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Formular für Beschädigung am Material....

  • martinfricke
  • 7. Dezember 2009 um 17:10
  • matthias erb
    Beiträge
    372
    • 24. Dezember 2009 um 18:18
    • #21
    Zitat von "hell&dunkel"

    Viel Spaß beim Geld eintreiben, wenn die VA statt 500,-€-Thaler wegen zerstörter Geräte plötzlich 2000,-€ kostet.

    Wenn der "Schuldige" nicht zahlen will oder kann, ändert daran aber auch ein unterschriebenes Formular nichts ;)

  • mike j.
    Reaktionen
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    Beiträge
    2.924
    • 26. Dezember 2009 um 13:10
    • #22

    Wir selbst haben ein kleines PDF mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da drin steht dass der Mieter für jeglische Schäden dritter, egal wer das Zeug bedient, haftet.

    Dies akzeptiert er mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag oder einer gesonderten Haftungsübernahme. Somit kannst du sogar vor Gericht und es schaut gut für Dich aus, sofern der Veranstalter bezahlen KANN (Ausnahme hier nur Konkurs, und auch da kann man noch was machen).

    In der Praxis siehts da nicht so streng aus. Wir haben die ganzen Jahre nur 1x defekte Hochtöner wegen eines Feedbacks auf einer HipHop VA gehabt (unbeaufsichtigt, Feedbackdistroyer wurden von den DJs entfernt). Der "DJ" hatte die SAE abgeschlossen und fragte, was das Kästchen (Sabine...) da soll ;-))). Nachdem man angedroht hatte, die Boxen zu 1500 euro das Stück zu bezahlen, stellte sich der DJ Quer. Die 2x 100 Euro für den BMS Hochtöner bezahlte er dann anstandslos...

    Formular brauchts da keines. Sobald man etwas von einer Firma will, gibts Geschäftsbedingungen, die zu akzeptieren sind. Die sollen halt so Wasserdicht als nur möglich sein. Da hilfts sich von anderen Firmen die AGBs mal durchzusehen oder einen Anwalt fragen. Wichtig dabei ist wirklich das, dass es keine Lücke oder 2deutige Stelle gibt, über die man sich rausreden kann.

  • max hirse
    Beiträge
    110
    • 11. Januar 2010 um 21:41
    • #23

    Hi,
    AGB ist das Zauberwort.
    Die kriegt der Kunde mit dem Angebot, auf dem steht, dass die AGB gelten, zugestellt (als Anhang) oder er wird darauf verwiesen, dass sie sich auf der Website finden. Und auf dem nächstbesten Zettel, den der Kunde unterschreibt (vor der Veranstaltung) steht dann drauf, dass er die AGB gelesen hat und mit seiner Unterschrift akzeptiert.

    AGB+ Unterschrift = "Halbe Miete"

    Man muss aber dazusagen, dass das eben die Absicherung für den Extremfall ist, dass der Kunde die Zahlung verweigert.

    Im Normalfall
    a) geht nichts kaputt
    b) bei Kleinbeträgen kann man in Erwägung ziehen, ob man Folgeaufträgen zuliebe den Schaden selbst übernimmt.

    c) bei größeren Schäden --> keine Ahnung, hatten wir noch nicht

  • mike j.
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    2.924
    • 12. Januar 2010 um 23:15
    • #24

    Wir haben ein DJM-500 in einem Case mit ein paar nützlichen Adapterkabelchen dabei, da fehlte bis jetzt immer irgendwas, und wenns nur ein Faderknopf war. Auf Dauer ist das Ding eher eine Spardose mit Loch als ein lukrativer Verleihartikel.

    Jetzt ist ein Zettel im Case, auf dem ein Foto und eine Liste vom Inhalt drauf ist und der Hinweis, dass bei Fehlen eines Zubehörteiles oder Knopfes pro Stück 10 Euro zu zahlen sind.

    Seit dem Fehlt da nixmehr...

