1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Hobby Forum
  4. Offenes Brett

den bösen 30%- MP3 Zuschlag bei der Gema umgehen??

  • bassfaceb
  • 5. November 2009 um 16:16
  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 5. November 2009 um 16:16
    • #1

    ich war heute im Media Markt um CD Rohlinge zu kaufen.

    Dann fiel mein Blick auf Audio-CD-Rs von TDK(zufälliger hersteller):
    http://www.tdk-media.eu/index.php?id=32

    da ich schon immer mal wissen wollte was es damit auf sich hat habe ich mit meinem Smartphone mal gegoogelt

    Das Ergebnis ist, dass die Gema an diesen CD-R Audio mitverdient.
    genauer: sie wurden entwickelt um Hifi-CD Rekordern nicht alle Kopien zu erlauben und dass man nur diese Audio CD-Rs beunutzen muss.
    Die Gema erhällt dann einen Teilgewinn vom verkauf dieser CDs für die Verfielfältigungsrechte

    Kann man dadurch villeicht den Zuschlag umgehen, da man für die vervielfältigung ja schon bei der CD bezahlt hat?
    Hat da mal jemand was von gehört?

    Diese 30 % können für einen Veranstalter enorme kosten erzeugen-> bei Offiziellen VAs übersteigt die Gema Gebühr ja LOCKER meine Gage und somit wäre dies ein weiterer Wettbewerbs-/Werbepunkt

    auf der Gema Seite habe ich dazu leider nichts gefunden
    ein Anruf bei der Gema war bissher erfolglos...die konnten mir da auch nichts genaueres sagen und es war für den Telefonisten Neuland

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 5. November 2009 um 17:57
    • #2

    Ich übersetze mal:

    Du willst also so lieb sein, dir überteuerte Rohlinge kaufen und den Veranstaltern dadurch die GEMA reduzieren?

    Das die GEMA keinerlei Auskünfte erteilt ist Programm. Ein Bekannter versucht seit 6 Jahren eine Aussage zu bekommen, welche Stück GEMA-Pflichtig sind (auch mit Rechtsanwalt). Hintergrund: Als Tanzschule könnte man dann gezielt die Stücke raussuchen, die keine GEMA-Pflicht haben und somit die komplette GEMA-Gebühr einsparen. Die GEMA arbeitet nicht in einer Grauzone, sondern wird ebenso wie Energie-Versorger von der Regierung geschützt. Dies war auch die Ansicht des Anwalts.

    Du wirst schon klagen müssen (und wie üblich kein Recht bekommen) wenn du die Doppelbelastung abwenden willst. Also kaufe einfach normale Rohlinge und schreib dies in den Vertrag. Wenn der Veranstalter dann nicht die richtige Gebühr zahlt ist das sein Problem.

  • Rolf Gille
    Verifiziert
    Beiträge
    927
    • 5. November 2009 um 21:53
    • #3

    Vielleicht hilft das:

    Zitat

    Durch die Entrichtung der Leerkassetten-Gerätevergütung sind nur Vervielfältigungen für den persönlichen, privaten Gebrauch abgegolten. Nicht abgegolten hingegen sind Vervielfältigungen, die dem Erwerbszweck des Vervielfältigers dienen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die hergestellten Vervielfältigungsstücke öffentlich wiedergegeben oder verkauft werden sollen.

    Quelle: http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 5. November 2009 um 22:20
    • #4

    Ich will die ganze GEMA umgehen, in dem ich mir Aufträge im angrenzenden Ausland suchen will (D/CH/F-Dreiländereck)
    Dann gelten deren Urheber- und -abgabegesetze = nix 30 % Zuschlag in CH.

    Der Schweizer Einrichtung (SUISA) ist es anscheinend egal, ob von Original oder Kopie abgespielt wird.
    Und die berücksichtigen auch Einnahmen contra Ausgaben = ob und wieviel Gewinn gemacht wurde.
    Bei null Gewinn gibts z.B. eine Mindestgebühr von 50,- sFr.

