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Ebay,als Verkäufer betrogen worden

  • wurst
  • 14. April 2010 um 23:01
  • wurst
    Beiträge
    170
    • 14. April 2010 um 23:01
    • #1

    Hallo
    ich habe aktuell folgendes Problem bei Ebay:
    Ich habe einen Scanner bei Ebay per Sofortkauf verkauft (Martin SCX 500).Käufer hat 0 Bewertungen.Dieser war zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionstüchtig (Vorher nochmals getestet).3 Tage nach abschicken des Scanners habe ich vom Käufer eine Mail erhalten,dass der Scanner nicht funktionieren würde.Einen Transportschaden schloss er aus.Ich hatte vermutet,dass das Leuchtmittel den Transport nicht überstanden hatte und bat den Käufer ein anderes Leuchtmittel zu testen.Er antwortete,dass er das Leuchtmittel an einem externen Trafo getestet habe und sagte es würde kein Strom an der Fassung ankommen,sonst seien die Funktionen aber da (Pan,Tilt,Gobo).Daraufhin habe ich eine Rücknahme angeboten,der er auch zustimmte.
    Heute habe ich den Scanner per Post zurückerhalten und ihn gerade getestet.Leider musste ich feststellen,dass der Scanner nun leider gar nichts mehr macht. (Lüfter läuft,aber nur unrund,so als ob er nur sporadisch,etwa alle halbe Sekunde Strombekommt.Ebenso die Power LED,diese flackert nur.Das DMX Modul (7 Segment Anzeigen) gehen gar nicht erst an.

    Meine Vermutung daher:
    Der Käufer hat meinen Scanner ausgeschlachtet,die Teile in seinen eingebaut und meinen mit defekten Teilen zurückgeschickt.Die These würde stützen,dass die Schrauben des Gehäuses deutliche Werkzeugspuren aufweisen

    Wie verhalte ich mich in diesem Fall nun am besten?
    Das Geld des Käufers habe ich noch,es wurde abgemacht,dass ich es nach Wiedererhalt des Scanners überweise.

    Vielen Dank
    Tim

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 14. April 2010 um 23:26
    • #2

    Privat oder gewerblich?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • wurst
    Beiträge
    170
    • 14. April 2010 um 23:32
    • #3

    Privat

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 15. April 2010 um 03:17
    • #4

    Bist Du Dir sicher, daß Du den selben Scanner zurück bekamst ? - Oder nur einen baugleichen ?
    Vielleicht hat er seinen defekten Scanner zugesandt ? - Vielleicht hat er sie beim einpacken verwechselt ?

    Bevor ich etwas verschicke, mache oder merke ich mir versch. Kennzeichen. ggf. versteckte Markierungen + ggf. Notiz der Seriennummer.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • wurst
    Beiträge
    170
    • 15. April 2010 um 07:40
    • #5

    Seriennummer ist identisch

  • Mechwerkandi
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    1
    Beiträge
    7.712
    • 15. April 2010 um 08:44
    • #6

    Pech gehabt.
    Das steht Aussage gegen Aussage. Er wird auf die Rückzahlung des Betrages bestehen, er hat Dir ja auch das Gerät zurückgeschickt.

    Alles, was mechnisch nicht die Stabilität eines 20er Rundstahls aufweist, wird nicht verschickt, sondern nur persönlich abgeholt.

  • rene classen
    Beiträge
    897
    • 15. April 2010 um 09:27
    • #7

    Gibt es Zeugen für den Zustand wie du es versandt hast?

    Ist auf alle Fälle ein Fall für den Rechtsanwalt, es sei den du kannst das Geld verkraften und schreibst es unter Lehrgeld ab. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

    Es ist ja noch wichtig wie die Auktion genau aussah, bezüglich "Privat" -> Keine Gewährleistung, Keine Rücknahme.
    Daraus resultiert auch noch der Punkt des Gefahrenübergang.

    Hättest Du von dir aus die Rücknahme nicht angeboten, hätte er im Grunde allein ein Problem gehabt.

    So wirst Du den Kaufpreis zwar erstatten müssen, hast aber einen Schadenersatzanspruch für den Unterschied zwischen von dir versandter und zurückerhaltender Ware.

