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Versicherungsfall Lautsprecher, wie Vorgehen?

  • DaWo
  • 23. Juli 2010 um 11:27
  • DaWo
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    • 23. Juli 2010 um 11:27
    • #1

    Ich habe einem Kumpel meine 2 alten DAP A12 für eine Partyzeltbeschallung (3x3m Pavillion) ausgeliehen. Er wollte nur "etwas Hintergrundmusik" haben und die Anlage war auch so schon öfters unterwegs, bisher ohne Probleme.
    Jetzt wurde aus der Hintergrundbeschallung eine Open Air Gesangsdarbietung für 200 Leute und es hat echt so ziemlich alles gefetzt was geht. Schaden : 1 Tieftöner, beide Hochtöner, eine Frequenzweiche.
    Er hat es jetzt seiner Privaten Haftpflicht gemeldet und die benötigen jetzt ein Schreiben, dass die Boxen aufgrund einer Fehlbedienung defekt sind.
    Meine Frage, darf ich als Gewerbe für Anlagenverleih so ein Schreiben aufsetzen, oder muss ich da zu nem großen Verleiher mit Werkstatt und hoffen, dass der sich kooperativ zeigt und mir was schreibt?
    Also reparieren geht da garnimmer bei den Teilen, die sind nur noch Holzmüll und Blechabfall.

    Wie würdet Ihr jetzt vorgehen?

  • mike j.
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    • 23. Juli 2010 um 11:35
    • #2

    Private Haftpflichtversicherungen werden bei uns auch Haushaltsversicherungen genannt - also wenn du wo anders daheim was kaputt machst. Egal wies auch ist, jede Versicherung dieser Art hat einen Selbstbehalt, der meist um 500 Euro herum ist. Das Ersatzmaterial für deine Kisten kostet definitiv keine 500 Euro.

    Aber: du bist Verleiher mit Gewerbe, jemand hat bei dir was geliehen und es defekt zurückgebracht. Falls du bei der Rückgabe das Zeug gecheckt hast und den Schaden dabei schon lokalisiert hast dann muss der Mieter für die Wiederinstandsetzung aufkommen. Ob das er selbst aus der Tasche bezahlt oder eine Versicherung ist das nicht dein Bier.

    Hast du den Schaden erst später bemerkt so ist das je nach deinen AGBs eher dein Problem. Gibts keine unterschriebene Haftungsübernahme siehts ebenso schlecht für Dich aus.

    Wenn er einen Vertrag unterschrieben hat, dann muss er eben wie gesagt 1. für die Kosten der Schadensbehebung aufkommen und 2. hat er den vorher vereinbarten Verwendungszweck missbraucht.

    Bei dem Material würde ich aber kurzerhand die Treiber ersetzen (sofern die neuen Boxen nicht günstiger sind) und das in Rechnung stellen. So kollegiale Dinge sind rein juristisch gesehen eher zwispaltig.

  • DaWo
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    • 23. Juli 2010 um 11:53
    • #3

    Okay,
    das Ersatzmaterial würde Kosten: 2x 105 Euro für neue Eminence Kappa 12 Zoll Tieftöner, dann 2x 55 Euro für die Hochtöner, dann müsste ich jemanden Finden, der die Frequenzweiche repariert denke mal dann sind wir nochmal bei ca. 100 Euro, also währen das jetzt schon 400 Euro nur für die Ersatzteile ohne Arbeitszeit. Der Zeitwert der Boxen wird so zwischen 130 und 150 Euro sein, also ist die Reperatur über Zeitwert und der Tieftöner wäre nicht für die Frequenzweiche geeignet, neue Berechnung etc. das ist ein Fass ohne Boden die neu machen zu lassen. DAP hat für diese Boxen auch keine Ersatzteile, denn wir reden von 2 A12 der ersten Generation von 2002 herum.

    Der Kunde hat gleich mit offenen Karten gespielt und der Schaden wurde gleich festgestellt und eingegrenzt auf die oben beschriebenen Teile.

    Habe geschaut beim M-Store, die haben eine LD Systems Geschichte mit Eminence Bestückung im Tiefton und BMS im Hochton für 269 die Box, denke da fährt man echt billiger bei ner neuen Box.

    Also kann ich das Schreiben dann auch selber machen? Also das mit der Schadensaufnahme?

  • mike j.
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    • 23. Juli 2010 um 12:00
    • #4

    Du bist eine Firma die dazu befugt ist. Der Schaden bezieht sich in deinem Fall aber auf die kompletten Einheiten, sprich 1 Bass und 2 Topteile. Für den Rest bist du ohne diesbezüglicher Ausbildung nicht befugt.

    Ist bei dir auch nicht relevant, da du sowieso die ganzen Boxen ersetzt.

  • p@
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    • 23. Juli 2010 um 12:31
    • #5
    Zitat von "Mike J."

    Der Schaden bezieht sich in deinem Fall aber auf die kompletten Einheiten, sprich 1 Bass und 2 Topteile. Für den Rest bist du ohne diesbezüglicher Ausbildung nicht befugt.

    Kannst du mir das etwas näher erläutern?
    Soll das heißen ich kann, falls bei einer Box der HT übern Jordan gegangen ist, nur die komplette Box in Rechnung stellen - nicht nur die Ersatzschwingspule??
    Was soll das denn für ein Mist sein :?:

  • mike j.
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    • 23. Juli 2010 um 12:36
    • #6

    Stichwort Sachverständiger oder die Werkstatt die der Threadstarter schon erwähnt hat.

    Sicher, ich kenne keine Firma, die nicht nur die Ersatzteile verrechnet ^^.

