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Napster Music Flat

  • andreas rohlmann
  • 8. Januar 2008 um 18:30
  • andreas rohlmann
    Beiträge
    84
    • 8. Januar 2008 um 18:30
    • #1

    Hallo alle zusammen!!

    Ich wollte mal wissen, ob es legal ist, Musik , die man bei Napster ja quasi nur geliehen hat auf einer VA zu spielen ( gema gebühren müssen natürlich bezahlt werden ) ?

    Man kann ja wenn man diese Flatrate von Napster hat beliebig viele Titel downloaden und sie auch auf dem Computer abspielen, wenn man sie jedoch brennen möchste , muss man jedes Lied einzelnd bezahlen.

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 8. Januar 2008 um 20:22
    • #2

    hm, die sind sehr schweigsam, was das angeht.

    Zitat von "Napster"

    Was kann ich mit der Musik machen, die ich über Napster kaufe?
    Die von Ihnen gekaufte Musik darf in Ihrem Besitz bleiben und ist mit folgenden Rechten versehen:
    • Beliebig häufiges Brennen von Einzeltiteln.
    • Beliebig häufiges Übertragen auf kompatible mobile Player. Klicken Sie hier, um eine Liste von Playern anzuzeigen.
    • Kopieren Ihrer Musik auf drei Computer.

    Musicload gibt sich noch kryptischer:


    Zitat von "Musicload"

    8. In welchem Umfang darf ich die von mir erworbenen Musiktitel nutzen?
    Der Umfang der Nutzungsrechte ist jeweils zu jedem einzelnen Musikstück, jeder Compilation oder jedem Album aufgelistet, welches unter http://www.musicload.de angeboten wird. Die vorstehend genannten Nutzungsrechte sind nicht mit einer Rechtseinräumung oder einem Verzicht hinsichtlich der Rechte an den Musikstücken und den ihnen zugrunde liegenden Musikwerken verbunden. Jeder Gebrauch der Musikstücke, die über die vorstehenden Nutzungsrechte hinausgeht, stellt nach geltendem Recht eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Musikstück dar und ist deshalb verboten.

    Meine bisherige Meinung war, dass die gewerbliche Nutzung explizit ausgeschlossen wurde. Das habe ich auch selbst schon irgendwo gelesen; ich hatte da Musicload als Quelle dieser Aussage im Hinterkopf...

    Es wäre mal interessant, diese Frage (richtig formuliert) bei den Portalen anzufragen.

    Das Aufführungsrecht wird ja durch die Veranstalter von der Gema erworben.
    Durch den GEMA-Zuschlag für die Verwendung von Kopien wird auch ein Verfielfältigungsrecht erworben. Wie sich dieses Verfielfältigungsrecht nun mit legal erworbener Musik aus dem Internet verträgt, wäre einmal interessant zu wissen.

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • >>zeppi<<
    Beiträge
    683
    • 9. Januar 2008 um 14:21
    • #3

    Generell kommt es drauf an.

    Jetzt fällt bald der DRM schutz... ich denke, dass wird die ganze wieder anders machen.

    Sollte ein Lied legal erworben aus einem Shop noch einmal analog mittels Programmen, die arbeiten wie das Aufzeichnen eines Titels im Radio, erneut aufgenommen werden, besitzt man eine legale Kopie dieses Titels.
    (ich frag mich wie die das nachweisen wollen, dass anders sit...tz)
    Normalerweise zahlst du (bzw der Veranstalter) ja Gema und Gvl dafür, diesen Titel anderen präsentieren zu dürfen.
    Doch meiner Meinung nach ist das Gesetz in dieser Region sehr schwammig.

    Ich glaube nicht das jemand was gegen dich machen darf, wenn du das so machst.

    Außerdem wären die Plattenverleger etc ziemlich dumm, sollten sie sowas verbieten, denn es ist die beste Werbung, die man haben kann.

    Außerdem seh ich keinen unterschied bis auf ein Cover bei erworbenen Tracks im Laden oder bei Napster.

    Und schon gar nicht mehr wenn sie eine analoge neu-Aufzeichnung sind, denn dann hast du eigentlich 2 legale Kopien. Einmal die aus dem Music-store und dann die aufnahme davon.

    Aber mitlerweile darf man (seid 2008) meine ich nichtmal mehr Lieder einer gekaufte Cd mit Kopierschutz auf seinen Laptop ziehen für Va's!

    Meiner Meinung: BÜROKRATIE-Wahnsinn Deutschland.

    Ich weiß nicht, ob jeden Tag ein besoffener Politiker aufwacht und so einen quatsch beschließt, jedoch wird es Zeit das diesen Menschen mal die Augen geöffnet werden, denn was wir fürn Rechtsstaat haben... ist einfach sehr eigenartig!

  • ixlohr
    Beiträge
    668
    • 1. Februar 2008 um 11:09
    • #4

    warum augen öffnen? schließen wäre in manchen fällen doch von vorteil :twisted:

  • timo blösser
    Beiträge
    931
    • 2. Mai 2009 um 16:38
    • #5

    Ich grab das jetzt nochmal aus :grin:

    Habe auch seit einigen Tagen die Napster Flatrate, find ich wirklich ne coole Sache, die Auswahl ist ja in den meißten Fällen ganz ordentlich!

    Also soweit ich das jetzt verstanden hab, dürfte ich eigentlich die runtergeladene "geliehene" Musik bei Bezahlung der normalen Gema Gebühren (wie auch für CDs) öffentlich abspielen?

    Und ich dürfte auch legale Kopien aufzeichnen (analog Programme), diese meinetwegen auf CD brennen und ebenfalls abspielen, genauso wie die Kopien vom Laptop abspielen?? Oder sind diese legalen Kopien nur für Privatzwecke erlaubt oder galt das nur für wirklich gekaufte Napster Titel?

  • saschak
    Beiträge
    191
    • 30. Mai 2009 um 10:08
    • #6

    so, habe eine Antwort von Napster erhalten, ich kopiere das hier einfach mal rein (hoffe das ist ok?!)

    Hallo ,
    danke für Ihre E-Mail an den Napster-Kundendienst.

    Napster kann als Quelle für die Hintergrundmusik in Bars, Kneipen oder Restaurants genutzt werden. Jedoch darf mit der Nutzung von Napster nicht direkt Geld verdient werden. Vor diesem Hintergrund dürfen z.B. DJs, die sich für Ihre Auftritte bezahlen lassen Napster nicht nutzen. Weiterhin ist zu beachten, dass die GEMA-Gebühren für die öffentliche Aufführung von Musik entrichtet werden müssen. Die Anmeldung und Bezahlung dieser Gebühren liegt weiterhin in der Verantwortung der Betreiber.

    Vielen Dank für Ihre Napster-Nutzung!

    sage ich jetzt mal nichts zu....

  • unknown_artist
    Beiträge
    2.849
    • 30. Mai 2009 um 13:02
    • #7

    Janz einfach,
    auf die Rechnung schreibt man nur noch einen Tontechniker statt einem DJ. Damit ist das Problem ja dann wohl gelöst....

    Für eventuell enthaltene Ironie übernimmt der Verfasser dieses Beitrags keine Haftung

  • saschak
    Beiträge
    191
    • 30. Mai 2009 um 14:11
    • #8

    wollte ich jetzt hier nicht so aufschreiben...

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