    Dagegen die GEMA verlangt ihre Gebühren, selbst wenn die VA mit Verlust. Es gibt zwar eine Härtefall-Lösung, die ist aber sehr schwierig und unsicher zu bekommen.

    Die Urheberrechts-Abgabe auf CD-Rohlinge u.a. - damit wird m.E. nur die Privat-Kopie abgedeckt, zum selber = alleine anhören, oder z.B. im privaten Freundeskreis.
    Der öffentliche Auftritt = dann hören es Viele, wird anscheinend mit dem 30 % Zuschlag abgedeckt.

    Die Bestimmungen, wg. dem 30 % Zuschlag - gehören dringend geändert.
    z.B. wer Originale hat, aber seine vielen Vinyl-Schallplatten nicht mit schleppen will -> auf MP3 kopiert = warum dafür noch Zuschlag ?

    Oder wer ein GEMA-pflichtiges Stück abspielen will, aber keine Originale auftreiben kann, weil nicht (mehr) im Handel erhältlich,
    oder das Stück existiert nur als MP3, aber war nie auf einem Tonträger - warum dafür trotzdem Zuschlag zahlen müssen ?

    Die CD steht m.E. bereits "auf der Kippe" = in naher Zukunft dessen Abschaffung ?
    Und dann nur noch Vermarktung online via Internet-Download ?

    Das Ganze kann aber auch kräftig "nach hinten" los gehen ?
    z.B. noch mehr GEMA- o.a. Abgaben für öffentliche Aufführungen, als Ausgleich für den schwindenden Tonträger-Verkauf ?
    Und dann Veranstalter noch mehr die Schnauze voll, wegen der GEMA ?

    Jeder soll sein Geld verdienen - aber nicht übertreiben. Wenn ers übertreibt -> gibts weniger oder gar kein Geld ?

    Irgendwann wird m.E. die Musikindustrie kräftig auf die Schnauze fallen - und dann "ganz kleine Brötchen backen" müssen.
    Weil sie froh sein können, überhaupt noch Geld zu erwirtschaften.

    Der Markt verändert sich ständig. Oder wer würde heutzutage noch umger. 200,- Euro für einen Taschenrechner bezahlen ?
    Oder umger. 800,- Euro für ein Handy, mit Vertrag ? :lol:

    Also muß sich auch die GEMA ändern. Und solange sie daß nicht macht - gibts kein Geld von meinen VAs - ganz legal ! :grin:

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 5. November 2009 um 22:48
    • #5

    hmmm... danke Rolf, den Text habe ich irgendwie übersehen...
    ich fürchte dass genau das meine Frage beantwortet hat
    so ein kack :?

    naja... dann werde ich mir halt die normalen Rohlinge kaufen und dann muss halt der Veranstalter bluten...

    CDs zu kaufen wird auf dauer leider immer teurer und der Mitbewerberdruck in Bezug auf Preise lässt einfach nichtmehr zu, dass ich wirklich alles als original kaufe
    und die privaten Leute interressiert nicht, ob ich Originale habe oder nicht... die interressiert nur der Preis unter dem Strich

    danke schonmal für die Antworten

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • fox
    Reaktionen
    38
    Beiträge
    525
    • 5. November 2009 um 23:54
    • #6

    wie gesagt, diese extragebühr ist einfach schon längst überholt. wenn man heute mp3s über beatport etc lädt, dann erwirbt man sie doch legal und vollständig. klar, dass man dann dazu ne cd brennen muss. aber das hat doch mit raubkopieren nix mehr gemein. diese organisation ist VÖLLIG hinten dran.

    (und nur um vorzubeugen: natürlich sollen künstler entlohnt werden. aber nicht so wie es jetzt der fall ist. heutzutage geht ein großteil der gemagebühren an die top xxx, weil bei vielen veranstaltungen nicht nachvollzogen werden kann, was von wem lief. und da gibt man es halt einfach mal den topverdienern. nein, danke.)

