    Und wenn man drüber ist kauft man sich einfach was hübsches und schon ist man wieder unter der Grenze!

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

  • Dennis13
    Verifiziert
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    4.834
    • 25. Dezember 2006 um 13:01
    • #3

    Wenn man eh so viel Geld verdient brauch man auch kein Kindergeld mehr, kann man sich schließlich die eigenen Klamotten dann kaufen. :grin:
    Aber dem Toni stimm ich da zu, das Kindergeld wird nicht gestrichen bis zu einer gewissen Grenze.

  • tobiwan2k
    Beiträge
    262
    • 25. Dezember 2006 um 13:16
    • #4
    Zitat

    Eltern können für ihre volljährigen Kinder in der Berufsausbildung weiter Kindergeld beziehen, wenn die jährlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes zurzeit 7.188 Euro nicht übersteigen (in 2001 betrug diese Grenze 14.040 DM). Fallen in einem Jahr sowohl Einkünfte (zum Beispiel Arbeitslohn) als auch Bezüge (zum Beispiel Bafög) an, so sind diese getrennt zu berechnen, das heißt: Von den Einkünften können der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.044 Euro und bei den Bezügen die monatliche Kostenpauschale von 15 Euro abgezogen werden. Zusätzlich ist der ausbildungsbedingte Mehraufwand (zum Beispiel Fahrtkosten während der Ausbildung oder Studiengebühren) ungekürzt von der Summe der Einkünfte und Bezüge in Abzug zu bringen (BFH-Urteil vom 12.9.2001, Az. VI R 42/01).

    Kindergeld gibts bis du 25 bist. Natürlich nur, wenn du in Ausbildung/Studium bist.

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 25. Dezember 2006 um 18:12
    • #5

    klamotten muss ich sowieso selber kaufen :) es geht nur um verpflegung und so....

    also ne gewisse grenze gibt es definitiv. aber die ist wesentlich höher als 3500€ (sonst dürfte man ja nicht mal 300€ im monat verdienen).

    wenn ich jetzt tontechniker richtig verstanden hab, soll man dann einfach ordentlich einkaufen und das wird dann über den lohnsteuerausgleich wieder reingeholt, oder?
    sprich: meine investitionen (die im ersten jahr sicher höher sind als der umsatz) werden von der gesamtsumme auch abgezogen, oder? wenn ich also am jahresende angenommen 200€ über der grenze bin, kauf ich z.b. schnell einen amp für 500€ und es ist wieder alles unter der grenze und kindergeld wird weitergezahlt?

    http://www.partysound-light.de

  • tontechniker
    Beiträge
    1.579
    • 25. Dezember 2006 um 18:15
    • #6

    Positiv! Genau so is es :)

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

  • dj_orgie
    Beiträge
    295
    • 26. Dezember 2006 um 10:02
    • #7

    Sei dir da nicht so sicher, dass du beim Kindergeld nur den reinen Gewinn anrechnen lassen musst. Ich selber studier auch gerade, bekomm Kindergeld und hab ein Kleingewerbe angemeldet. Ich darf laut der Kindergeldstelle nicht mehr als 4800 Euro verdienen (400 mal 12). Sobald ich darüber bin, bekomme ich kein Kindergeld mehr, bzw. muss es zurückzahlen (also meine Eltern^^) Ich würde noch einmal nachfragen, ob das wirklich stimmt, dass man nur den Reingewinn anrechnen muss. Das ist nicht das Finazamt... :wink:

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 26. Dezember 2006 um 13:54
    • #8

    Es zählt das Einkommen, nicht der Umsatz oder so, nur das was man selber später wirklich Bar auf der Hand halten kann. Das ist das Einkommen, nicht verwechseln mit den Einnahmen! Zieht man von den Einnahmen die Ausgaben ab, sowie die Steuern ebenfalls, dann hat man das Einkommen (vereinfacht ausgedrückt)

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • tobiwan2k
    Beiträge
    262
    • 27. Dezember 2006 um 11:13
    • #9

    Die Einkommensgrenze für Kindergeld ist doch 7188€ und nicht 4800€. Die 400€ sind ja nur die Grenze für die Versicherungen.

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 27. Dezember 2006 um 16:22
    • #10

    Das mit den Versicherungen ist auch so eine Sache, wenn man privat Krankenversichert ist, kann es durchaus sein, dass die Kasse keine höheren Beiträge von einem fordert. Das iat aber von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • ponscho
    Beiträge
    22
    • 27. Dezember 2006 um 21:04
    • #11
    Zitat von "Wikipedia"

    Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes können zum Verlust des Kindergeld führen. Ab 2004 beträgt die Grenze für eigene Einkünfte und Bezüge (jährlich) 7.680,00 Euro (2001: DM 14.040, 2002 und 2003: je 7.188 Euro). Besteht der Kindergeldanspruch nur während eines Teiles des Kalenderjahres (z. B. weil das Studium während des Jahres endet), wird die Einkommensgrenze anhand voller Kalendermonate errechnet (ab 2004 pro Monat 640,00 Euro).