  • nachwuchslichtler
    Beiträge
    651
    • 18. Januar 2010 um 19:40
    • #25

    Hatte exakt das gleiche an Silvester. Habe extra auf das Angebot einen Satz eingefügt "Hiermit verpflichte ich mich, im Schadensfall... bla bla".
    Und es kommt wie es kommen muss: Die Jungs rufen Abends an und brauchen mehr Material, ich liefere Material von einer anderen Firma und jetzt ratet mal, was kaputt ist?
    Natürlich der 18" Treiber des Celestion SR2, den ich von der anderen Firma weitervermietet habe.
    "Veranstalter" waren ein paar Jungs 16-20, größtenteils "Rapper", von denen Niemand weiß, was eine Haftpflichtversicherung ist und warum man Rechnungen überhaupt schreibt. Bis jetzt ist noch kein Geld da, alles was ich habe ist der Wisch mit der Unterschrift, wie oben beschrieben und das Versprechen, dass über irgendeinen Freund eines Freundes dessen Versicherung der Schaden bezahlt wird.
    Frage ist, ob es sich dann irgendwann lohnt, einen Anwalt einzuschalten bei einem Schaden von ca. 600€.
    Also heißt es erstmal Abwarten...

    Und ich wusste es vorher(!!)

    Gruß, Alex Haneke

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 18. Januar 2010 um 20:30
    • #26

    das ist der richtige Ansatz:

    Zitat von "hell&dunkel"

    Je nach Veranstaltung steht einer der Herren an der Technik.
    Bei einer VA, wie MartinFricke gedenkt sich anzutun, hätte ich gerne einen Bauzaun zwischen Publikum und Technik. Zugang nur über Security. Das funktioniert (Erfahrungswert). :grin:

    Bauzaun, Bauzaun Bauzaun

    oder von vorne herein, randalesicheres Material :wink:

    Falls der Bauzaun zu groß ist, aufen Schrottplatz findest alle Einzelteile um Randalezäune selber zu bauen
    ich finde die Zeit und das Geld ist hier besser aufgehoben wie im Papier :wink:

    Bei der gestriegen VA's war mein Lautsprecherschutz überwinternde Oleandersträuche...

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 19. Januar 2010 um 17:04
    • #27

    Ich werfe mal noch die Möglichkeit der Kaution in die Runde. Kenne auch Verleiher, die bei Erstkunden stets eine Kaution fordern.

  • nachwuchslichtler
    Beiträge
    651
    • 20. Januar 2010 um 11:58
    • #28

    Dann könnte ich das Material verkaufen, wenn ich das machen würde. Es gibt genug Konkurenz, die keine Kaution nimmt bei uns und ich denke, die Kunden werden da eher die Konkurenz wählen

    Gruß, Alex Haneke

  • Seibel
    Beiträge
    2.184
    • 20. Januar 2010 um 12:06
    • #29

    Bei mir sind am Samstag 2 Subs und ein Top defekt zurück gekommen... ohne Mietvertrag ohne Kaution... der Mieter hat den Schaden an Ort und Stelle beglichen... wo liegt da das Problem? Er macht etwas kaputt also muss er es ersetzten.. falls nicht gibt es Rechtswege...

    http://www.sodiumsound-eventtechnik.de

  • Christian Ever
    Beiträge
    96
    • 20. Januar 2010 um 12:31
    • #30

    Die meisten Kunden, die eine Kaution hinterlegen müssen (z.B. Erstkunden), gehen meiner Erfahrung nach sorgfältiger mit dem Equipment um.
    Also ich hab mit Kaution gute Erfahrungen gemacht.
    Ich werde aber schon stutzig, wenn jemand versucht, die Kaution raus zu handeln oder kürzen möchte.
    Wo ist das Problem? Er bekommt die Kaution ja zurück (im Idealfall :lol: ).
    Mit Kaution passen die meisten besser auf und ich brauch mir bei einem kleinen Schaden keinen Kopf über die Zahlung (bzw. die eventuell schlechte Zahlungsmoral) machen.
    Gruß
    Christian

  • Klangwerk
    Beiträge
    205
    • 20. Januar 2010 um 12:39
    • #31
    Zitat von "Seibel"

    Bei mir sind am Samstag 2 Subs und ein Top defekt zurück gekommen... ohne Mietvertrag ohne Kaution... der Mieter hat den Schaden an Ort und Stelle beglichen... wo liegt da das Problem? Er macht etwas kaputt also muss er es ersetzten.. falls nicht gibt es Rechtswege...

    Nur so aus reinem Interesse, was bzw. wieviel durfte denn bezahlt werden ?

  • Seibel
    Beiträge
    2.184
    • 21. Januar 2010 um 09:52
    • #32

    400 Euro musste ersatz geleistet werden.

    http://www.sodiumsound-eventtechnik.de

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