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 6. November 2009 um 06:03
    • #7
    Zitat

    Ich will die ganze GEMA umgehen, in dem ich mir Aufträge im angrenzenden Ausland suchen will (D/CH/F-Dreiländereck)
    Dann gelten deren Urheber- und -abgabegesetze = nix 30 % Zuschlag in CH.

    Und meldest dich dann ganz ordentlich an der Grenze als Künstler und füllst alle Formulare aus... viel Spaß, ist ein rießen Hickhack...und ein Grund warum ich nicht in der Schweiz arbeite. Was macht ihr euch eigentlich so viele Gedanken? Der Veranstalter muss doch die GEMA zahlen. Also eben einfach folgendes in den Engagement-Vertrag:

    "Hiermit weise ich ausdrücklich darauf hin, dass alle Musik- und Tanzveranstaltungen GEMA-pflichtig sind und vom Veranstalter angemeldet werden müssen. Die erforderlichen GEMA Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden (http://www.gema.de). Der Beauftragte ist nicht verpflichtet dieses zu prüfen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, werden auf den Veranstaltungen Sicherungskopien verwendet."

    Wenn dann der Veranstalter die falsche Gebühr entrichtet seit ihr doppelt abgesichert.

  • tufkamagi
    Beiträge
    945
    • 10. November 2009 um 13:45
    • #8

    Hallo.

    Da mich dieses Thema auch sehr intressiert, hab ich die GEMA mal angeschrieben bezgl. dieses Aufpreises.
    Hier ihre Antwort:

    Zitat von "GEMA-fuzzi"

    Sehr geehrter Herr Gindele,

    grundsätzlich ist zu sagen, dass Sie durchaus Sicherungskopien für private Zwecke anfertigen dürfen, diese sind jedoch für die Aufbewahrung und nicht für die öffentliche Nutzung bestimmt. Wenn Sie eine Kopie für eine öffentliche Wiedergabe verwenden wollen, wird ein Aufschlag für die Lizenzierung des sog. Vervielfälltigungsrechts fällig, da die Sicherungskopie eine Vervielfältigung ist, und somit das Werk einemal mehr existiert. Hierbei spielt das Medium (CD, Festplatte usw.) auf dem die Kopie gespeichert wird keine Rolle. Der Aufschlag von 30% im Bereich Discotheken ist übrigens im Verhältnis zu anderen Nutzungsbereichen relativ niedrig, denn bei diesen liegt der Aufschlag bei 50% bzw. 100%. Sollten Sie noch weitere Fragen an uns haben, steht Ihenen unsere Bezirksdirektion in Ihrer Nähe (http://www.gema.de/plz-suche) gerne zur Verfügung.

    Ich werd da mal weiter Nachhaken und dam >Ball bleiben. Ich hab mir noch ein paar Fragen notiert, die ich gerne mal dort loswerden will. ich sag euch dann wie es ausging.(Obwohl ichs ja eigentlich mir jetzt schon denken kann)

    Grüßle,
    elefelle

    ja, es geht noch lauter!

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 10. November 2009 um 15:20
    • #9
    Zitat von "Michael Beyer"

    Warum als Künstler ? Oder besser als gewerblicher Dienstleister ?

    Also, mal sehen was auf mich zukommt.

    Die Diskussion geht dahin, diesen 30 % Zuschlag dem DJ von seiner Gage abzuziehen ! :evil:
    Weil es nicht Schuld/Ursache des Veranstalters ist, wenn der DJ keine Originale abspielt.

    OK - nützliche Klausel. Vielleicht im Detail noch einen Fachanwalt oder Organisation daran "feilen" lassen ?
    Denn z.B. private, geschlossene VAs sind m.W. nicht GEMA-pflichtig. Und z.B. "Kopien aufgeführt". = wäre eindeutiger.
    Es sind keine GEMA-Rechte, sondern aufgrund ! des Urheberrechtsgesetzes Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte.

