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Unfall mit Autos die beide auf eine Persona versichert sind.

  • DJ-JAJA
  • 18. Juni 2010 um 18:09
  • DJ-JAJA
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    4.137
    • 18. Juni 2010 um 18:09
    • #1

    Zum Glück nicht mir passiert, aber trotzdem interessiert es mich.

    Eine Mama leiht Ihrer Tochter Ihr Auto. Die Tochter kollidiert an einer unübersichtlichen Stelle mit einem anderen Fahrzeug.
    Haken an der Sache, es ist Ihr Bruder, der das Auto ebenfalls über die Mama verichert hat, wegen der %te.

    beide Autos Kasko versichert mit 300 Euro Selbst. Schaden ca. 4000 pro Fahrzeug.

    Versicherung, meint sie müsse nicht zahlen, weil alles ein Halter sei. Ich hab Zweifel dass das stimmt.

    Wie seht Ihr das? Kennt Ihr Euch da aus?
    Hab der Mama geraten mal mit dem ADAC Kontakt aufzunehmen, da da ne KFZ Rechtschutz abgeschlossen wurde.

    Frauen denken analog; Männer digital!
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  • tufkamf2
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    • 18. Juni 2010 um 18:18
    • #2

    wenn die versicherung das sagt, wirds schon stimmen. ist manchmal auch ziemlich sachbearbeiter abhängig, da haben viele verschiedene anschauungen...

    3 Mal editiert, zuletzt von tufkamf2 (18. Juni 2010 um 18:29)

  • Markus Huber
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    • 18. Juni 2010 um 18:25
    • #3

    Hallo
    Da wird die Versicherung wohl nichts bezahlen, da rechtlich kein Unfall-Gegner vorhanden ist. Mir ist vor Jahren was ähnliches passiert, mir knallte mein Angestellter mit meinem Lieferwagen hinten in meinen Pick-up rein.
    Anschliessende Schadenregulierung über Lohnabzug, bis Schaden gedeckt war.
    Gruss : Markus

  • toadie
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    • 18. Juni 2010 um 20:15
    • #4

    Richtig,

    die Haftpflicht zahlt nur Schäden die der Versicherungsnehmer anderen Personen zufügt.
    Wer sich selbst einen Schaden zufügt, muss dafür auch selber gerade stehen.
    Einzige Möglichkeit die Vollkasko, da die auch für selbstverschuldete Schäden zahlt.

    Bei Personenschäden sieht das anders aus...

    Gruß
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • DJ-JAJA
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    • 18. Juni 2010 um 20:25
    • #5

    hmmm...würde ja bedeuten, dass ich meiner Frau zwingend aus dem Weg gehen muss. Beide Autos laufen auf mich. Und Ihr wisst ja .....der Teufel ist kein Eichhörnchen, sondern eine Eichhörnchendame, wenns um das Auto geht! :grin: :grin:

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  • treibsand
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    • 18. Juni 2010 um 20:57
    • #6
    Zitat von "Markus Huber"

    Hallo
    Da wird die Versicherung wohl nichts bezahlen, da rechtlich kein Unfall-Gegner vorhanden ist. Mir ist vor Jahren was ähnliches passiert, mir knallte mein Angestellter mit meinem Lieferwagen hinten in meinen Pick-up rein.
    Anschliessende Schadenregulierung über Lohnabzug, bis Schaden gedeckt war.
    Gruss : Markus

    Hallo?!?

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Reini
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    • 18. Juni 2010 um 21:03
    • #7
    Zitat von "Michael Fuchsgruber"

    wenn die versicherung das sagt, wirds schon stimmen. ist manchmal auch ziemlich sachbearbeiter abhängig, da haben viele verschiedene anschauungen...


    wenn eine Versicherung dass sagt, stimmt das noch lange nicht :!:


    Eigentlich müsste die Versicherung des Unfallverursachers haften, unabhängig davon ob es die Gleiche Versicherung ist; bzw. der Gleiche Versicherungsnehmer!
    zu klären ist:
    - wie sind die Fahrzeuge versichert?
    - dürfen die KFZ-Lenker damit fahren?
    - ist der Unfall polizeilich festgehalten? ist dies nicht der Fall, wird es schwer werden, weil hier sehr schnell der Verdacht des Versicherungsbetruges angenommen wird.
    - wo ist der Unfall passiert?
    - evtl. könnte dass die Betriebshaftpflicht übernehmen? da Mitarbeiter Schaden am Betriebseigentum verursachten....

