Meine Frage wurde leider nicht beantwortet:
Braucht man laut BGV wirklich zwei safetys oder reicht laut Verordnung auch eins?
Meine Frage wurde leider nicht beantwortet:
Braucht man laut BGV wirklich zwei safetys oder reicht laut Verordnung auch eins?
Also eigentlich müsstest du erstmal jeden Scheinwerfer nach der in der BGV-C1 verlangten "zweiten unabhängigen Sicherung" nochmal an der Bar safen!
Dann hängst du die Bar, ob mit C-Haken oder Coupler, mit einem oder zwei, an die Truss. Auch hier brauchst du die zusätzliche Sicherung, laut Vorschrift prinzipiell EINE!
Aber man überlege, die Schraube vom C-Haken/Coupler löst sich (was sie unter Last ersteinmal überhaupt gar nicht tun wird, außer Gewinde defekt, Schraube porös ect.) und die Bar fällt in das eine Safety, gibts automatisch eine Schieflast und die Bar wird durchrutschen, also 2 Safetys mit gesundem Menschenverstand!!
Hab ich Recht, oder red ich Müll?
Grundsätzlich hast du recht, wir safen auch meißt mit zwei pro bar, aber wir hatten auf dem besagten job nur eins und der hausmeister hat gesagt wir sollten noch ein zweites pro bar dranmachen. haben wir dann auch.
Soweit ich weiß ist das mit dem Safety pro Scheinwerfer hinfällig , wenn man Anschlagmittel verwendet, die sich nicht selbst lösen können und die nur mit Werkzeug geöffnet werden können.
Unsere 4er-Bars haben selbstsichernde Muttern ausreichender Dimensionierung.
Wenn man einzelne PARs mit G-Haken hängt, ist das was anderes.
Kann evtl jemand die entsprechende Stelle aus der BGV heraussuchen oder mir einen Link mitteilen, unter dem ich die aktuelle Version der Verordnung lesen kann?
Gruß
Jan