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Formular für Beschädigung am Material....

  • martinfricke
  • 7. Dezember 2009 um 17:10
  • martinfricke
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    • 7. Dezember 2009 um 17:10
    • #1

    Es geht um folgendes:

    Ich mache nächste Woche auf einer Veranstaltung Musik und Licht
    Ich weiß aber jetzt schon, dass unter den Leuten viele Chaoten sind und stark betrunkene Leute.


    Ich möchte nun um sicherzugehen, dass mein Material im Schadensfall bezahlt wird, ein Formular erstellen.

    Dieses muss dann der Veranstalter mit Adresse und Unterschrift unterschreiben.
    Damit übernimmt er jeglichen Schaden, der an meinem Material durch seine Gäste entsteht und muss für diesen Schaden aufkommen.


    Nun weiß ich aber nicht wie ich das ganze im Formular formulieren muss, so das es auch Rechtlich gillt.

    Hat da jemand eine Idee wie man das am besten macht?
    Bzw. gibt es eventuell dafür schon fertige Formulare?

  • michael beyer
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    • 7. Dezember 2009 um 18:04
    • #2

    Variante 1: Du nimmst eine/n RechtsanwaltIn, die/der dir das formuliert und damit bist du 100% auf der sicheren Seite.

    Variante 2: Du schaust mal was andere da so schreiben und übernimmst nachdem du gefragt hast.

  • hell&dunkel
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    • 7. Dezember 2009 um 19:55
    • #3

    Variante 3: Du überlegst dir, ob der Veranstalter unbedingt zu deinem Kundenkreis zählen muß, da du u.U. auch mit Formular mehr Ärger hast, als dir lieb ist.

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  • Rolf Gille
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    • 7. Dezember 2009 um 20:16
    • #4

    Wenn du selbst bei der VA bist, wird dir das alles nichts nutzen. Das einzige was du versuchen kannst ist ne Verpflichtung vom Veranstalter unterschrieben zu kriegen, dass er entsprechen Security zu stellen hat.

    Im Zweifel befolge Armins Rat.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • michael beyer
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    • 7. Dezember 2009 um 20:25
    • #5
    Zitat

    Variante 3: Du überlegst dir, ob der Veranstalter unbedingt zu deinem Kundenkreis zählen muß, da du u.U. auch mit Formular mehr Ärger hast, als dir lieb ist.


    :lol: :lol: :lol:

    Was hat die Security mit einer Veranstaltungshaftpflicht zu tun?

  • hell&dunkel
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    • 7. Dezember 2009 um 20:40
    • #6

    Der gefährlich aussehende Schrank in der schwarzen Jacke kann durchaus ein Mittel zur gesunderhaltung des Materials sein.... :grin:

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  • Rolf Gille
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    • 7. Dezember 2009 um 20:41
    • #7
    Zitat

    Was hat die Security mit einer Veranstaltungshaftpflicht zu tun?


    Gings nicht um die Angst dass Chaoten und/oder betrunkene Gäste das Equipment zerstören könnten?

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • michael beyer
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    • 7. Dezember 2009 um 20:55
    • #8
    Zitat

    Der gefährlich aussehende Schrank in der schwarzen Jacke kann durchaus ein Mittel zur gesunderhaltung des Materials sein....

    Na die stehen hier immer an der Tür und nicht neben dem DJ :wink:

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 7. Dezember 2009 um 21:12
    • #9

    Je nach Veranstaltung steht einer der Herren an der Technik.
    Bei einer VA, wie MartinFricke gedenkt sich anzutun, hätte ich gerne einen Bauzaun zwischen Publikum und Technik. Zugang nur über Security. Das funktioniert (Erfahrungswert). :grin:

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  • michael beyer
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    • 7. Dezember 2009 um 21:15
    • #10

    Du meinst so nett wie bei Bluesbrothers ... hmmm ... auch nicht schlecht ...

  • martinfricke
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    • 7. Dezember 2009 um 22:57
    • #11

    Okay, dann hol ich mir nen Zaun und begrenze meinen Bereich ein.


    So Quasi:

  • Online
    Jürgen Klingel
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    • 7. Dezember 2009 um 23:08
    • #12
    Zitat von "Michael Beyer"

    Du meinst so nett wie bei Bluesbrothers ... hmmm ... auch nicht schlecht ...

    :lol: Maschendrahtzaun (in the mornin´, Maschendrahtzaun, late at night!) aber Vorsicht, Tomaten und Eier fliegen auch da teilweise durch :grin:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • florian steixner
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    • 8. Dezember 2009 um 09:40
    • #13

    ist das ein dry-hire auftrag, oder baust du das zeug dort auf?

  • Eliminator
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    • 8. Dezember 2009 um 17:17
    • #14

    Wenn ich schon den kleinsten Zweifel daran hätte, daß mein Zeug eine Veranstaltung unversehrt übersteht, dann wäre diese Veranstaltung für mich schon gelaufen.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • michael beyer
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    • 8. Dezember 2009 um 17:34
    • #15

    Wenn man es eher geschäftlich sieht ist ein Job eben eine Einnahmequelle und die Gefahren können ja minimalisiert werden. Wenn man es eher als Hobby sieht, ist es wohl eher sinnvoll das geliebte Equipment dort nicht hinzustellen.

    Bekomme hier auch immer DryHire-Anfragen wegen meiner Player, da 1000er hier am Hochrhein absolute Mangelware sind (dabei habe ich die erst wenige Wochen - wer da wieder gequasselt hat) aber ich werde die da sicher nicht rausgeben, solange ich nicht selbst bei dem Event gebucht bin - ätsch :grin:

  • Eliminator
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    • 9. Dezember 2009 um 19:55
    • #16

    Als Hobby sehe ich diese Murkserei schon lange nicht mehr an. Wo bleibt bitte die Wirtschaftlichkeit, wenn der zu erwartende Schaden am Material größer ist als der Erlös?

    Der Gewinn kann auch schon mal größer sein, wenn man sein Zeug zu Hause läßt.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • DJ-JAJA
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    • 24. Dezember 2009 um 12:47
    • #17
    Zitat

    Der Gewinn kann auch schon mal größer sein, wenn man sein Zeug zu Hause läßt.

    Nur halt nicht größer 0 :wink:

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • matthias erb
    Beiträge
    372
    • 24. Dezember 2009 um 13:53
    • #18

    Wenn ein Veranstalter bei mir
    a) meine Technik mietet und
    b) zusätzlich meine Dienstleistung als DJ in Anspruch nimmt
    und das ganze nicht schwarz läuft, dann ist doch in jedem Fall der, der den Mietvertrag unterschrieben hat, für die Geräte verantwortlich und zahlt diese dann im Zweifelsfall auch?
    Wieso sollte sich daran was ändern, wenn der TO diesmal auch nohc auflegt?

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 24. Dezember 2009 um 17:59
    • #19

    Viel Spaß beim Geld eintreiben, wenn die VA statt 500,-€-Thaler wegen zerstörter Geräte plötzlich 2000,-€ kostet.

    Frohes Fest.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Bernd Masu
    Beiträge
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    • 24. Dezember 2009 um 18:09
    • #20

    Wie sind ggf. Eure Kenntnisse oder gar Erfahrungen mit einer Elektronik-Versicherung ? - Die ggf. für defekte Geräte eintritt: Reparatur oder Neubeschaffung.
    (auch bei Diebstahl. Evtl. auch bei Vandalismus ?)
    Jahresprämie: Ein Prozent vom gesamten Wiederbeschaffungswert.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

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