Also ich kann in keinem der Dokumente einen Unterschied erkennen - es geht um "drahtlose Audio-Funkanwendungen". Ob das nun IEM, Gitarre oder Gesang sind - unerheblich.
Best
SKY
Also ich kann in keinem der Dokumente einen Unterschied erkennen - es geht um "drahtlose Audio-Funkanwendungen". Ob das nun IEM, Gitarre oder Gesang sind - unerheblich.
Best
SKY
ich gehe mal davon aus (dies ist aber nur eine Mutmaßung), dass mit
Vfg 68 der pofessionelle Betrieb von Funkmikrofonen und ähnlichen gemeint ist und
Vfg 7 private Anwendungen (Funkkopfhörer, Babyfone,...)
aber das kann sich sicher ne Behörde so hinlegen wie sie es möchte :? - eine strikte Trennung gibt es wohl nicht...zumindest habe ich noch keine gefunden
naja...bestimmt auch nen bisschen deregulierung mit im Spiel...
Nun, für Mikrofone gibt es spezielle Verfügungen. Normalerweise wird in neuen Veröffentlichungen erwähnt, welche alten Richtlinien/Regeln, etc ausser Kraft treten. (logisch, 2 parallele "Gesetzte" sind nicht mir dem Begriff "Rechtssicherheit" in Einklang zu bringen) also müsste da irgend ein Unterschied sein. Wo der genau zu finden ist, ist wie ich schon schrieb
ZitatHaarspalterei
. ...Die wir lieber denen überlassen, die sich damit auskennen.