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Offizielle Veranstaltung, was beachten?

  • domista
  • 26. April 2009 um 20:35
  • domista
    Beiträge
    48
    • 26. April 2009 um 20:35
    • #1

    Hallo Leute,
    ein Kumpel und ich haben vor, bei uns im Dorf während der Volksfestzeit eine Art "Volksfestaftershowparty" zu veranstalten.
    Das bedeutet, der VOlksfestbetrieb endet in der Regel um 23.30 Uhr und wir wollten dann am Wochenende (Freitags & Samstags) im Anschluss eine Aftershowparty mit bissl Party/Clubmusik organisieren.

    Wir möchten dazu einen Saal (eher renovierter Stadel) einer direkt in der Nachbarschaft befindlichen Gastronomie anmieten, wo sonst immer HOchzeitsfeierlichkeiten etc stattfinden, also ein idealer ort...
    Meine Fragen an euch: Was muss man als Veranstalter alles beachten?

    Wir sind Privatleute, also keine Firma...wir wollen von einem anderen Kumpel die PA & Lichtanlage mieten und in dem Stadel aufbauen.
    Müssen für eine solche öffentliche Veranstaltung Genehmigungen eingeholt werden? (wenn ja welche und bei welchen Ämtern?)
    Bzgl Schankbetrieb: muss man dazu eine Schankerlaubnis besitzen oder nur für bestimmte Getränke?

    desweiteren: - ist eine qualifizierte Securitymannschaft Vorschrift oder können dies zB "kräftigere" Leute aus der Landjugend etc machen?
    - Gema muss bezahlt werden nehme ich an.
    - müssen Versicherungen durch den Veranstalter abgeschlossen werden (wenn ja welche?) oder ist der Vermieter des Saales dafür zuständig?
    - Finanzamt: wie sieht es hier aus, wenn man etwas gewinn macht?
    (evtl haben wir vor, den Überschuss an eine örtliche Einrichtung zu spenden...)

    Das ganze sollte einfach so gehandhabt werden wie auf den üblichen Zeltpartys auf dem Land, nur dass hier kein Verein als Veranstalter auftritt, sondern ich und ein paar Freunde als Organisatoren...

    Würde mich freuen wenn jemand von euch diesbezüglich bereits Erfahrungen gemacht hat und mir noch ein paar Tips geben könnte ;)

  • mike j.
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    2.924
    • 26. April 2009 um 22:03
    • #2

    War noch nie Veranstalter, aber somanches kann ich sagen (ACHTUNG! Österreich)

    Veranstalter ohne Gewerbe geht nicht - entweder Privat oder Gewerbe. Statt dem Gewerbe geht auch ein Verein. Somit ist der Gewinn kein Thema, muss halt versteuert werden. Getränkeausschank ist grundsätzlich verboten. Am einfachsten soll die Gastronomie selbst die Ausschank übernehmen - die haben da sicher nix dagegen. Gewinnteilung ist da Verhandlungssache.

    Sicherheitskräfte müssen ab einer bestimmten Dimension anwesend sein. Dafür gibts Regeln und Gesetze, welche ich nicht weiter weis. Es können auch private Leute angestellt werden - die sind dann Security, werden als solche bezahlt und sind keine Gäste sondern NUR Security.

    Versicherungen? Musst du selbst wissen was nötig und sinnig ist. Der Vermieter vermietet die Location und will die nachher wieder so zurück, wie sie vorher gewesen ist. Geht was kaputt, sind Versicherungen was feines, sonnst musst du das ganze wieder geradebiegen - und je nachdem was kaputt ist.... wirds teuer. Im blödsten Fall brennt die Hütte ab.

    In deinem Fall kurz gesagt: Die Gastronomie hat ein Gewerbe und je nachdem wie man zu denen steht kann man alles über die machen. Ansonnsten siehts ohne Verein oder Gewerbe nicht so toll aus. Bei 200 Gästen geht halt auch nichtmehr als Privatveranstaltung durch...

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 27. April 2009 um 12:53
    • #3

    Du brauchst eine Genehmigung beim Ordnungsamt.
    Du brauchst offizielle Sicherheitskräfte
    Du brauchst eine Abnahme von der Feuerwehr wenn die Location neu ist.
    Du brauchst eine Schankgenehmigung
    Du brauchst Thekenkräfte die "belehrt" sind.
    .... usw usw

    Du musst alle gängigen Vorschriften einhalten und bist als Veranstalter erstmal voll haftbar für alles.
    Gängige Vorschriften von Elektrik über BGV zu Lebensmittelgesetzen.....

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 27. April 2009 um 13:59
    • #4

    Hilfreiches bei google.


    Zitat von "MRspeaker"

    Du brauchst[...]


    Vieles was du brauchst/wissen musst steht in den Auflagen die du zur Gestattung mit bekommst. Das kann so aussehen:

    ... muss es aber nicht. Das macht jede Gemeinde wie sie will bzw. wie sie es für nötig hält und wie sie das Gesetz aus legt.
    Die allgemein anerkannten, von MRspeaker schon erwähnten, Regeln der Technik natürlich weiterhin beachten.

    Im Prinzip ist das alles halb so wild. Man sollte sich nur darüber im klaren sein, dass man für fast alles haftet was passiert, d.H. Hirn einschalten.
    Beispiel: wenn ein Helfer den Notausgang zu hängt weil es besser aussieht sollte dir der gesunde Menschenverstand sagen das du etwas unternehmen solltes ;-).

    Ein Veranstalter sollte die Finger von Alkohol und sonstigen Drogen sowie Aufputschmitteln lassen. Das schränkt den gesunde Menschenverstand ein und wenn was passiert steht man doppelt blöd da.


    Hier noch mal andere Auflagen zu einer Gestattung (eine ähnliche Veranstaltung) von einer anderen Gemeinde:

  • valentin krönert
    Beiträge
    304
    • 1. Mai 2009 um 21:37
    • #5

    schau doch mal hier das ist ganz interessant von wegen Brandschutz Fluchtwege und ähnliches:


    http://www.lange-ohlemeyer.de/vat/Fachkraft_VSTVO.pdf


    lg valentin

  • ADMIN
    Administrator
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    • 1. Mai 2009 um 23:39
    • #6

    http://www.veranstalterforum.de/phpBB/index.php

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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