    Evtl. kann man ja auch versuchen eine Einigung zu erzielen.

    Und vom Grundsatz schliesse ich mich Mechwerkandi an:
    Am Besten Übergabe mit Funktionstest. Ansonsten unter Zeugen vor Versand einen Test duchführen.

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 15. April 2010 um 10:58
    • #8
    Zitat von "wurst"

    Käufer hat 0 Bewertungen.

    Ich kaufe und verkaufe nicht an Ebayer mit null Bewertungen.
    Oder nur ein paar positive Bewertungen mit Kleinkram.
    Weiterer Trick: Div. positive Bewertungen, aber immer vom Selben = Kumpel ?
    Daß sind Tricks, um mal schnell andere Ebayer abzuzocken. Schnell anmelden, und danach gleich wieder abmelden ?

    Schau mal nach, an welchem Datum sich dieser Ebayer angemeldet hatte. Vermutlich nur, um diesen Scanner zu kaufen ? Hat er inzwischen seinen Account gelöscht ?

    Einige Ebayer (Verkäufer) verlangen von Bietern mindestens zehn positive Bewertungen, sonst kein bieten erwünscht.

    Ich hab kürzlich zwei Walzen-Flower (Penguin Barrel) per Post bekommen. Das Paket war innen mit zerknülltem Zeitungspapier gut ausgestopft. Alles intakt. Sogar die LM.

    wurst: Ich schick Dir noch ne PN.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 15. April 2010 um 12:05
    • #9

    Zuersteinmal, warum gehst du als privater Verkäufer den auf das ein? Du bringst dich dadurch in eine blöde Situation. Zum einen hast du jetzt den Schaden, ein Beweis für die von dir erhobenen Vorwürfe kannst du nicht oder nur schwer erbringen und mit der Rücknahme hast du nun auch noch ein mehr oder weniger Schuldeingeständniss eingeräumt. Da wir hier von einem Scanner reden der neu bei rund 300 Euro liegt wird deiner wohl so im Bereich zwischen 150.- - 200.- Euro weggegangen sein und das wirst du nun wohl als Lehrgeld annehmen müssen den der Rechtsweg ist bei der Summe nicht rentabel und vorallem sieht es eben auch nicht gut aus für dich.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ljbigfish
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    • 15. April 2010 um 12:20
    • #10

    Ist es nicht so, dass durch die Nutzung entstandene Wertminderung nicht zurückerstattet werden muss? Zerkratzte Schrauben deuten doch eindeutig auf wertmindernde Nutzung hin.

    Viele Grüße

  • mike j.
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    2.924
    • 15. April 2010 um 12:25
    • #11

    In eBay hat man drunter immer den Text, dass man für diverse Schäden,... keine Haftung übernimmt. Transportschäden sind meist über die Lieferanten gedeckt, aber er hat das Paket sicher ohne vorheriges versichern ob alles heile ist angenommen - sein pech!

    Momentan bist du der Dumme, wirds ziemlich sicher auch keine Chance haben, da noch was rauszuholen. Man bedenke auch, es geht - wie ein vorredner schon gesagt hat - um ein Gerät mit 300 Euro Neupreis, da ist jeder Weg zum Rechtsanwalt unrentabel.

    Du hast eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

    - Reparieren (wenns leicht geht) und dann eBay.
    - Als defekt ins eBay.

    Diesmal aber nicht den Fehler wieder machen ;-).

    Das Geld wirst ihm wohl oder übel retournieren müssen. Versuch aber trotzdem alles und drohe ihm ein wenig, vielleicht gibt er ja etwas nach in irgendeiner Weise.

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 15. April 2010 um 12:31
    • #12
    Zitat von "LJbigFISH"

    Ist es nicht so, dass durch die Nutzung entstandene Wertminderung nicht zurückerstattet werden muss? Zerkratzte Schrauben deuten doch eindeutig auf wertmindernde Nutzung hin.