    Der Veranstalter muß haften + blechen. Aber kann dann deswegen stinkesauer werden, und diesen DJ nie wieder buchen.
    Und für ihn blieben nur noch diese DJs übrig, die nach wie vor ihre Plattenkoffer = Vinyls schleppen (..lassen :grin: ).

    m.E. sind diese 30 % Zuschlag praxisfremd, und im Grunde nur eine Bereicherung für die GEMA und deren (Haupt-)Nutznießer.
    Denn dieses Geld kommt m.E. sowieso nicht Denen zugute, deren Musik man als Kopie abspielt/aufführt.
    Der Zuschlag wird erst recht absurd, wenn man die Originale zuhause hat, aber unterwegs nicht dessen Beschädigung oder Verlust riskieren will.
    Oder z.B. nicht mehr die schweren Plattenkoffer schleppen will.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 10. November 2009 um 16:29
    • #10

    Hab gar nicht gemerkt, dass da jemand mal wieder meine Beiträge auseinanderpflückt :lol:

    Warum du dich an der Kantonsgrenze besser als Künstler und nicht als gewerbl. Dienstleister meldest erfährst du wenn du durch zig Seiten der schweizerischen Bestimmungen gelesen hast.

    Zitat

    Die Diskussion geht dahin, diesen 30 % Zuschlag dem DJ von seiner Gage abzuziehen !
    Weil es nicht Schuld/Ursache des Veranstalters ist, wenn der DJ keine Originale abspielt.


    Na den Job muss man doch nicht annehmen, bzw er muss dich ja nicht buchen. Wenn das in deinem Vertrag drinsteht ist es sein Problem, basta.

    Zitat

    OK - nützliche Klausel. Vielleicht im Detail noch einen Fachanwalt oder Organisation daran "feilen" lassen ?
    Denn z.B. private, geschlossene VAs sind m.W. nicht GEMA-pflichtig. Und z.B. "Kopien aufgeführt". = wäre eindeutiger.
    Es sind keine GEMA-Rechte, sondern aufgrund ! des Urheberrechtsgesetzes Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte.


    Es sind keine Vervielfältigungsrechte sondern GEMA-Gebühren. Danke für den Hinweis, ist noch ein Fehler den ich übersehen habe. Sonst sollte das wohl reichen, da es eh nur ein Hinweis auf geltendes Recht ist. Der Veranstalter ist derjenige der haftbar ist.

    Zitat

    Der Veranstalter muß haften + blechen. Aber kann dann deswegen stinkesauer werden, und diesen DJ nie wieder buchen.
    Und für ihn blieben nur noch diese DJs übrig, die nach wie vor ihre Plattenkoffer = Vinyls schleppen (..lassen ).


    Ja hat einer gemacht, weil der da Originalplatten bringt. Er kam dann mit zwei MP3-Playern, auf denen O-Ton "alle Songs natürlich legal sind", lag nach drei Stunden und einer Flasche Havana-Club fast über dem Pult :lol:

    Zitat

    m.E. sind diese 30 % Zuschlag praxisfremd, und im Grunde nur eine Bereicherung für die GEMA und deren (Haupt-)Nutznießer.


    Die Grundidee von GEMA ist ja in Ordnung, aber hier geht es tatsächlich nur noch darum Geld in die Kassen zu spülen.

    Zitat

    Der Zuschlag wird erst recht absurd, wenn man die Originale zuhause hat, aber unterwegs nicht dessen Beschädigung oder Verlust riskieren will.


    Genauso arbeite ich. Eine Aussage der GEMA diesbezüglich ist nicht zu bekommen. Nach dem dritten Versuch bekommt man schon die gleichen Textbausteine. Ist denen als nicht nur egal, sondern sie kennen wohl das Problem.

    Es müsste halt nur ein Kläger und ein geradrückiger Richter gefunden werden.

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 10. November 2009 um 21:54
    • #11
    Zitat von "Michael Beyer"

    Warum du dich an der Kantonsgrenze besser als Künstler und nicht als gewerbl. Dienstleister meldest erfährst du wenn du durch zig Seiten der schweizerischen Bestimmungen gelesen hast.