  • DaWo
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    • 23. Juli 2010 um 12:41
    • #7

    Okay, also ichmache dann ein Schreiben, bei dem ich schreibe, dass die 2 Lautsprecher defekt sind und führe die defekten Teile auf (soviel Sachkompetenz dürfte ich ja auch rein Rechtlich ohne ausbildung haben um festzustellen, dass die Treiber durch sind) eine fertig konfektionierte Frequenzweiche kostet ja dann noch mehr, insofern sollte dann schon ein gewisser Betrag zusammenkommen.

  • HartmutKretsche
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    • 23. Juli 2010 um 12:53
    • #8

    Hallo, mein erster Beitrag hier,lese schon seit einigen monaten mit,und habe es jetzt geschafft die Anmeldeprozedur zu meistern :D
    aber zurück zum Fall, es gibt eine ganze Menge Haftpflichtversicherungen, die Schäden an gemieteten oder zum zeitweiligem Gebrauch überlassenen Gegenständen von vornherein ausschliessen.
    Da sollte man sich vorher mal die allgemeinen Bedingungen des Versichereres zu Gemüte führen..
    Schönen Tag noch Hartmut

  • DaWo
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    • 23. Juli 2010 um 12:55
    • #9

    Kunde hat es mit seiner Versicherung abgeklärt, die übernehmen es, es geht mehr oder weniger darum, ob ich den Schaden feststellen darf, als "Kleine Verleihbude" oder ob ich das irgendwo anders feststellen lassen muss.

  • mike j.
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    • 23. Juli 2010 um 12:59
    • #10

    Probiers einfach, im dummsten Fall muss ein Sachverständiger seitens der Versicherung her oder die Versicherung verlangt eine genauere Abklärung durch eine Fachwerkstatt für diesen Bereich. Ich denke aber bei diesem Betrag wird das nicht der Fall sein.

  • slaytalix
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    • 23. Juli 2010 um 14:57
    • #11

    Meist sind die Klauseln in dessen Privathaftpflicht so, daß gemietete oder geliehene Gegenstände nicht versichert sind, nur die Wenigsten haben eine solche Klausel integriert.

    Natürlich kannst Du als Fa. mit Gewerbe einen Kostenvoranschlag erstellen, auch für Arbeitszeit, Werkstatt-Test, Einbau der Komponenten, Vermietausfall etc.

    Wenn die Reparaturkosten höher als die Wiederbeschaffung sind, ist es ein rechtl. Totalschaden. Ob die Assekuranz natürlich nur den Zeitwert ersetzt, weiß ich nicht.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Kracky
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    • 23. Juli 2010 um 16:40
    • #12

    Wenn die Versicherung dir den Ersatz zusagt kannst du zum einen schonmal dir original Rechnungen für das eingekaufte Material einsenden, die Arbeitszeit kannst du vergessen und das reparieren der Weiche muß eh eine Werkstatt übernehmen, hier z.B. rockline oder so der ebenfalls eine Rechnung stellt. Dann kommt noch ein gewisser Abzug da du ja eine Verbesserung der Sache durch die Begleichung des Schades hast. Jetzt stellt sich dann die Frage nach dem Sinn den so eine AX12 hat damals glaube ich gerade mal etwas mehr wie 200 Euro gekostet also wäre es gut wenn du eine Werkstatt wie z.B. rockline hast die dir den ganzen haufen anschaut und dir ein Angebot zur Reparatur unterbreitet das du der Versicherung als Nachweis zukommen lassen kannst und dann nimmst du das Geld was dir die Versicherung ausbezahlt, legst etwas drauf und kaufst dir ne AZ CD12 oder so.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • DaWo
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    • 6. August 2010 um 16:35
    • #13

    Um die Sache jetzt hier abzuschließen.

    Ich habe wie hier beschrieben eine Schadensmeldung für die Versicherung geschrieben und eingereicht.
    Heute hatte ich auf meinem Konto den als Zeitwert angegebenen Preis der Boxen auf meinem Konto.

    Hat also alles super und schnell geklappt, hatte mit wesentlich mehr umstand gerechnet.

    Danke an alle, die hier Tips gegeben haben!!!!!

  • Mechwerkandi
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    • 6. August 2010 um 17:12
    • #14

    Wobei man ergänzend bemerken sollte, das der beschriebene Vorgang sehr stark vom Verhältnis der Versicherung zu dem Versicherten abhängt.
    Hat der da noch für -zig hundert Euro p.a. andere Versicherungen am laufen, ist das was anderes, als so ein Internet-Billigheimer.

  • DaWo
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    • 6. August 2010 um 18:18
    • #15

    Versicherung ist groß und keine Internetquetsche ;) Werbung will ich jetzt nicht machen ;)
    Und der Kunde hat dort (eher seine Mutter) einiges an Versicherungen, aber wiegesagt ist mir egal, fand die Abwicklung super unkompliziert.

  • slaytalix
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    • 7. August 2010 um 07:43
    • #16

    Hmm, wobei "Zeitwert" immer eine für Dich wohl schlechtere Geschichte ist.

    Vielleicht kannst Du hier noch mal bei der Assekuranz nachfragen, ob die nicht mehr herausrücken incl. Vermietausfall etc

    Bei PKW gibt es max 1/2 Jahr die Neuwertentschädigung bei Diebstahl etc. Bei der Equipmentversicherung haben wir eine Neuwertentschädigung, aber das ist ja Verschulden Deines Kunden & die Vers. versucht dann den Wert zu drücken.

    In wie weit ist die Vers berechtigt, einen Preis X anzunehmen bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren (vom FA anerkannt) oder 9 Jahren. ?

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

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