    Zu den Einkünften (Einnahmen abzüglich Werbungskosten und auch der Sozialversicherungsbeiträge/Arbeitnehmeranteil) zählen Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit (Ausbildungsvergütung, Bezüge in einer Werkstatt für behinderte Menschen), Honorare aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung usw. Bei den Kapitalertraegen bestanden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Regelungen, einmal wurden Ertraege bis zur Hoehe des steuerlichen Freibetrages nicht angerechnet, dann doch wieder in vollem Umfang ohne Beruecksichtigung des Steuerfreibetrages, z. Zt. - 2006 - gilt nur ein Abzug der Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Eine vollständige Aufzählung findet sich in den §§ 13 - 23 EStG.

    und die 400 euro pro monat die weiter oben stehen gelten nur für die Sozialversicherung!

    und einfach nur nen Amp für 500 euro kaufen ist auch nicht die lösung, weil der dann abgeschrieben werden muss... es sei denn er kostet nur 410 euro ohne märchensteuer! Aber am besten sucht ihr mal den Steuerberater eures vertrauens auf!


    ich hoffe ich konnte helfen!

    Ponscho

    Sind wir zu laut...bist du zu alt.

  • morgen_meister
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    1.235
    • 2. Januar 2007 um 11:29
    • #12

    jo, konntest du. danke.
    gewerbe ist jetzt angemeldet
    aber @ ponscho noch:
    alt: 410€ x 1.16 = 475,60€
    neu: 410€ x 1.19 = 487,90€
    dann darf der amp halt nur 485€ kosten :)
    und für 485€ bekommt auch sehr viele andere schöne dinge...

    http://www.partysound-light.de

  • Jobsti
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    7.942
    • 2. Januar 2007 um 11:48
    • #13

    Wie macht ihr das beim Kleingewerbe wegen Versicherung des Equipments?

    Mit freundlichen Grüßen
    B. Jobst | Fa. Jobst-Audio | 36396 Steinau Ulmbach | Germany | http://www.Jobst-Audio.de
    http://www.audiofotos.eu | Kostenfreier Bilderhoster für eure Forenbilder
    Nützliche Tools | Limiter berechnen, Schaltungen usw.

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 2. Januar 2007 um 12:05
    • #14

    also ich hab mich damit noch nicht genauer beschäftigt, aber es kommt auf jeden fall was entsprechendes in die agb´s.
    irgendwie "der leiher haftet in voller höhe für schäden" oder so.

    und wegen versicherung wollt ich mich noch umhören, wie es mit tagessicherungsschutz oder ähnlichen aussieht, die dann der leiher abschließen kann.

    http://www.partysound-light.de

  • eraser
    Verifiziert
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    • 2. Januar 2007 um 12:19
    • #15
    Zitat von "Diverse Mietverträge"

    DIE GERÄTE SIND NICHT VERSICHERT,
    DER MIETER TRÄGT DIE VOLLE VERANTWORTUNG!

    DER MIETPREIS WIRD IN BAR BEI ÜBERNAHME DER GERÄTE FÄLLIG!

    Sofern durch den Mieter oder eine an der Veranstaltung teilnehmende Person Schaden oder Verlust an den angemieteten Geräten entsteht, so gehen die Kosten hierfür voll zu Lasten des Mieters, zahlbar in Bar sofort nach Erhalt einer Ersatz- oder Reparaturrechnung.

    So steht das bei unseren örtlichen verleihern drin....Das kann auch der Privatmensch in seinen Mietvertrag reinschreiben.

    Greez Marcel

  • Dennis13
    Verifiziert
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    4.834
    • 2. Januar 2007 um 12:49
    • #16

    -> 1. das was der Marcel geschrieben hat ist auch bei mir so. Versicherung des Equipments sollte man dann machen, wenn es sich auch lohnt, die kostet nämlich auch einige €.

    -> 2. Bei Kunden die nicht grad vertrauenswürdig sind und/oder zum 1. mal bei mir mieten und ich denjenigen nicht kenne, gibts immernoch die Option zur Kaution. Da ist man zumindest mal auf der sicheren Seite.

  • lichtfürlau
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    • 2. Januar 2007 um 16:27
    • #17
    Zitat von "Sunshine Sound"


    -> 2. Bei Kunden die nicht grad vertrauenswürdig sind und/oder zum 1. mal bei mir mieten und ich denjenigen nicht kenne, gibts immernoch die Option zur Kaution. Da ist man zumindest mal auf der sicheren Seite.

    ...wobei Du mit der Kaution nur einen Bruchteil des Equipments abdecken kannst... also kleinere Schäden oder geringen Verlust.