    Viele Grüße

    Auf der einen Seite ja, auf der anderen Seite wurde der Käufer nachweislich dazu angehalten selbst Hand anzulegen und wenn es nur zum Leuchtmittelwechsel war, schwer hier etwas nachzuweisen. Du hättest von Anfang an auf dein Recht als privater Verkäufer bestehen müssen. Von dir ist das Gerät, bewiesen oder auch nicht, absolut funktionstüchtig abgesendet worden. Für den Rest kannst du als Privatverkäufer nicht haftbar gemacht werden. Es wäre also die Aufgabe des Käufers gewesen dir nachzuweisen das du bewußt ein defektes Gerät versendet hast. Nun ist es einfach so das du mit der freiwilligen Rücknahme dieses wohlmöglich eingeräumt hast.
    Was du nun noch vom Käufer rausholen kannst liegt an deinem Verhandlungsgeschick, aber das geht nun nur noch den Käufer und dich was an. Entweder der geht darauf ein das du eine Wertminderung einräumen möchtest weil das Gerät nun nichts mehr von sich gibt oder er verweigert dieses und möchte die Kaufsumme zurück, dann hast du halt Pech gehabt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • wurst
    Beiträge
    170
    • 15. April 2010 um 13:48
    • #13

    Hallo
    Vielen Dank für die vielen Antworten.

    -ich bin leider nicht Rechtsschutzversichert
    -ich habe einen Zeugen,der die Funktionstüchtigkeit des Scanners 3 Tage vor dem Versand des Käufers bestätigen kann

    Alles weitere werde ich nun in Ruhe mal abwägen
    Danke

  • kurzschluss_meister
    Verifiziert
    Beiträge
    293
    • 15. April 2010 um 16:21
    • #14

    Hallo,
    ich sehe das ganz anders!

    Ich habe so etwas vor einiger Zeit auch mal erlebt.

    Habe dem Käufer beteuert, dass der Artikel funktionstüchtig, perfekt verpackt, verschickt wurde...
    Nach weiterer Mail hab ich nur noch gesagt, er soll Sie zurücksenden, will ich mir selber anschauen...
    Nix mehr von gehört...

    Dir würde ich raten ganz stur zu schalten, ihm die Klotten zurücksenden Brief beilegen, die Geräte wurden geöffnet...

    und abwarten... du hast das Geld, er nicht...
    Wenn er es haben will muss er wohl zum Anwalt laufen, sofern er ne Rechtsschutzversicherung hat...

    Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das ganze in Richtung Gericht geht

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • fever fever
    Beiträge
    929
    • 15. April 2010 um 17:16
    • #15

    meine empfehlung ist obwohl 2 fälle die ich erlebt habe andersrum waren, ich habe gekauft bei ebay und die ware war zum teil defekt obwohl als ganz verkauft. darauf hin habe ich zeugen genannt und auch beweisfotos gemacht und ein schreiben aufgesetzt das ich ein teil des kaufpreises zurück will um die defekten teile zu ersetzen, hat geklappt auch wenn ich erst ne anzeige wegen betruges machen musste und dann der verkäufer erst einlenkte.

    ein tipp von mir:

    du hast sein geld und sitzt am längeren hebel, wenn das gerät wirklich ganz verschickt wurde und du ne zeugen hast dann soll er sich sein geld einklagen.
    übrigen weise ihn darauf hin das du vermutest das er teile ausgetauscht hat (schrauben), wenn er sich ertappt fühlt wird er ruhiger.


    *keine rechtsberatung*


    gruss Andre´

  • DJ-JAJA
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    16
    Beiträge
    4.137
    • 15. April 2010 um 18:28
    • #16
    Code
    du hast sein geld und sitzt am längeren hebel, wenn das gerät wirklich ganz verschickt wurde und du ne zeugen hast dann soll er sich sein geld einklagen.
    übrigen weise ihn darauf hin das du vermutest das er teile ausgetauscht hat (schrauben), wenn er sich ertappt fühlt wird er ruhiger.

    Das würd ich mal schön lassen, wenn Du es nicht beweisen kannst! Sonst bekommst Du gleich den nächsten Hammer!

    Die Frage ist, was sind die Vertragsbedingungen gewesen? Und hast Du durch Dein nachträgliches Tun, etwas daran verändert. z.B. durch Konkludentes Handeln.

    Ansonsten handelt es sich hier um eine klassische Leistungsstörung. Solltest Du mal nach googlen, da ich nicht rechtl. beraten darf! :wink:

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

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