    OK - danke für den Hinweis. Ich komm dann auf Dich zu, wenns bei mir soweit ist, denn bei mir noch keine Ahnung davon.

    Zitat

    Er kam dann mit zwei MP3-Playern, auf denen O-Ton "alle Songs natürlich legal sind", lag nach drei Stunden und einer Flasche Havana-Club fast über dem Pult :lol:

    Was für MP3-Player ? Etwa so kleine 40,- Euro Dinger u.ä. ?
    Tja, man könnte so manche Anekdote aus den VA-Erfahrungen erzählen. :wink:
    Wie der englische Radio-DJ, den ich in der Disse in Basel (CH) stockbesoffen auf dem Männer-WC fand = er sein Interview mit dem live aufgetretenen Disco-Trio Imagination verpasste, und ich mich dann mit Denen (auf englisch) unterhielt.

    Zitat

    Der Zuschlag wird erst recht absurd, wenn man die Originale zuhause hat, aber unterwegs nicht dessen Beschädigung oder Verlust riskieren will.

    Zitat

    Genauso arbeite ich.

    ..... und viele internationale DJs auch. Das müssen keine Raubkopien sein, sondern Sicherheitskopien von seinen Originalen !
    Ich hab mal vier Original-Vinyls-Schallplatten verloren, und brauchte viele Jahre, um sie wieder zu beschaffen.

    Zitat

    Eine Aussage der GEMA diesbezüglich ist nicht zu bekommen.

    Daß ist deutsche Beamten-Mentalität ? = es gilt daß, was da steht - basta !
    m.E. fällt der 30 % Zuschlag bereits an, wenn auch nur eine Einzige der gespielten CDs kein Original-Tonträger ist ?

    Zitat

    Es müsste halt nur ein Kläger und ein geradrückiger Richter gefunden werden.

    Wer legt sich schon ausgerechnet mit der GEMA an ?

    Etwa wie der Tanzschulen-Besitzer ? Wo die GEMA dessen Tanzschule wie einen VA-Ort nach qm. bewertete.
    Vor Gericht rückte die GEMA mit vier Anwälten an, und das Urteil schien bereits vorher fest zu stehen ?
    Der Anwalt des T-Besitzers:"Sowas habe ich noch nie erlebt".

    Entweder die GEMA reformiert sich schnellstens - oder die Politik entzieht ihnen den Auftrag wg. Urheberrechtsgesetz ? = die Geschäftsgrundlage der GEMA
    Mal sehen, was die Petition betreffs GEMA erreicht (Über 100.000 Unterzeichner = mit Abstand größte Petition Dtl.)

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 10. November 2009 um 22:25
    • #12
    Zitat

    Ich hab mal vier Original-Vinyls-Schallplatten verloren, und brauchte viele Jahre, um sie wieder zu beschaffen.


    Was soll ich da erst sagen. 50% meiner CDs sind abgemeldet, werden nicht mehr aufgelegt und sind nicht mehr erhältlich bzw stehen nur in irgendwelchen dunklen Läden in NY o.ä. Vinyl ist so hoch gehandelt, dass ich es nicht mitnehme.

    Zitat


    Daß ist deutsche Beamten-Mentalität ? = es gilt daß, was da steht - basta !
    m.E. fällt der 30 % Zuschlag bereits an, wenn auch nur eine Einzige der gespielten CDs kein Original-Tonträger ist ?


    Genau so ist es. Ein einziger reicht und somit gilt sofort für alles der 30%, 50% oder eben 100%ige Aufschlag. Da steht ja nix, das ist das Problem. Denn sie halten Ihre Bestimmungen für vollständig. Also bin ich eigentlich selbst doof, wenn ich alles auf Original habe. Ich handel da nur aus Überzeugung, denn die Bands sollen ja überleben. Leider bekommen GEMA und CO ne Menge der Kohle und die Bands meist nur das Klimpergeld :(

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  2. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  3. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  4. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  5. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  6. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  7. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  8. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  9. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  10. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™