    Ich denke, ohne fachkundigen Beistand, wird so ein spezieller Fall nicht so einfach zu lösen sein.

    Zitat von "Markus Huber"

    Hallo
    Da wird die Versicherung wohl nichts bezahlen, da rechtlich kein Unfall-Gegner vorhanden ist. Mir ist vor Jahren was ähnliches passiert, mir knallte mein Angestellter mit meinem Lieferwagen hinten in meinen Pick-up rein.
    Anschliessende Schadenregulierung über Lohnabzug, bis Schaden gedeckt war.
    Gruss : Markus


    Das ist in Deutschland nicht zulässig! und in der Schweiz?

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • FF
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    • 18. Juni 2010 um 21:05
    • #8
    Zitat von "Michael Fuchsgruber"

    wenn die versicherung das sagt, wirds schon stimmen.


    Naja, das würde ich so nicht unterschreiben. Zum einen, weil eine Versicherung erstmal per se kein Interesse daran hat, Geld zu zahlen, wenn es nicht zwingend sein muss. Und zum anderen, weil auch in einer Versicherung Leute arbeiten, die keine Ahnung haben. Ich habe sogar für beides eigene Beispiele:

    1. Versicherung, die nicht zahlen will

    In meiner Stadt gab es früher einen Car-Wash mit Waschplätzen, dessen Ausfahrt neben der Außenstellfläche eines Autohauses lag. Eine Nebenausfahrt des Autohauses führte über die Fläche des Car-Wash dann zur öffentlichen Straße, beide Ausfahrten vereinigten sich also noch auf nicht-öffentlichem Verkehrsgelände. Die Ausfahrt aus dem Car-Wash lag rechts zur Nebenausfahrt des Autohauses.
    Ich fuhr gerade vom Autowaschplatz und sah, dass aus dem Autohaus einer herausfuhr, der überall hinsah, nur nicht dahin, wohin er fuhr. Ich hielt an, er nicht. Ich hupte, er guckte immer noch Löcher in die Luft und fuhr mir dann vorne den Blinker ab und verbeulte die Stoßstange. Das bemerkte er allerdings nichtmal, sondern fuhr trotz meines Hupens weiter, bis ihn schließlich ein Passant anhielt - sonst hätte er auch noch Fahrerflucht begangen. Wie gesagt, ich stand bereits vor der Kollision, konnte aber leider nicht schnell genug zurücksetzen, weil hinter mir schon das nächste Auto stand. Auf Formalitäten klären hatte der Fahrer auch keinen Bock, weil es ein Mietwagen des Autohauses war, das ginge ihn eh nichts an - und dann ist er auch davongefahren. Ich stinkewütend zum Autohaus, alles erklärt und dann in meiner Werkstatt den Schaden richten lassen.
    Dann kam der Hammer, die gegnerische Versicherung wollte nur die Hälfte zahlen, weil ich eine Teilschuld hätte. Begründung: kein öffentlicher Verkehrsraum, daher keine StVO, daher keine Vorfahrtsregeln sondern gegenseitige Rücksichtnahme, daher immer Teilschuld. Es hat mehrere Wochen bitterbösen Briefwechsels erfordert, bis die Versicherung einsah, dass ich keine Teilschuld an einem Unfall haben kann, wenn mein Auto bereits mehrere Sekunden steht und mir dann einer im Schritttempo in die Karre fährt. Selbst das Autohaus hatte zu meinen Gunsten ausgesagt und die Versicherung um die Komplettübernahme der Kosten gebeten, trotzdem ein ewiges Hickhack, bis es dann durch war. :evil:

    2. Versicherungs-Sachbearbeiter ohne Ahnung

    In unserer Mietwohnung hatten wir ein verstopftes Abwasserrohr durch feuchtes WC-Papier, das löst sich nicht schnell genug auf im Wasser und darf deshalb nicht ins WC - wussten wir nicht. Shit happens :wink: Die Rechnung vom Gas-Wasser-Sch...e-Fachbetrieb also ein Fall für die Haftpflicht. Die Sachbearbeiterin, die ich anrief, meinte aber, das wäre natürlich kein Fall für eine Haftpfllichtversicherung, weil - Achtung, jetzt kommt´s - eine Haftpflichtversicherung nur für absichtlich und vorsätzlich herbeigeführte Schäden zahlen würde, aber nie für versentlich vorgefallene Schäden. Wenn die Kinners beim Fußball also aus Versehen Nachbars Scheibe einschießen, müsste man das leider selbst zahlen, wenn sie es aber absichtlich tun, würde die Versicherung das dann übernehmen. Mir ist vor Lachen fast der Hörer aus der Hand gefallen. Sie haben dann auch bezahlt, obwohl ich darauf bestand, dass es ein Versehen war... :grin:

    Gruß FF

  • Jürgen Klingel
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    • 18. Juni 2010 um 21:08
    • #9
    Zitat von "treibsand"

    Hallo?!?


    Aber echt! Das hätte ich drauf ankommen lassen, als Schuldiger - Gegen den Lohnabzug hätt ich geklagt! So einfach kann es sich der Arbeitgeber nicht machen...

    JM2C, Jürgen

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • DJ-JAJA
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    • 18. Juni 2010 um 23:28
    • #10

    Ich beziehe das mal nur auf den Fall meiner Nachbarin:

    Zitat

    zu klären ist:
    - wie sind die Fahrzeuge versichert?


    Normale Teilkasko bei einer 3 Buchstaben Versicherung

    Zitat


    - dürfen die KFZ-Lenker damit fahren?


    Ja, beide Führerschein. Fahrzeug A gehört Lenker A. Der ist Sohn der Mutter und Eigentümer des Fahrzeuges A. Lediglich wegen der % ist das Fahrzeug auf die Mutter beii der Versicherung angemeldet.
    Fahrzeug B gehört der Mutter, ist auch auf diese Angemeldet und Versichert, gefahren ist die Tochter

    Zitat

    - ist der Unfall polizeilich festgehalten? ist dies nicht der Fall, wird es schwer werden, weil hier sehr schnell der Verdacht des Versicherungsbetruges angenommen wird.


    Ja allerdings, denn das war ein sehr häftiger Unfall.

    Zitat

    - wo ist der Unfall passiert?


    Öffentlicher Verkehrsraum (Landstraße, abbiegung mit schlechter Einsicht)

    Zitat

    - evtl. könnte dass die Betriebshaftpflicht übernehmen? da Mitarbeiter Schaden am Betriebseigentum verursachten....


    Hier sind die Fahrzeuge alle privat genutzt und nicht gewerblich

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  • Markus Huber
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    • 19. Juni 2010 um 02:49
    • #11

    @ Jürgen und Treibsand
    Dieser Unfall war eine klassische Aufahrkollision. Kreuzung, ich bremse und von hinten machts bumm.
    Alternativ hätte ich die Polizei rufen können, dann hätte mein Angestellter noch eine Busse wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs aufgebrummt bekommen und der von ihm verursachte Schaden ist dann ja auch noch da. Weiter hätte ich ihm dann die Rechnung für die Reparatur des Fahrzeugs zugestellt (Hat ja seine Schuld eingestanden). Bei Nichtbezahlung hätte ich meinem Angestellten eine amtliche Betreibung zustellen müssen, was für ihn weitere Kosten bedeutet hätte.
    So konnten wir uns auf eine für ihn erträgliche monatliche Abzahlung des Schadens einigen.
    Ich verstehe die Aufregung nicht.
    Grüsse : Markus

  • DJ-JAJA
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    • 19. Juni 2010 um 08:46
    • #12

    Markus

    In Deutschland hat man dazu ein anderes Rechtsverständnis. Hier haftet man nur bei grober Fahrlässigkeit gegenüber seinem Arbeitgeber. Und das ist gut so.
    So mancher käme sonst auf die Idee sich seinen Betrieb durch den Angestellten sanieren zu lassen.
    Daher die Aufregung. :wink:

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  • Bernd Masu
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    • 19. Juni 2010 um 09:46
    • #13
    Zitat von "Markus Huber"

    Dieser Unfall war eine klassische Aufahrkollision. Kreuzung, ich bremse und von hinten machts bumm.