    Vor Betrügern oder sonstig ursächlichem Totalverlust kannst Du Dich allerdings auch mit der Kaution nicht schützen... Niemand zahlt Dir den vollen Wiederbeschaffungswert mal so eben als Kaution. Bei solchen glücklicherweise seeeeeeehr seltenen Ereignissen bist Du (ohne eigene VS) bestenfalls auf den Veranstalter und (oder) dessen Versicherungen auf Gedeih und Verderb angewiesen. Naja und der Teufel steckt dann im Detaill... Wenn z.B. Dein Kunde auch/nicht gleichzeitig der Veranstalter ist etc. blablabla...


    ina

    ============================================

    ***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***
    ****Lichttechnik für alle guten Parties in Berlin****
    ============================================

  • dj_orgie
    Beiträge
    295
    • 2. Januar 2007 um 17:36
    • #18

    Also zum Thema Versicherung:
    Ich hatte vor 2 Wochen ein Gespräch mit 2 Herren der Versicherung. Der eine ist so normaler Versicherungsvertreter und der andere auf Selbsständige spezialisiert. Die haben mir ganz genau gesagt, was ich machen kann, wer wann haftet und so weiter. Ich aber eigentlich - wenn man es mal subjektiv betrachtet - ganz logisch
    1. Ich kann meine Anlage gegen Brand, Diebstahl, Hochwasser und Vandalismus versichern. Also wenns im Lager Hochwasser gibt, brennt oder jemand das (ist übrigens bedingung) HKS Schloss aufbricht. (Nur ein Riegel vors Tor gilt nicht)....
    2. Wenn ich mit meiner Anlage einen Schaden verursache. Bsp: Ich bau grad auf und bleib mit einem Lautsprecher an ner glasscheibe hängen und mach die kaputt. Dann zahlt die Versicherung. Das gilt dann als Arbeitsplatz außerhalb der Betriebsstätte oder so.

    Alles andere kann NICHT versichert werden!

    Wenn man die Anlage aufgebaut hat und während der VA einer gegen die Lautsprecher knallt, dass die umfallen und jemandem auf den Kopf,... dann haftet derjenige, der die Lautsprecher umgeworfen hat. Wenn ich beim aufbauen einen Lautsprecher fallen lass und der kaputt geht, hafte ich selber und niemand anderes. Wenn bei einer Veranstaltung ein Lautsprecher beschädigt wird, weil der Veranstalter nicht auf die Pegel der Amps geachtet hat oder sonst irgend was falsch gemacht hat, dann haftet der Veranstalter! (Abgesehen davon dass ich nicht weiß, ob man als Veranstalter ohne entsprechende Veranstalterhaftpflicht überhaupt eine Genehmigung für eine VA bekommt gibt es ja genügend VA-Haftpflichtversicherungen die kaum etwas kosten. Ob die aber für so unsachgemäßes Verhalten aufkommt ist die Frage. Aber wenn jemand dabei nen Hörsturz bekommen hat, dann haftet die VA-Haftpfl.)

    Es gibt keine Versicherung, die für einen selber Verursachten Schaden aufkommt, der einen Selbst betrifft! Versichern können die das schon, aber in dem Vertrag sind dann Einschränkungen drin, die das Ausschließen. (Beispiel: Ich versichere Zigaretten gegen Brandstiftung und zünde sie selber an. Da wird natürlich keine Versicherung zahlen, höchstens noch gegen Brandstiftung ermitteln^^)
    Sonst könnte ja jeder kommen und seine Anlage auf den Neupreis versichern und nach 2 Jahren kaputt machen und ne neue kaufen! Muss man einfach mal aus Sicht der Versicherung sehen.

    Ich habe darum auch keine Versicherung abgeschlossen, weil die im Jahr für Alles (also Branf, diebsathl, Haftpflicht,... um die 600 Euro wollen. Und da ich vorsichtig beim Aufbauen bin und die Scheune, die NOCH als lagerraum dient nur ein paar Riegel hat um sie zu verschließen lohnt es sich ja nicht. :wink:

  • Dennis13
    Verifiziert
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    Beiträge
    4.834
    • 2. Januar 2007 um 17:37
    • #19

    Ja das ist schon klar das man damit nicht alles decken kann, aber es wird schon schwierig sein die komplette Anlage oder was man eben mietet kaputt zu bekommen, und wenn, dann ist es mutwillig, bei richtiger normaler Bedienung sollte garnichts kaputt gehen, nur der ganz normale Verschleiss eben wie Kratzer usw.
    Ansonsten kann man eigentlich immer nur hoffen das entweder garnichts oder nur wenig kaputt geht, so ist das halt beim vermieten. :wink:

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 3. Januar 2007 um 00:28
    • #20
    Zitat

    ...Und da ich vorsichtig beim Aufbauen bin...

    AHA! Du machst also Alles Alleine. :shock: Niemand hilft Dir während des Auf/Abbau beim Schleppen oder während der VA beim Bedienen der Geräte. Es geht nie Etwas kaputt und es kommt nie Etwas weg

    Kann Jahrzehnte gutgehen... TOI TOI TOI und zusätzlich dreimal auf Holz klopfen :wink:

    ina

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