@ Karcky.
Warst Du auch Versicherungsnehmer für das Auto Deines Bruders?
Unfall mit Autos die beide auf eine Persona versichert sind.
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Boah, jede Menge gefährliches Halbwissen hier.
Mein Dozent sagte immer "Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung ungemein".
Mal n Vorschlag, lest mal hier: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EigFzg05.php
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Das ganze ist etwas zu komplex für ein PA Forum... :idea:
Es gilt zu klären, wer die Halter der Fahrzeuge sindZitat von "Wikipedia"Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist es nicht entscheidend, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) steht oder wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) verwahrt. Ein Beispiel dafür: Ein Vater lässt das Auto seiner Tochter auf seinen Namen zu, weil er einen höheren Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung bekommt. Die Tochter hat das Fahrzeug jedoch gekauft, begleicht die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Halter ist somit die Tochter. Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB.
und wer Versicherungsnehmer und Geschädigte sind, sowie in welchem Verhältnis sie zueinander stehen und was letztendlich die Versicherungsverträge sagen.
Das Thema ist ggf. was für den Juristen um's Eck... -
Zitat von "Rolf Gille"
Zum Thema Arbeitnehmerhaftung wäre ich vorsichtig bei den Aussagen, für was alles ein Arbeitnehmer, auch in Deutschland, haftbar gemacht werden kann. Das geht nämlich deutlich weiter als viele Denken.Da geht gar nichts...
Ein Arbeitnehmer handelt immer in Auftrag und auf Risiko seines Arbeitgebers. Ohne wenn und Aber.
Einzige Ausnahme ist die Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit, was wiederum zu beweisen wäre...Oder glaubst du die Arbeitgeber lassen sich aus langeweile mitlerweile jede Sicherheitsunterweisung, übrigens auch das lesen der Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisungen eines Fahrzeuges, vom Arbeitnehmer Quittieren?
Gruß
toadie -
Was den Unfall meiner Nachbarin angeht, könnten iwr das beenden. Habe heute mit Ihr gesprochen. Sie prüft das mit dem ADAC Rechtschutz. Ich geb Euch bescheid.
Was aber die Haftungsfrage für Angestellte angeht, würde ich gerne den Thread stehen lassen, denn ich denke dazu sollte man sich hier austauschen. Der eine oder andere weiß da gut bescheid und andere liegen irgendwelchen Irrtümern auf.

Hierzu habe ich folgendes gefunden:
http://www.rp-online.de/beruf/Wann-Arb…_bid_47539.html -
Zitat von "DJ-JAJA"
@ Karcky.
Warst Du auch Versicherungsnehmer für das Auto Deines Bruders?Nein, es war genau wie in deinem Fall, beide Autos liefen auf meine Mutter, sowohl in der Versicherung als auch auf dem Brief, da diese Beamten Status hatte und trotzdem war die Regulierung ehr unproblematisch da der Abschlepper mein Auto gerichtet hat und der KFZ Betrieb von dem beide Fahrzeuge her stammten, wo wir überings gerade das neu gerichtete Auto meines Bruders abgeholt haben, das meines Bruders. Wir hatten also einen Abschlepper der bestätigen konnte wie er den Unfallort vorgefunden hat. Der Unfallort ist eine Brücke ganz in meiner Heimatnähe die einen Bogen hat. Du siehst also nicht was am anderen Ende der Brücke passiert. Der eigentliche Verursacher machte eine Vollbremsung weil er anscheinend im letzen Moment doch links nach der Brücke abbiegen wollte und er erst zu spät erkannt hat das er Gegenverkehr hat. Drei Fahrzeuge vor meinem Bruder konnten ebenso wie er rechtzeitig anhalten, bei mir war dann die Reaktionskette einfach zu kurz.
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Zitat von "toadie"
Da geht gar nichts...
Ein Arbeitnehmer handelt immer in Auftrag und auf Risiko seines Arbeitgebers. Ohne wenn und Aber.
Einzige Ausnahme ist die Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit, was wiederum zu beweisen wäre...Oder glaubst du die Arbeitgeber lassen sich aus langeweile mitlerweile jede Sicherheitsunterweisung, übrigens auch das lesen der Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisungen eines Fahrzeuges, vom Arbeitnehmer Quittieren?
Gruß
toadie
Bist du sicher?
Beispiele gefällig?ZitatFrau F. fuhr mit einem Arbeitgeberfahrzeug zu einer Schulung. Sie verursachte einen Unfall. Von der Kasko-Versicherung des Arbeitgebers wurde sie gemäß § 67 VVG (Forderungsübergang) mit 5.000 Euro in Regress genommen.
Noch eines?
ZitatFahrer L. übersah auf dem Betriebshof seines Arbeitgebers eine Ampel. Der Lkw und ein Rolltor wurden beschädigt. Der Arbeitgeber nahm den Kollegen mit 16.361 Euro für den Schaden in Regress. Der Kollege wehrte sich und ein Landesarbeitsgericht entschied in der zweiten Instanz. Er musste 5.000 Euro an seinen Arbeitgeber zahlen.
Hier was zu lesen: http://www.nomos-shop.de/_assets/downlo…0249_lese01.pdf
Wie du sehen kannst, haftet jeder Arbeitnehmer für sein tun. Worüber wir uns gerne unterhalten können, ist der Grad der Fahrlässigkeit der eine Haftung senken kann.
Jedoch ist die sogenannte Fahrlässigkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff und unterliegt damit dem Richterrecht. Der/die Richter/in sagt dir im Einzelfall, welcher Grad die Fahrlässigkeit hat.Gruss,
Rolf -
so freunde, ich hab bei unserem sparkassen-verbundpartner, der versicherungskammer bayern, im schadenzentrum mit 2 verschiedenen sachbearbeitern telefoniert und beide gaben mir die selbe auskunft:
wenn beide autos eines versicherungsnehmers vollkasko-versichert sind, zahlt den schaden die vollkaskoversicherung abzgl. der vereinbarten selbstbeteiligung.
begriff: eigenschaden. -
Zitat von "Michael Fuchsgruber"
so freunde, ich hab bei unserer versicherung (versicherungskammer bayern) im schadenzentrum mit 2 verschiedenen sachbearbeitern telefoniert und beide gaben mir die selbe auskunft:
wenn beide autos eines versicherungsnehmers vollkasko-versichert sind, zahlt den schaden die vollkaskoversicherung abzgl. der vereinbarten selbstbeteiligung.
begriff: eigenschaden.In meinem Fall war es aber definitiv so das beide Fahrzeuge den gleichen Halter und ebenso Versicherungsnehmer hatten, Versicherung war die HUK Coburg, Schuldner war der auffahrende weswegen der Schaden meines Bruders von der Haftpflicht meines Fahrzeugs getragen wurde womit er ein Ersatzfahrzeug bekam, ich als Verursacher hätte mein Leihfahrzeug selbst tragen müssen da in meinem Fall die Vollkasko zu tragen kam.
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