    In Deutschland ist fast immer der Auffahrende schuld, wegen zuwenig Sicherheitsabstand.

    Auch wenn der Vordermann anfährt, und plötzlich Vollbremsung macht - der Hintermann = Auffahrende ist schuld. (Selber als Hintermann erlebt.)

    Zitat

    Alternativ hätte ich die Polizei rufen können, dann hätte mein Angestellter noch eine Busse wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs aufgebrummt bekommen und der von ihm verursachte Schaden ist dann ja auch noch da.

    Ich bin in der Schweiz froh, wenn ich mit deren Polizei nicht ! zu tun habe.

    Zitat

    Weiter hätte ich ihm dann die Rechnung für die Reparatur des Fahrzeugs zugestellt (Hat ja seine Schuld eingestanden). Bei Nichtbezahlung hätte ich meinem Angestellten eine amtliche Betreibung zustellen müssen, was für ihn weitere Kosten bedeutet hätte.

    In Deutschland muß der Arbeitnehmer nur haften, bei grober ! Fahrlässigkeit oder gar Absicht. Nicht einmal bei einfacher Fahrlässigkeit.
    d.h. Richter und Rechtsanwalt "kriechen mit dem Zentimeter-Maß am Boden" ob der zuwenig Abstand nun fahrlässig, oder grob fahrlässig war ?

    In der Schweiz hats der Arbeitnehmer allg. rechtlich schwerer, als in Dtl. - ich kenne nicht die rechtlichen Details, nur Einzelfälle aus der Praxis.
    Ratet mal, warum es in der Schweiz so selten Streiks gibt.

    Ein Mitarbeiter im CH-Krankenhaus beschwerte sich, wegen zuviel Bereitschaftsdienst = Doppelschichten, und viel am Wochenende. Er bekam deswegen die Kündigung. Die ganze Station wurde darüber informiert - als Abschreckung ?
    Quelle: Von seinem Arbeitskollegen.

    CH-Spedition, 3,5 to. LKW, Großer Kastenaufbau, Dessen Dach verkratzt, und Lampe an der Tanke beschädigt.
    (Die Dachhöhe war eher versteckt angebracht = für den Fahrer nicht ersichtlich.)
    Der Fahrer meldete sofort diesen Schaden der Tanke und seinem Arbeitgeber - und mußte nichts zahlen.
    Edit: Die Betriebshaftpflicht hätte den Schaden an der Tanke, ca. 1200 sFr. gezahlt.

    Edit: Wenn der Versicherungsnehmer sich selber schadete, und keinen Dritten - warum soll dann eine Haftpflichtversicherung zahlen ?
    d.h. der Versicherungsnehmer müßte die Fahrer selber in die Haftung nehmen, ggf. Zivilklage.
    Eine private Haftpflichtversicherung leistet i.d.R. nicht bei geliehenen Gegenständen.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd Masu (19. Juni 2010 um 10:40)

  • tufkamf2
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    • 19. Juni 2010 um 09:55
    • #14
    Zitat von "Reini"


    wenn eine Versicherung dass sagt, stimmt das noch lange nicht :!:

    ich weiß ja nicht wie viele versicherungs schadenfälle du schon bearbeitet hast, aber das ist zumindest meine erfahrung :wink:

  • Rolf Gille
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    • 19. Juni 2010 um 10:04
    • #15

    Was sagen denn die Versicherungsbedingungen aus, ist die Regulierung solcher Schäden (Beide schadensbeteiligte Fahrzeuge gehören derselben Person) ausgeschlossen?

    Zum Thema Arbeitnehmerhaftung wäre ich vorsichtig bei den Aussagen, für was alles ein Arbeitnehmer, auch in Deutschland, haftbar gemacht werden kann. Das geht nämlich deutlich weiter als viele Denken.

    Edit: Schreibfehler verbessert :wink:

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

    Einmal editiert, zuletzt von Rolf Gille (19. Juni 2010 um 14:19)

  • treibsand
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    • 19. Juni 2010 um 10:16
    • #16
    Zitat von "Bernd Masu"

    In Deutschland ist fast immer der Auffahrende schuld, wegen zuwenig Sicherheitsabstand.
    Auch wenn der Vordermann anfährt, und plötzlich Vollbremsung macht - der Hintermann = Auffahrende ist schuld. (Selber als Hintermann erlebt.)

    Ist glücklicherweise nicht zwangsweise so, dass der Auffahrende Schuld hat. Grundsätzlich gilt: Der Hintermann hat einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu halten - fährt er auf, war der Abstand zu gering. :(
    ABER: wenn der Vordermann den Unfall nachweislich provoziert, ist er genauso dran.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • DJ-JAJA
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    • 19. Juni 2010 um 10:25
    • #17
    Zitat

    (Beide schadensbeteiligte Fahrzeuge gehören derselben Person)

    Das ist eben der Punkt. Die Mutter ist IMHO nicht Halter des Fahrzeuges, sondern Ihr Sohn. Er hat das Fahrzeug jedoch gekauft, begleicht die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Sie hat das Auto des Sohns auf Ihrennen Namen zugelassen, weil er so einen höheren Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung bekommt.

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  • tufkamf2
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    • 19. Juni 2010 um 14:37
    • #18
    Zitat von "Rolf Gille"

    Was sagen denn die Versicherungsbedingungen aus, ist die Regulierung solcher Schäden (Beide schadensbeteiligte Fahrzeuge gehören derselben Person) ausgeschlossen?

    kA. kann bei jeder versicherungsgesellschaft anders sein. für was gibts die spezialisten in der firmenzentrale^^

  • Bernd Masu
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    • 19. Juni 2010 um 16:02
    • #19
    Zitat von "treibsand"

    ABER: wenn der Vordermann den Unfall nachweislich provoziert, ist er genauso dran.

    Tja, und wie will man daß nachweisen können ?
    Der Vordermann kann stets behaupten:Da ist gerade ein Eichhörnchen (ein Häschen, innerorts: Ein Fußgänger) ganz plötzlich über die Straße gehuscht. Und dann Vollbremsung, ggf. als Reflexhandung.

    Selber erlebt: Innerorts: Vordermann fährt an, und macht plötzlich Vollbremsung. Ich ebenso, versuchte mit meinem Motorrad auszuweichen, aber traf noch sein rechtes Rücklicht.
    Er behauptete, er habe wegen eines Fußgängers so plötzlich bremsen müssen. Nanu ? Weshalb fuhr er dann an ?
    Ich konnte keine Zeugen gewinnen - Polizei sinngemäs: Der Aufgefahrene hat Schuld, basta - Pech gehabt - umger. ca. 300,- Euro Sachschaden.

    Selber erlebt: LKW-Zug drängt Motorrad ab - Motorrad bremst ab, um LKW auszuweichen - Zwei PKWs knallen aufeinander, und hinten aufs Motorrad drauf. Wer hat Schuld ?
    Antwort: Der jeweils Aufgefahrene ! Dem LKW-Fahrer traf gar keine Schuld. Obwohl er den Unfall verursacht hat.

    Zum Thread: Versicherungsnehmer hat Unfall -im Prinzip- mit sich selber = kein Dritter geschädigt = keine Haftpflicht.
    Denn sonst könnten z.B. die kriminellen Unfallmacher ihre Unfälle mit sich selber inszenieren ?

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 19. Juni 2010 um 16:11
    • #20
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Zum Glück nicht mir passiert, aber trotzdem interessiert es mich.

    Eine Mama leiht Ihrer Tochter Ihr Auto. Die Tochter kollidiert an einer unübersichtlichen Stelle mit einem anderen Fahrzeug.
    Haken an der Sache, es ist Ihr Bruder, der das Auto ebenfalls über die Mama verichert hat, wegen der %te.

    beide Autos Kasko versichert mit 300 Euro Selbst. Schaden ca. 4000 pro Fahrzeug.

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    Wie seht Ihr das? Kennt Ihr Euch da aus?
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    Ganz klare Sache, die Versicherung muß bezahlen. Woher ich das weiß, weil ich meinem Bruder in einer ähnlichen Situation selbst schon hinten ins Auto gefahren bin. Sein Audi hinten kaputt, meiner vorne. Die Versicherung hat auf alle Fälle beide Fahrzeuge bezahlt. Ich war Verursacher also meine Haftpflicht für ihn und bei mir die Vollkasko, nur Leihwagen für mich war nicht drin.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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